1. SRG-Trendumfrage zur Abstimmung vom 28. September 2025

Zu Beginn der Hauptkampagnenphase:

Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften - Mehrheit dafür

E-ID-Gesetz - Mehrheit dafür

Studie im Auftrag der SRG SSR

Wäre bereits am 10. August 2025 abgestimmt worden, wären der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sowie das E-ID-Gesetz angenommen worden. Dies entspricht einer Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag und ist keine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Der Stand der Meinungsbildung präsentiert sich in dieser frühen Phase des Abstimmungskampfes unterschiedlich weit fortgeschritten: Bei der Liegenschaftsbesteuerung äussern 56 Prozent der Teilnahmewilligen bereits eine feste Stimmabsicht, beim E-ID-Gesetz 58 Prozent. 9 respektive 4 Prozent sind noch gänzlich unentschieden. Eine argumentative Untermauerung der Stimmentscheide ist beim E-ID-Gesetz zu Beginn der Hauptkampagne schon klar erkennbar. Weniger jedoch bei der Liegenschaftsbesteuerung. Somit ist der Stand der Meinungsbildung bei der E-ID mittel fortgeschritten und jener zur Liegenschaftsbesteuerung bleibt klar dahinter zurück.

Die Stimmbeteiligung liegt mit 41 Prozent noch deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (47% zwischen 2011 und 2023 gemäss BFS).

Dies entspricht einer Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag und ist keine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Alle Angaben gelten bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit mit einem Unsicherheitsbereich von ±2.8 Prozentpunkten. Der Abstimmungskampf und die Meinungsbildung setzen erst ein und können bei Volksabstimmungen nachweislich das Ja/Nein-Verhältnis beeinflussen. Hinzu kommen Effekte aus der noch unbekannten Mobilisierung durch die Kampagnen.

Die Befunde der Umfrage werden anhand des Dispositionsansatzes von gfs.bern theoretisch verortet.

Hier finden sich Hintergrundinformationen zur Vorlage der September Abstimmung 2025 und hier zur Methode der SRG-Trendumfragen.

Ausserdem können Sie hier eine vollständige Grafiksammlung herunterladen.

Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Gegenwärtige Stimmabsichten im Ja

Das frühe Meinungsbild zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften fällt zugunsten der Vorlage aus: 58 Prozent der teilnahmewilligen Stimmberechtigten hätten am 10. August 2025 für die Vorlage gestimmt, 33 Prozent dagegen.

Hinsichtlich des Abstimmungsausgangs ist die Stimmung jedoch verhaltener: Zwar gehen 59 Prozent für den 28. September von einem Ja aus und unterlegene 41 Prozent von einem Nein. Im Mittel wird der Ja-Anteil jedoch auf 49.97 Prozent geschätzt. Erwartet wird von den Teilnahmewilligen entsprechend ein hauchdünnes Nein am 28. September 2025.

Stand der Meinungsbildung: wenig fortgeschritten

Mit 56 Prozent äussert zwar eine Mehrheit der Teilnahmewilligen gefestigte Meinungen für oder gegen die Vorlage, vergleichsweise hohe 9 Prozent sind aber noch unentschlossen. Zudem sind die frühen Stimmabsichten nur bedingt mit Argumenten erklärbar (Erklärungsgrad der Regression: 39.8%).

Der Stand der Meinungsbildung ist damit wenig fortgeschritten, was Raum für Kampagnenwirkungen lässt. Unentschiedene oder Personen mit wenig gefestigter Meinung können noch in die eine oder andere Richtung überzeugt werden.

Vorläufiges Konfliktmuster: Kritik von Mieter:innen, aus urbanen Gebieten, der französischsprachigen Schweiz sowie von Links

Das Konfliktmuster deutet auf eine polarisierende Vorlage hin. Erwartbar deutlich zeigt sich die primäre Konfliktlinie entlang der Wohnverhältnisse:  68 Prozent der Wohneigentümer:innen unterstützen kantonale Liegenschaftssteuern, aber nur 40 Prozent der Mieter:innen. Danach erweisen sich regionale Grössen als wichtig: Die Zustimmung fällt in der deutschsprachigen Schweiz höher aus als in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz, wo nur relative Mehrheiten für die Liegenschaftsbesteuerung stimmen wollen, bei bereits formierter Opposition. Schliesslich zeigen sich Teilnahmewillige aus urbanen Gebieten verhaltener in ihrer Zustimmung als solche aus intermediären oder ländlichen Siedlungsräumen.

Eine weitere zentrale Konfliktlinie der frühen Stimmabsichten findet sich entlang der Parteibindung. Die Zustimmung fällt im linken politischen Spektrum deutlich verhaltener aus als in der politischen Mitte oder rechts davon. Die Meinungspole bilden aktuell die Basis der Grünen (42% dafür) und jene der FDP zusammen mit den Parteiungebundenen (68% resp. 69% dafür).

 

Damit stehen die Parteiwählerschaften der SVP, der FDP, der Mitte und der Grünen mehrheitlich auf Seiten der Position ihrer jeweiligen Mutterpartei. Die Basis der GLP zeigt sich deutlicher für das Vorhaben, als es die Stimmfreigabe der Mutterpartei erwarten liess, und die Basis der SP ist in der Ausgangslage noch relativmehrheitlich für das Vorhaben, was mit der Nein-Parole der SP kontrastiert. Die Meinungen im links-grünen Spektrum sind dabei weniger gefestigt als jene rechts davon. Das kann als Indiz für eine noch ausstehende Angleichung der Stimmabsichten an die offiziellen Parolen gelesen werden.

Auch das Alter wirkt trennend: Unter 30-Jährige unterstützen die Vorlage nur knapp (51%), die Zustimmung steigt jedoch mit zunehmendem Alter deutlich (40–64-Jährige: 57%, 65+: 64%).

Bemerkenswert ist, dass sich sozioökonomische Grössen in der Ausgangslage als wenig spaltend erweisen. So zeigen sich alle Einkommens- und Bildungsgruppen in der Ausgangslage mehrheitlich für die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und damit einhergehend für die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Argumente: Mehr Geld für Unterhalt Wohneigentum vs. benachteiligt Mieter:innen zusätzlich

Die Pro-Argumente stossen in der Ausgangslage auf deutlich mehr Zustimmung als die Contra-Argumente. Über alle sechs hier getesteten Argumente hinweg indexiert stehen 61 Prozent inhaltlich näher bei der Befürworterschaft, 32 Prozent bei der Gegnerschaft und 7 Prozent erweisen sich als indifferent.

Eine klare Mehrheit empfindet es als ungerecht, Steuern auf ein «fiktives Einkommen» zu zahlen. Auch das Argument, wonach die Abschaffung des Eigenmietwerts Wohneigentümer:innen mehr Mittel für den Unterhalt ihrer Liegenschaften verschafft, überzeugt über 60 Prozent. Weniger Zustimmung erhält hingegen die Begründung, durch die Abschaffung des Eigenmietwerts werde Wohneigentum allgemein erschwinglicher: Knapp die Hälfte unterstützt dies, fast ebenso viele zweifeln aber daran.

Am ehesten überzeugen auf der Gegenseite die Befürchtungen, dass vor allem Reiche profitieren würden, während die Mittelschicht die Kosten tragen würde oder die Sorge, dass Tourismus- und Bergkantone Steuerausfälle nicht ausreichend kompensieren könnten. Beide Argumente finden jedoch in der Ausgangslage nur bei 39 Prozent der Teilnahmewilligen Rückhalt. Noch deutlicher verworfen wird das Argument, die Abschaffung verschärfe die Benachteiligung von Mieter:innen gegenüber Eigentümer:innen.

Die Befürworterseite verfügt mit der ungerechten Besteuerung von «fiktivem Einkommen» über ein starkes Argument, während die Gegenseite bisher nur beschränkt überzeugen kann. Die Wirkungsanalyse unterstreicht dies: Das wirksamste Argument stammt aus dem Pro-Lager, erst an zweiter Stelle wirkt die Sorge um eine zusätzliche Verschlechterung der Position von Mieter:innen. Insgesamt lassen sich mit den sechs geprüften Argumenten jedoch nur rund 40 Prozent der Stimmabsichten erklären – ein vergleichsweise geringer Wert, der als weiterer Hinweis für Kampagnenspielraum gelesen werden kann.

Trend in der Meinungsbildung

Die Meinungsbildung zur Vorlage über die Liegenschaftssteuern präsentiert sich in der Ausgangslage im Sinne der Behörden. Thematisch dominiert die Pro-Seite die frühe Meinungsbildung. Wirksamster Einwand gegen das Vorhaben ist aktuell die Befürchtung einer Verschlechterung der Position von Mieter:innen. Allerdings verweisen die frühen Stimmabsichten auf ein wenig gefestigtes Meinungsbild, insbesondere im linken parteipolitischen Spektrum.

Setzt der Normalfall der Meinungsbildung ein, entwickeln sich die Stimmabsichten im weiteren Verlauf des Abstimmungskampfes in Richtung der Position von Bundesrat und Parlament, was zu einem Ja führen würde. Für dieses Szenario spricht die starke Zustimmung zum Argument, es sei ungerecht, Steuern auf ein «fiktives Einkommen» zu zahlen. Grundsätzlich finden die Argumente der Befürworterschaft Anklang und wirken wie beabsichtigt. Sie dominieren die frühe Meinungsbildung zur Gesetzesänderung.

Gerade in der jüngeren Vergangenheit gab es jedoch Fälle, wo dieser Normalfall der Meinungsbildung zu Behördenvorlagen ausblieb und das Gegenteil einsetzte: Der Nein-Anteil baute sich über den Kampagnenverlauf auf (markantes Beispiel BVG-Reform). Die Linke hat ihre Schlagkraft bei Abstimmungen jüngst unter Beweis gestellt und kann in der Mietrechtsfrage zudem auf einen mengenmässigen Vorteil bauen: Es leben mehr Mieter:innen in der Schweiz als Eigentümer:innen. Gelingt es diese grosse Masse zu mobilisieren und zu überzeugen, dürfte der Ja-Anteil sinken. Die Stimmberechtigen selber gehen eher von diesem Ausnahmeszenario aus und schätzen, dass die Vorlage knapp nicht angenommen wird.

Stand heute muss der Abstimmungsausgang trotz der positiven frühen Bewertung offengelassen werden, weil die Meinungsbildung insgesamt wenig gefestigt ist.

 

 

E-ID-Gesetz

Gegenwärtige Stimmabsichten im Ja

Eine Mehrheit von 60 Prozent der Teilnahmewilligen gab Anfang August an, bestimmt oder eher für die E-ID zu stimmen, 36 Prozent hätten Nein gestimmt.

Die bisher Mobilisierten gehen für den 28. September zu 61 Prozent von einer Annahme der Vorlage in der Abstimmung aus, zu 39 Prozent von einer Ablehnung. Sie schätzen den Ja-Anteil im Mittel auf 51 Prozent.

Mittel fortgeschrittener Stand der Meinungsbildung

58 Prozent der Personen mit Teilnahmeabsicht sind bereits bestimmt festgelegt, nur 4 Prozent zeigen sich noch unentschieden. Aufgrund bereits bestehender Abstimmungserfahrung mit der E-ID in jüngerer Vergangenheit und der starken argumentativen Verankerung der frühen Stimmabsichten (Erklärungsgrad der Regression: 69.8%) präsentiert sich die Meinungsbildung bereits mittel fortgeschritten.

Das Konfliktmuster: Vertrauensfrage mit parteipolitischer Aufladung

Das Konfliktmuster beim E-ID-Gesetz ist stark politisiert und eng mit Fragen des institutionellen Vertrauens verbunden. Am stärksten prägen die Parteibindungen die frühen Haltungen. Klare Unterstützung kommt von den Anhänger:innen der GLP, der Mitte, der FDP und der SP, die mehrheitlich hinter dem E-ID-Gesetz stehen. Ebenfalls positiv eingestellt sind die Grünen-Basis und Parteiungebundene, wenn auch leicht zurückhaltender. Klar skeptisch zeigt sich hingegen  die SVP-Basis, welche die Vorlage klar ablehnt. Die Stimmabsichten der Parteibasen stehen damit in Einklang mit den bisher bekannten Parolen der jeweiligen Mutterparteien.

Grosse Relevanz hat auch das Vertrauen in die Institutionen. Stimmberechtigte mit hohem Vertrauen in die Regierung sprechen sich deutlich für das E-ID-Gesetz aus. Wer der Regierung misstraut, lehnt die Vorlage hingegen ab.

Die Polarisierung nach Einkommensgruppen ist weniger stark aber dennoch erkennbar: Während Befragte mit höheren Haushaltseinkommen (ab 9’000 Franken) deutlich zustimmen, findet sich in den unteren Einkommensschichten weitaus mehr Skepsis, bis hin zu Ablehnung (3-5’000 CHF). Das übersetzt sich in die verschiedenen Bildungsgruppen. Teilnahmewillige mit tiefer Bildung sind mehrheitlich gegen die E-ID, solche mit mittlerer Bildung knapp für und solche mit hoher Bildung deutlich für das E-ID-Gesetz.

Auch zwischen den Geschlechtern und nach Alter bestehen Unterschiede jedoch eher gradueller Natur. Männer sprechen sich häufiger für das Gesetz aus, während Frauen zurückhaltender sind und mehr Skepsis zum Ausdruck bringen. Und die Zustimmung sinkt mit dem Alter deutlich ab, bleibt aber bis hin zur Gruppe der Pensionierten mehrheitlich.

Schliesslich zeigen sich regionale Differenzen. In der deutschsprachigen Schweiz ist die Zustimmung am höchsten, mehrheitlich ist sie aber auch in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz. In den lateinischsprachigen Landesteilen finden sich vergleichsweise viele Unentschiedene.

Argumente: Mit Digitalisierung Schritt halten vs. Schutz der Privatsphäre

Die getesteten 6 Argumente verweisen auf die Stärken und aber auch die Schwächen des E-ID-Gesetz. Befürworter:innen können vor allem mit dem Vertrauen in eine staatliche Lösung und der Freiwilligkeit der Nutzung punkten. Gegner:innen setzen dem die Themen soziale Benachteiligung und mögliche Missbrauchsrisiken entgegen.

Auf der Pro-Seite überzeugt besonders das Argument, dass eine staatliche Lösung der Abhängigkeit von Tech-Konzernen vorzuziehen sei. 81 Prozent der Befragten stimmen dem zu. Ebenfalls stark unterstützt wird die Aussage, dass die E-ID freiwillig und für alle Einwohner:innen kostenlos verfügbar ist. Die Bedeutung der E-ID für den digitalen Fortschritt der Schweiz findet zwar ebenfalls Zustimmung, trifft jedoch auf mehr Skepsis und wird von rund einem Drittel der Befragten abgelehnt. Es erweist sich allerdings als das Argument, das ein Ja am besten erklärt.

Die Contra-Seite punktet vor allem mit dem Hinweis, dass die Einführung der E-ID analoge Behördendienste reduzieren und dadurch weniger digital-affine Personen benachteiligen könnte. 59 Prozent stimmen dem zu. Auch die Befürchtung, eine staatlich verwaltete digitale Identität berge Risiken von Missbrauch und Überwachung, wird mehrheitlich geteilt (53% einverstanden). Das Argument, die E-ID sei grundsätzlich unsicher und schütze die Privatsphäre ungenügend, stösst hingegen eher auf Widerspruch (50% nicht einverstanden). Wer allerdings um den Schutz der Privatsphäre fürchtet, ist gemäss Wirkungsanalyse am stärksten dem Nein zugewandt.

Indexiert stehen 61 Prozent inhaltlich der Befürworterschaft näher, 33 Prozent der Gegnerschaft und die verbleibenden 6 Prozent sind indifferent.

Trend in der Meinungsbildung

Die erste Vorlage zur Einführung einer E-ID scheiterte im März 2021 an der Urne. Hauptkritikpunkt war neben Sicherheitsbedenken, dass private Unternehmen die E-ID hätten ausstellen sollen. Dieses Problem ist mit der neuen Vorlage behoben. Entsprechend startet die Neuauflage mit breiterer Unterstützung in die Hauptkampagnenphase. Stimmabsichten, Argumente und Stimmungsbilder sprechen derzeit für ein Ja zur E-ID am 28. September 2025.

Zwei Einwände bleiben jedoch mehrheitsfähig: die mögliche Benachteiligung weniger digital affiner Gruppen sowie Befürchtungen zu Missbrauch und Überwachung.

Diese Bedenken führten dazu, dass die Freunde der Verfassung, Mass-Voll, Aufrecht Schweiz, die Piratenpartei, die Junge SVP und die EDU das Referendum ergriffen und prägen die Nein-Parole der SVP, der EDU und der PdA.

Welche Sichtweise sich durchsetzt, ist offen. Dominiert der Nutzenaspekt, verbunden mit glaubwürdigem Datenschutz, dürfte sich die Zustimmung in Richtung Bundesrat und Parlament verstärken – und eine deutliche Annahme resultieren. Dafür sprechen neben den frühen Stimmabsichten auch die geringere Polarisierung der politischen Eliten. Sollte hingegen die Problemsicht an Gewicht gewinnen, könnte die Vorlage stärker polarisieren – ein Risiko, auf das die kürzlich gefasste Nein-Parole der SVP hinweist.

Bis zur nächsten Messung der Meinungsdynamik bleibt der Ausgang offen, mit Vorteilen für das Ja-Lager.

Teilnahmeabsichten

Unterdurchschnittliche Teilnahmeabsicht für die Abstimmung vom 28. September 2025

Die bisher gemessene Beteiligungsbereitschaft für den 28. September 2025 ist mit 41 Prozent deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (47% zwischen 2011 und 2023 gemäss BFS).

In dieser frühen Phase des Abstimmungskampfes, unmittelbar nach den Sommerferien, bewegen die beiden Vorlage noch nicht sonderlich breite Teile der Bevölkerung. Der Wert dürfte über den Kampagnenverlauf und mit näher rückendem Abstimmungssonntag ansteigen, so dass sich für den Moment eine maximal durchschnittliche Teilnahme am Urnengang vom 28. September 2025 abzeichnet.

Profil der Beteiligungswilligen

Wie üblicherweise bei geringer Teilnahmeabsicht bekunden ältere, höher gebildete und besser verdienende Stimmberechtigte im Vergleich zu ihren Gegengruppen erhöhte Teilnahmeabsichten. Weiter wollen Stimmberechtigte aus urbanen Siedlungsgebieten und der deutsch- und französischsprachigen Schweiz vermehrt teilnehmen.

Politisch betrachtet stechen SP-Sympathisierende mit besonders hoher Teilnahmeabsicht hervor (67%), während FDP-nahe Stimmberechtigte in der Ausgangslage unterdurchschnittlich mobilisiert sind (26%). Nennenswert ist, dass Stimmberechtigte, die der Regierung eher skeptisch gegenüberstehen, eine leicht höhere Teilnahmebereitschaft aufweisen (45%).

Sprachregional betrachtet ist die Mobilisierung in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz etwas höher als in der italienischsprachigen Schweiz (DCH: 41%, FCH: 41%%, ICH; 35%). Am tiefsten fällt die Mobilisierung bei der tiefsten Bildungsschicht (28%) und der zweittiefsten Einkommensgruppe (3-5000 CHF: 27%) aus.

Erwartungsgemäss dürfte die Debatte im Verlauf des Abstimmungskampfes noch weitere Kreise erfassen, die üblicherweise an Abstimmungen teilnehmen. Somit könnte sich die soziodemographische und politische Zusammensetzung der Teilnahme bis zum 28. September 2025 noch verändern.

 

 

Zitierweise

Erste Welle der SRG-SSR-Trendbefragung zu den Volksabstimmungen vom 28. September 2025 vom Forschungsinstitut gfs.bern. Realisiert zwischen dem 4. August und dem 18. August 2025 bei 13’761 Stimmberechtigten. Der statistische Fehlerbereich beträgt +/-2.8 Prozentpunkte.

Methode und Datengrundlage

Der telefonische Teil der vorliegenden Befragung wurde vom gfs-Befragungsdienst realisiert, die Auswertung und Analyse der Daten nahm das Forschungsinstitut gfs.bern vor. Befragt wurde via eines RDD-Dualframe-Verfahrens per Festnetz und Handy.

Seit dem Herbst 2018 wird im Rahmen des SRG-Trend-Mandats die telefonische Umfrage durch eine Online-Befragung ergänzt mit dem Ziel die Stichprobengrösse in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu erhöhen.

Der Online-Teil wurde als Opt-in-Umfrage (Mitmachumfrage) über die Online-Portale der SRG SSR Medien durchgeführt. Seit Anfang 2024 wird mithilfe von Boomerang Ideas zudem systematisch auch über Social-Media-Kanäle befragt.

Aussagen über das Ständemehr können wir keine machen, denn die Fallzahl lässt gesicherte Rückschlüsse auf die Kantone nicht zu.

Weiterführende Informationen zur Theorie und der Methode der SRG-Trendumfragen finden sich hier.

Technischer Kurzbericht

Auftraggeber: CR-Konferenz der SRG SSR
Grundgesamtheit: Stimmberechtigte Schweizer:innen
Herkunft der Adressen CATI: Stichprobenplan Gabler/Häder für RDD/Dual-Frame; Verwendung Swiss-Interview-Liste,
Herkunft der Adressen Online: Opt-in-Befragung über die Webportale der SRG SSR
Datenerhebung: telefonisch, computergestützt (CATI) und Online
Art der Stichprobenziehung CATI: at random/Geburtstagsmethode im Haushalt geschichtet nach Sprachregionen
Art der Stichprobenziehung Online: offene Mitmachumfrage
Befragungszeitraum: 4. August– 18. August 2025
mittlerer Befragungstag: 10. August 2025
Stichprobengrösse: minimal 1’200, effektiv 13’761 (Cati: 505, Online: 12’737, Boomerang Ideas: 519), DCH: 10’251, n FCH: 3’192, n ICH: 318
Stichprobenfehler: ± 2.8 Prozentpunkte bei einem Wert von 50% (und 95%iger Wahrscheinlichkeit)
Quotenmerkmale CATI: Sprachregion
Quotenmerkmale Online: keine
Gewichtung: Dual-Frame-Gewichtung, Sprache, Siedlungsart, Parteiaffinität, Recall, Teilnahme
mittlere Befragungsdauer CATI: 10.2 Minuten (Standardabweichung: 2.4 Minuten)
Publikation: 22. August 2025, 6h00