Schnittstellen und Standards werden wichtiger

Innerhalb der Ärzteschaft funktionieren Schnittstellen, aber nicht mit anderen Gesundheitsfachpersonen

Swiss eHealth Forum

Seit 2009 wird im Rahmen des Swiss eHealth Forums das eHealth Barometer erhoben und erstellt. Befragt werden sowohl Gesundheitsfachpersonen/Akteure des Gesundheitswesens als auch die Wohnbevölkerung. Dabei wird dem aktuellen Stand und der Entwicklung von eHealth in der Schweiz auf den Grund gegangen. Der vorliegende Bericht zeigt die Resultate aus der Befragung der Gesundheitsfachpersonen.

Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) im Juni 2015 hat das Parlament einen legislativen Meilenstein in der Implementierung von eHealth in der Schweiz gesetzt. Seit April 2020 müssen Akutspitäler, Reha-Kliniken, stationäre Psychiatrien und Geburtshäuser als erste Einrichtungen an eine Stammgemeinschaft angeschlossen sein. Im Februar 2020 teilte der Programmausschuss «Einführung EPD» jedoch mit, dass sich die Einführung verzögern wird. In Aarau nahm im Mai 2021 schliesslich die erste Eröffnungsstelle für das elektronische Patientendossier ihren Betrieb auf. Zahlreiche weitere Stammgemeinschaften kamen im Verlauf des Jahres 2021 dazu. Seit April 2022 ist für alle Pflegeheime und Geburtshäuser die Anbindung an das elektronische Patientendossier (EPD) obligatorisch. Aktuell steht eine Totalrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) an. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat im Juni 2023 einen Revisionsentwurf zum EPDG in die Vernehmlassung geschickt. Der Revisionsentwurf beinhaltet konkrete Massnahmen zur Verbreitung und Nutzung des EPD (z.B. Opt-Out-Modell für Wohnbevölkerung) sowie die Regelungen zur Finanzierung mit einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Revision gesichert ist, beschloss der Bundesrat zudem eine Übergangsfinanzierung.

Im Frühjahr 2024 verabschiedete das Parlament die Übergangsfinanzierung zur Förderung des EPD. Diese trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und ermöglicht es dem Bund, EPD-Anbieter finanziell zu unterstützen, bis die Totalrevision umgesetzt ist. Eine Auswertung der Vernehmlassung zum EPDG zeigte ein klares Votum für eine verstärkte Zentralisierung. Infolgedessen entschied der Bundesrat im Herbst 2024, die Bereitstellung der technischen Infrastruktur für das EPD als Bundesaufgabe festzulegen.

In vielerlei Hinsicht stellt das EPD die Speerspitze der eHealth-Bestrebungen in der Schweiz dar. Dieses Thema wird darum im eHealth Barometer mit besonderem Fokus behandelt. Das Swiss eHealth Barometer wird von den folgenden Partnern mitgetragen:

Studienpartner: Bundesamt für Gesundheit (BAG), eHealth Suisse und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)

Co-Studienpartner: Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen, Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, Gesundheitsförderung Schweiz und Interessensgemeinschaft eHealth

 

Weitere Details zur Stichprobe und Methode finden sich in der Infobox am Ende des Cockpits.

Digitale Gesundheitsdaten

Nachdem in den letzten Jahren das Verbesserungspotenzial stetig angestiegen ist, hat sich die Einschätzung unter den Spitalärzt:innen nun auf einem hohen Niveau stabilisiert: Sehr ähnlich wie im Vorjahr sehen Spitalärzt:innen (80%) weiterhin ein grosses Potenzial für Verbesserungen durch eHealth in ihrem Arbeitsumfeld.

IT-Verantwortliche der Spitäler haben bis ins Jahr 2023 ebenfalls ein wachsendes Potenzial erkannt. Seither ist dieses jedoch wieder rückläufig: Rund drei Viertel der befragten IT-Verantwortlichen sehen jedoch weiterhin eher bis sehr grosses Potenzial dank eHealth in ihrem Arbeitsumfeld (72%).

Praxisärzt:innen schätzen das Potenzial mit 56 Prozent etwas zurückhaltender ein. Jedoch ist ein stetiger Aufwärtstrend über die Jahre hinweg zu beobachten.

Um das Potenzial von eHealth im Arbeitsalltag ausschöpfen zu können, ist unter anderem ein elektronisches System zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten unerlässlich.

Der Trend zur Nutzung elektronischer Systeme für Patientendaten zeigt eine kontinuierliche Zunahme über die Jahre hinweg. Mittlerweile ist die Nutzung solcher Systeme in den meisten Organisationen etabliert: Nahezu alle Spitäler verfügen über ein elektronisches System (98%). Auch bei den Spitalärzt:innen (89%) und den Praxisärzt:innen (87%) bleibt die Verbreitung hoch und zeigt einen stabilen oder leicht ansteigenden Trend im Vergleich zum Vorjahr.

Ein weiteres Erfolgsbeispiel für das Potenzial von eHealth ist die elektronische Krankengeschichte.

Die Nutzung elektronischer Krankengeschichten (eKG) setzt sich zunehmend durch: Mittlerweile führen 80 Prozent der Ärzt:innen die Krankengeschichten ihrer Patient:innen vollständig und weitere 13 Prozent teilweise elektronisch. Über die Jahre hinweg ist ein stetiger Aufwärtstrend zu beobachten. Der Anteil jener Ärzt:innen, die eine Einführung in den nächsten drei Jahren nicht vorsehen, sinkt von Jahr zu Jahr und befindet sich auf einem Tiefstwert von 5 Prozent. Die Entwicklung zeigt eine klare Tendenz zur weiteren Digitalisierung in diesem Bereich.

Nicht nur die Nutzungsbereitschaft, sondern auch die Zufriedenheit mit der elektronischen Krankengeschichte (eKG) bleibt hoch: 81 Prozent der Ärzt:innen, die eine eKG führen, sind damit eher bis sehr zufrieden, was ein stabiles Niveau im Vergleich zum Vorjahr widerspiegelt.

Während die eKG vor allem von Praxisärzt:innen genutzt wird, greifen Spitalärzt:innen auf eine elektronische Dokumentation im Spitalinformationssystem (KIS) zurück.

Die Zufriedenheit mit dem KIS bleibt insgesamt stabil, jedoch auf einem durchzogenen Niveau: 54 Prozent der Ärzt:innen sind eher bis sehr zufrieden, während 44 Prozent eher oder gar nicht zufrieden sind. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine leichte Stabilisierung, jedoch bleibt die kritische Haltung gegenüber dem KIS weiterhin ein wichtiges Thema.

Gesundheitsdaten sind nicht nur während der Behandlung von grossem Interesse, sondern auch in der Forschung. Die Zustimmung zu einem nationalen System für Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ist in der Ärzteschaft hoch, jedoch mit unterschiedlichen Abstufungen je nach konkreten Eigenschaften:

  • Patienteneinwilligung im EPD: 81 Prozent der Ärzt:innen befürworten, dass Patient:innen im EPD der Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken zustimmen oder widersprechen können.
  • Nationale Koordination: 78 Prozent sind der Meinung, dass die Datennutzung von Gesundheitsdaten national koordiniert sein soll.
  • Nutzung als Kollektivgut: 65 Prozent der Ärzteschaft finden, dass Gesundheitsdaten nach der Einwilligung der Patient:innen für die Forschung als Kollektivgut genutzt werden sollen.
  • Internationale Kompatibilität: 64 Prozent sprechen sich dafür aus, dass die nationale Datenkoordination mit internationalen Systemen kompatibel sein soll.

Insgesamt zeigt sich eine breite Unterstützung für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung, wobei eine einheitliche Lösung begrüsst wird.

Vernetzung und koordinierte Versorgung

Um mit digitalen Gesundheitsdaten arbeiten zu können, ist sowohl die interne als auch die externe Vernetzung relevant. Die digitale Vernetzung innerhalb der eigenen Institution wird weiterhin deutlich besser bewertet als die externe Vernetzung mit anderen Gesundheitsfachpersonen und Institutionen:

  • Interne Vernetzung: Mit einem Durchschnittswert von 70 (auf einer Skala von 0 bis 100) bleibt die Einschätzung der digitalen internen Vernetzung auf einem stabilen Niveau. Die Mehrheit sieht ihre eigene Einrichtung als gut vernetzt an.
  • Externe Vernetzung: Die digitale Vernetzung mit externen Akteuren wird mit 44 (von 100) weiterhin als unzureichend bewertet. Trotz leichter Verbesserungen in den letzten Jahren bleibt hier ein klares Optimierungspotenzial.

Zusammengefasst zeigen diese Ergebnisse auf, dass Fortschritte bei der internen Digitalisierung gemacht wurden, aber die übergreifende Vernetzung weiterhin als Herausforderung gesehen wird.

Die Bewertung der Schnittstellen zwischen der Ärzteschaft und anderen Gesundheitsfachpersonen zeigt deutliche Unterschiede:

  • Beste Schnittstellen: Die Zusammenarbeit mit Spezialärzt:innen (84%), Hausärzt:innen (77%) und Akut-Spitälern (71%) wird weiterhin am besten bewertet. Diese Werte sind über die Jahre stabil geblieben.
  • Im knapp positiven Mittelfeld mit mehrheitlicher Zufriedenheit finden sich Apotheken (58%) und Spitex (54%).
  • Im knapp negativen Mittelfeld finden sich die Schnittstellen mit Reha-Kliniken (47%), therapeutischen Gruppen (43%) und Alters- und Pflegeheimen (40%). Sie erhalten eine eher durchzogene Bewertung.
  • Ungenügend sind die Schnittstellen zu Hebammen: Die Zusammenarbeit mit ihnen (20%) wird nach wie vor als unzureichend empfunden.

Etablierte Versorgungsstrukturen sind tendenziell besser vernetzt, während sektorübergreifende Schnittstellen weiterhin Optimierungspotenzial haben.

Durch die Einführung des elektronischen Patientendossiers wurde sich eine Verbesserung hinsichtlich der koordinierten Versorgung versprochen. Die anfängliche Zuversicht hat sich mittlerweile – mit Ausnahme der Kantone – mehrheitlich verflüchtigt:

  • Höchste Zustimmung bei Kantonen: 82 Prozent der Vertreter:innen aus den Kantonen bewerten das EPD als eher bis sehr hilfreich. Trotz gewisser Schwankungen in den letzten Jahren bleibt die Zustimmung hoch.
  • Zurückhaltung bei IT-Spitälern und Ärzteschaft: Die Bewertung unter IT-Verantwortlichen in Spitälern (46%) und insbesondere bei Ärzt:innen (35%) fällt deutlich zurückhaltender aus. Beide Gruppen zeigen einen kontinuierlichen Rückgang der positiven Einschätzung seit 2018.

Während das EPD von politischer Seite als wichtiger Fortschritt betrachtet wird, bleibt die Skepsis in der praktischen Anwendung, insbesondere unter Ärzt:innen, weiterhin gross.

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Die angesprochene Skepsis zeigt sich auch in der Nutzung des EPD. Lediglich 16 Prozent der Ärzteschaft gibt an, das EPD zu nutzen. Unter den Spitalärzt:innen fällt diese Wert minim höher aus (20%) als bei den Praxisärzt:innen (15%).

Die Entscheidung für die Nutzung des EPD wird massgeblich durch gesetzliche Vorgaben geprägt. Für 42 Prozent der Ärzteschaft (Praxis- und Spitalärzteschaft), die sich für die Nutzung des EPD registriert haben, war die Registrierung in erster Linie eine Verpflichtung, während 33 Prozent die Verbesserung der Patientenversorgung als Hauptmotiv nennen. Darüber hinaus sehen 20 Prozent der Ärzt:innen das EPD als Chance für eine bessere Vernetzung mit anderen Akteuren und ebenso viele als eine Investition in die Zukunft. Empfehlungen durch andere Akteure spielen mit 14 Prozent eine untergeordnete Rolle.

Bei der Spitalärzteschaft fällt die gesetzliche Vorgabe etwas stärker ins Gewicht (50%). Die Unterschiede bei den weiteren Nennungen fallen vernachlässigbar klein aus.

Die regulatorischen Anforderungen sind der zentrale Treiber für die Einführung des EPD. Der praktische Nutzen für den medizinischen Alltag steht noch nicht für alle im Vordergrund.

Sowohl bei der Praxis- als auch bei der Spitalärzteschaft lässt sich hinsichtlich der Bewertung des EPD über die Jahre hinweg ein leichter Rückwärtstrend erkennen.

Auffällig ist zudem, dass die Spitalärzteschaft das EPD über mehrere Jahre hinweg etwas positiver bewertet als die Praxisärzteschaft (2024 zu 2025 keine nennenswerten Unterschiede). Während in Spitälern weiterhin ein Anteil von 56 Prozent das EPD befürwortet, nimmt die Skepsis in den Praxen deutlicher zu (2025: 37% bewerten es eher/sehr negativ). Dies deutet darauf hin, dass das Vertrauen in das EPD in beiden Gruppen nicht gestiegen ist – im Gegenteil, es zeigt sich eine zunehmende Skepsis. Mögliche Gründe hierfür könnten ungelöste technische und organisatorische Herausforderungen, mangelnde Nutzungsvorteile oder praktische Schwierigkeiten in der Implementierung sein.

Die Gesundheitsfachpersonen erkennen die Vorteile des EPD mehrheitlich an. Besonders positiv bewerten sie die Verfügbarkeit von Patientendaten im Notfall (79%). Auch das Einsparen unnötiger Abklärungen (75%) sowie das Vermeiden von Behandlungsfehlern (68%) sehen sie als zentrale Vorteile. Ebenfalls von einer Mehrheit positiv bewertet sind die steigende Behandlungsqualität durch das EPD (57%) und die Möglichkeit für Patient:innen, selbst Informationen anzulegen (55%). Darüber hinaus begrüsst die Mehrheit der Gesundheitsfachpersonen, dass die Patient:innen auf alle Behandlungsinformationen zugreifen können (52%). Jedoch findet etwas mehr als die Hälfte, dass der Austausch auch anders möglich wäre (52%).

Negative Aspekte des EPD finden nur bei einer Minderheit Zuspruch: 47 Prozent befürchten eine Beeinträchtigung der Diagnose und Behandlung. Weitere 45 Prozent sehen das Risiko, dass vertrauliche Informationen in falsche Hände geraten.

Obwohl die Ärzteschaft viele Vorteile des EPD anerkennt, bleibt die aktive Empfehlung gegenüber Patient:innen weiterhin verhalten. Besonders in der Praxisärzteschaft ist die Empfehlungsrate nach wie vor tief: Nur 21 Prozent der Praxisärzt:innen sprechen sich eher bis sehr für das EPD aus. Ein Drittel rät auf Nachfrage nicht davon ab (34%), während 13 Prozent ihren Patient:innen aktiv davon abraten. Zudem äussert sich rund ein Viertel (24%) überhaupt nicht zum Thema.

Im Gegensatz dazu zeigt sich die Spitalärzteschaft dem EPD gegenüber aufgeschlossener: 44 Prozent empfehlen ihren Patient:innen die Nutzung, während 27 Prozent zwar keine aktive Empfehlung aussprechen, aber auf Nachfrage auch nicht abraten. 15 Prozent beziehen keine Stellung, und lediglich 2 Prozent raten ausdrücklich davon ab.

Diese Unterschiede zeigen, dass das EPD in Spitälern tendenziell als sinnvolles Instrument betrachtet wird, während die Skepsis unter Praxisärzt:innen weiterhin hoch bleibt.

Zukunft von eHealth in der Schweiz

Der Fortschritt der Arbeiten im Zusammenhang mit Standards für eHealth wird durchzogen bewertet.

Innerhalb der Ärzteschaft sind lediglich 13 Prozent der Befragten der Meinung, der Stand der Arbeiten ist eher bis sehr weit fortgeschritten. Über die Hälfte sind gegenteiliger Meinung (57%). Rund ein Viertel kann den Fortschritt nicht einschätzen.

Auch unter den IT-Verantwortlichen der Spitäler überwiegt die kritische Einschätzung. Nur 17 Prozent der Befragten sehen die Standards als eher weit fortgeschritten an. 70 Prozent sind der Ansicht, dass die Arbeiten eher nicht oder überhaupt nicht weit fortgeschritten sind.

Die kantonalen Vertreter:innen bewerten den Stand der eHealth-Standards ähnlich kritisch. Knapp ein Viertel ist der Meinung, dass der Fortschritt eher bis sehr weit erfolgt ist. Demgegenüber stehen 59 Prozent, die den Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit den Standards für eHealth für eher nicht oder überhaupt nicht weit fortgeschritten halten.

In allen drei Gruppen dominiert eine kritische Einschätzung der eHealth-Standardisierung. Ein relevanter Teil der Befragten – insbesondere innerhalb der Ärzteschaft – kann den Stand der Arbeiten nicht einschätzen, was auf eine unzureichende Transparenz oder fehlende Informationen über eHealth-Standards hinweist.

Die Bekanntheit von DigiSanté unterscheidet sich stark zwischen den befragten Gruppen. Innerhalb der Ärzteschaft ist das Programm kaum bekannt – 85 Prozent der Befragten haben noch nie davon gehört. Lediglich 10 Prozent geben an, DigiSanté zu kennen. Bei den IT-Verantwortlichen der Spitäler ist die Bekanntheit höher: 65 Prozent der Befragten kennen das Programm. Jedoch ist es rund einem Drittel ebenfalls unbekannt (33%). Auf der kantonalen Ebene ist DigiSanté hingegen vollständig bekannt – hier geben 100 Prozent der Befragten an, bereits davon gehört zu haben.

Somit ist das Programm vor allem in der Verwaltung etabliert, während es in der Praxis noch wenig Präsenz hat.

DigiSanté fokussiert unter anderem auf Standards im Bereich eHealth und einen nahtlosen Datenverkehr. Doch in welchen Bereichen sollte ein nahtloser Datenverkehr mit Priorität ermöglicht werden?

Am wichtigsten ist die digitale Übermittlung von Medikations- und Rezeptdaten, die von den Befragten mit der höchsten Priorität bewertet wird. Danach folgen Laboraufträge und -befunde sowie Austrittsberichte, die sie ebenfalls als zentral für einen funktionierenden Datenaustausch ansehen. Aufträge und Befunde im Bereich Radiologie, Zuweisungen sowie der International Patient Summary bzw. Notfallpass werden mit mittlerer Priorität eingestuft. Am niedrigsten priorisieren die Befragten die Leistungsabrechnung und Kostengutsprache.

Synthese

Verbesserungspotenzial dank eHealth wird erkannt

Spitalärzt:innen sehen weiterhin ein sehr grosses Potenzial in eHealth. Unter IT-Verantwortlichen in Spitälern ist die Einschätzung leicht rückläufig, bleibt aber auf einem hohen Niveau. Praxisärzt:innen erkennen das Potenzial zunehmend, und mittlerweile sieht deutlich mehr als die Hälfte eHealth als wichtigen Fortschritt.

Externe Vernetzung bleibt eine Herausforderung

Während die interne digitale Vernetzung innerhalb von Spitälern gut bewertet wird, bleibt die externe Anbindung an andere Akteur:innen problematisch. Besonders in der Zusammenarbeit mit Reha-Kliniken, Pflegeheimen und Hebammen besteht weiterhin grosser Verbesserungsbedarf.

Viel Skepsis der Praxisärzt:innen gegenüber dem EPD

Sowohl die Zufriedenheit mit dem EPD als auch die Rate der Empfehlung des EPD an Patient:innen fällt bei den Praxisärzt:innen tiefer aus als bei den Spitalärzt:innen. Der negative Trend konnte aber gestoppt werden, da es kaum Änderungen zu 2024 gibt. Die grundsätzlichen Vorteile werden weiterhin anerkannt, die Sorgen sind eher gering.

Elektronische Krankengeschichte etabliert sich weiter

Die Nutzung der elektronischen Krankengeschichte (eKG) nimmt stetig zu. 80 Prozent der Ärzt:innen führen sie bereits vollständig digital, und nur noch 5 Prozent planen keine Einführung. Die Zufriedenheit mit der eKG bleibt hoch, während die Akzeptanz von Krankenhausinformationssystemen (KIS) gespalten bleibt.

Breite Unterstützung für nationales Forschungsdatensystem

Die Mehrheit der Ärzt:innen unterstützt eine nationale Koordination von Gesundheitsdaten für die Forschung. Besonders wichtig sind die aktive Einwilligung der Patient:innen und eine einheitliche Regelung. Die Nutzung als Kollektivgut und die internationale Kompatibilität finden ebenfalls breite Zustimmung.

DigiSanté innerhalb der Ärzteschaft die grosse Unbekannte

Das Programm DigiSanté richtet sich zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere an Fachgremien und die Kantone. Entsprechend ist DigiSanté den kantonalen Verwaltungen und den IT-Verantwortlichen in den Spitälern ein Begriff, während die Kenntnis zu DigiSanté bei der Ärzteschaft gering ausfällt. Die Priorität liegt auf dem digitalen Datenaustausch, insbesondere bei Medikations- und Rezeptdaten, Laboraufträgen und befunden sowie Austrittsberichten.

Methodische Details

Auftraggeber: BAG

Grundgesamtheit: Ärzt:innen, IT-Verantwortliche in Spitälern, eHealth-Verantwortliche in Kantonen

Befragungsgebiet: ganze Schweiz (dreisprachig)

Herkunft der Adressen: Ärzt:innen: FMH, IT- Verantwortliche in Spitälern: Swiss eHealth Forum, Kantone: eHealth Suisse (Kontakt direkt durch eHealth Suisse)

Datenerhebung: online, Ärzteschaft zusätzlich Print

Art der Stichprobenziehung: at random bzw. Vollerhebung

Befragungszeitraum: vom 11. November 2024 bis 7. Januar 2025

Stichprobengrösse: Ärzt:innen: 1’344 (Ausschöpfung: 30%) (Praxisärzt:innen: 966, Spitalärzt:innen: 235, Spital- und Praxisärzt:innen: 84, Andere: 59), IT-Verantwortliche von Spitälern: 58 (18%), Kantone: 17 (65%)

Gewichtung: keine