1. SRG-Trendumfrage zur Abstimmung vom 24. November 2024

Zu Beginn der Hauptkampagnenphase:

Ausbau Autobahnen - knappe Mehrheit dafür

Mietrecht Untermiete - Mehrheit dafür

Mietrecht Eigenbedarf - Pattsituation

Einheitliche Finanzierung Gesundheitswesen - Mehrheit dafür

Studie im Auftrag der SRG SSR

Wäre bereits am 5. Oktober 2024 abgestimmt worden, wären die Vorlage zur Einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen, zum Mietrecht Untermiete sowie zum Ausbau Autobahnen angenommen worden - letztere mit 51% am knappsten. Offen präsentiert sich die Situation bei der Vorlage zur Untermiete Eigenbedarf.

Der Stand der Meinungsbildung ist unterschiedlich fortgeschritten. Am weitesten fortgeschritten ist er bei der Vorlage zum Autobahnausbau, gefolgt von der Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf. Wenig fortgeschritten präsentiert sich der Stand der Meinungsbildung bei der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen und beim Mietrecht zur Untermiete. Die Stimmbeteiligung ist mit 44 Prozent leicht unter dem langjährigen Durchschnitt (47% zwischen 2011 und 2023 gemäss BFS).

Dies entspricht einer Momentaufnahme rund sieben Wochen vor dem Abstimmungstag und ist keine Prognose. Die Studie beschreibt die Ausgangslage zu Beginn der Hauptkampagnenphase.

Alle Angaben gelten bei einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit mit einem Unsicherheitsbereich von ±2.8 Prozentpunkten. Der Abstimmungskampf und die Meinungsbildung setzen erst ein und können bei Volksabstimmungen nachweislich das Ja/Nein-Verhältnis beeinflussen. Hinzu kommen Effekte aus der noch unbekannten Mobilisierung durch die Kampagnen.

Die Befunde der Umfrage werden anhand des Dispositionsansatzes von gfs.bern theoretisch verortet.

Hier finden sich Hintergrundinformationen zu den Vorlagen der November-Abstimmung und hier zur Methode der SRG-Trendumfragen.

Ausserdem können Sie hier eine vollständige Grafiksammlung herunterladen.

Ausbau Autobahnen

Gegenwärtige Stimmabsichten knapp im Ja

Eine knappe Mehrheit von 51 Prozent der Teilnahmewilligen hätte am 5. Oktober 2024 bestimmt oder eher für den Ausbau der Autobahnen gestimmt. 45 Prozent äusserten sich eher oder klar dagegen. 4 Prozent waren noch unentschieden.

Die Erwartung der Teilnahmewilligen hinsichtlich des Abstimmungsausgangs am 24. November 2024 ist ebenfalls ein Ja: Der Ja-Anteil für den Abstimmungssonntag wird im Mittel auf 53.7 Prozent geschätzt. 77 Prozent der Teilnahmewilligen gehen von einer Annahme aus, nur 23 Prozent von einer Ablehnung.

Mittlerer Stand der Meinungsbildung

63 Prozent äussern in dieser frühen Phase des Abstimmungskampfes bereits eine feste Stimmabsicht. Zudem lassen sich hohe 80 Prozent der frühen Stimmabsichten durch die Argumente gut nachvollziehen. Dies entspricht einem vergleichsweise hohen Wert.

Insgesamt kommt dies einem mittleren bis fortgeschrittenen Stand der Meinungsbildung gleich. Bei rund einem Drittel, namentlich den tendenziell Entschiedenen und den gänzlich Unentschiedenen besteht noch Raum für Kampagnen der Befürworter respektive der Gegnerschaft.

Vorläufiges Konfliktmuster primär politisch aufgeladen

Die primäre Konfliktline verläuft bei der Behördenvorlage zum Ausbau der Autobahn entlang des politischen Links-rechts Spektrums. Die Anhängerschaft der bürgerlichen Parteien befürworten den Autobahnausbau deutlich. Am höchsten ist die Zustimmung FDP-affiner Teilnahmewilliger gefolgt von SVP-Affinen und Mitte Sympathisanten. Grüne- , SP- und GLP-Wählende stellen sich mehrheitlich gegen die Behördenvorlage. Parteiungebundene reihen sich ebenfalls in das ablehnende Lager ein, wenn auch nur knapp. Damit zeichnen sich bisher keine Elite-Basis-Konflikte ab.

Zudem zeichnen sich divergierende Stimmabsichten bei folgenden Gruppen ab: Teilnahmewillige Männer, solche mit höherem Haushaltseinkommen, mittlerer und tieferer Bildung, aus intermediären oder ländlichen Gebieten und jene, die der Regierung vertrauen stimmen dem Autobahnausbau mehrheitlich zu. Ihre jeweiligen Gegengruppen sind kritisch in der Beurteilung der Vorlage.

Mit 52 respektive 57 Prozent Ja-Anteil ist die Unterstützung regional betrachtet in der deutsch- und italienischsprachigen Schweiz am grössten. In der französischsprachigen Schweiz wäre der Autobahnausbau anfangs Oktober mit 48 Prozent Ja- Anteil hingegen abgelehnt worden.

Argumente: Führt zu noch mehr Verkehr vs. Entlastung von Ausweichverkehr

Alle drei Ja-Argumente sind breit abgestützt: Jeweils eine Mehrheit erachtet das jetzige Autobahnnetz als überfüllt, ist damit einverstanden, dass die jährlichen Abgaben ins Strassennetz selbst investiert werden und sieht den Autobahnausbau als notwendig an, um die Zentren und Wohngebiete zu entlasten. Ebenso finden die Nein-Argumente bei einer Mehrheit Zuspruch: nämlich, dass der Autobahnausbau unbebaute Flächen und Landwirtschafszonen zerstört, der geplante Ausbau dem Klima schadet sowie die bestehenden Probleme nicht durch einen Ausbau der Autobahn gelöst werde, sondern die zusätzliche Strassenfläche nur zu mehr Verkehr führen würde.

Indexiert stehen die Teilnahmewilligen argumentativ der Befürworterschaft und der Gegnerschaft jeweils etwa gleich nahe. Insgesamt liegt die Zustimmung in der Stimmabsichtsfrage bei allen Parteien leicht höher als dies argumentativ zum Ausdruck kommt.

Grundsätzlich besteht eine hohe Kongruenz zwischen Stimmabsicht und Haltung zu den Argumenten, was auf einen inhaltlich fundierten Stimmentscheid hindeutet (Erklärungsgrad Regressionsmodell: 80%). Diejenigen Argumente, die am wenigsten Zustimmung erhalten, sind gleichzeitig jene mit der stärksten Wirkungskraft auf die Stimmabsicht: Wer den Autobahnausbau nicht als Lösung für die bestehenden Probleme sieht, stimmt tendenziell eher gegen die Behördenvorlage. Wer hingegen den Autobahnausbau als notwendigen Schritt für die Entlastung der Zentren und Wohngebiete erachtet, stimmt eher für den Autobahnausbau.

Trend in der Meinungsbildung

Insgesamt handelt es sich bei der Autobahn-Ausbau-Vorlage um eine knapp positiv prädisponierte und bereits in der Ausgangslage polarisiert beurteilte Behördenvorlage, womit die Befürworter:innen über einen wichtigen Startvorteil verfügen. Der Vorsprung der Ja-Seite fällt knapp aus und die Stimmabsichten sind in dieser frühen Phase des Abstimmungskampfes bereits relativ gefestigt und spalten entlang bekannter Grössen bei Vorlagen, die einen umweltpolitischen Charakter haben.

Tritt der Normalfall der Meinungsbildung zu einer Behördenvorlage ein, so steigt der Ja- Anteil mit näherkommendem Abstimmungstermin und es wäre mit einer Annahme zu rechnen. Allerdings erfährt die Vorlage zum Ausbau der Autobahn insbesondere aus dem linken und städtischen Milieu Kritik. Gewinnt die Gegnerschaft im weiteren Verlauf der Kampagne argumentativ die Oberhand und kann sie das städtische sowie linke Milieu noch stärker mobilisieren, könnte eine Polarisierung Richtung Nein einsetzen. In Unkenntnis der Dynamik der weiteren Meinungsbildung muss der Abstimmungsausgang angesichts der engen Stimmverhältnisse vorerst noch offen gelassen werden.

Mietrecht

Untermiete: Gegenwärtige Stimmabsichten im Ja

Die Mietrechtsvorlage zur Untermiete wäre Anfang Oktober angenommen worden. 59 Prozent der Stimmberechtigten mit fester Teilnahmeabsicht hätten für die Vorlage gestimmt, 33 Prozent dagegen.Das verschafft der Ja-Seite einen Vorsprung von 26Prozentpunkten in der Ausgangslage.

Die Erwartung einer Mehrheit der Teilnahmewilligen ist, dass die Vorlage an der Urne angenommen wird (58% schätzen den Ja-Anteil für die Abstimmung auf über 50%). Der erwartete Abstimmungsausgang ist ebenfalls knapp im Ja. Im Mittel wird der Ja-Anteil für die Mietrechtsvorlage zur Untermiete auf 51.3 Prozent geschätzt.

Eigenbedarf: Gegenwärtige Stimmabsichten im Patt

Das frühe Meinungsbild zur zweiten Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf fällt in der Ausgangslage wenig eindeutig aus: 49 Prozent der teilnahmewilligen Stimmberechtigten hätten am 5. Oktober 2024 für die Vorlage betreffend Eigenbedarf gestimmt, 46 Prozent dagegen. Das entspricht unter Berücksichtigung des Stichprobenfehlers einer Pattsituation.

Hinsichtlich des Abstimmungsausgangs ist die Stimmung eher pessimistisch: 52 Prozent gehen für den 24. November von einem Nein aus, unterlegene 48 Prozent von einem Ja.  Im Mittel wird der Ja-Anteil auf 49.5 Prozent geschätzt. Erwartet wird entsprechend ein knappes Nein.

Untermiete: Wenig fortgeschrittener Stand der Meinungsbildung

Knapp weniger als die Hälfte der Teilnahmewilligen äussern feste Stimmabsichten für oder gegen die Mietrechtsvorlage zur Untermiete (48%) und 8 Prozent sind noch gänzlich unentschlossen. Eine argumentative Untermauerung der Stimmentscheide ist erst in Grundzügen erkennbar (Erklärungsgrad der Regression: 45%).

Insgesamt entspricht dies einem maximal mittel fortgeschrittenen Stand der Meinungsbildung in der Ausgangslage. Veränderungen sind durch die nun einsetzenden Hauptkampagnen zu erwarten, besonders bei noch Unentschlossenen oder erst tendenziell Entschiedenen.

Eigenbedarf: Stand der Meinungsbildung: mittel fortgeschritten

52 Prozent äussern gefestigte Meinungen entweder für oder gegen die Vorlage, nur 5 Prozent sind noch unentschlossen. Die frühen Stimmabsichten sind mit Argumenten bereits gut erklärbar (Erklärungsgrad der Regression: 62%).

Der Stand der Meinungsbildung ist damit mittel fortgeschritten, was beschränkten Raum für Kampagnenwirkungen lässt. Unentschiedene oder Personen mit wenig gefestigter Meinung können noch in die eine oder andere Richtung überzeugt werden, sie bilden jedoch eine Minderheit.

Untermiete: Vorläufiges Konfliktmuster: Parteipolitische Aufladung, Schichteffekte und regionale Einflüsse

Die parteipolitische Orientierung der Teilnahmewilligen ist eine der stärksten Erklärungsgrössen für die frühen Stimmabsichten zur Mietrechts-Reform im Bereich Untermiete. Eindeutig für die Vorlage sind zu Beginn der Hauptkampagnenphase SVP-, FDP- und Mitte-nahe Teilnahmewillige. Ins befürwortende Lager reihen sich mit etwas tieferer Zustimmung GLP-Sympathisant:innen und mit relativmehrheitlicher Unterstützung auch Parteiungebundene ein. Mehrheitlich dagegen sind Grüne- und SP-nahe Teilnahmewillige, erstere jedoch erst relativmehrheitlich.  Damit passt das Stimmungsbild der frühen Stimmabsichten der Parteibasen weitgehend zum Stimmverhalten der Parteieliten im Parlament respektive deren Parolen. Ausnahme hiervon ist die GLP-nahe Wählerschaft. Sie scheint der Anpassung des Rechts zur Untermiete gegenüber offener als die Parteielite.

Ausserhalb der Grünen- und SP-affinen Teilnahmewilligen findet sich in der Ausgangslage lediglich eine weitere ablehnende Untergruppe: Teilnahmewillige mit den tiefsten Haushaltseinkommen. Die Zustimmung zur Mietrechts-Reform betreffend Untermiete ist aber bei jüngeren Teilnahmewilligen weniger deutlich erkennbar als bei solchen von 40 Jahren oder mehr und sie steigt mit dem Haushaltseinkommen an. Just das Gegenteil ist bei der Schulbildung festzustellen: Je tiefer diese ausfällt, umso höher die Zustimmung zur Mietrechtsreform Eigenmiete.

Hinzu kommen regionale Effekte, wobei sich primär die Siedlungsart als spaltende Grösse zeigt: Die Zustimmung aus städtischen Gebieten fällt tiefer aus, als jene aus dem ländlichen Raum oder den intermediären Agglomerationsgebieten. Sie ist aber über alle Siedlungsgebieten mehrheitlich. Dasselbe gilt für die verschiedenen Sprachregionen des Landes, wobei in der italienischsprachigen Schweiz vorerst die höchste Zustimmung erfolgt, gefolgt von jener aus der deutschsprachigen Schweiz.

Eigenbedarf: Vorläufiges Konfliktmuster: Widerstand von links, von Jungen, aus Haushalten mit tiefen Einkommen und städtischen Gebieten

Die primäre Konfliktlinie der frühen Stimmabsichten findet sich entlang der Parteibindung. Im linken Spektrum ist man gegen das Vorhaben, Mitte-Rechts dafür. Damit stehen die Parteiwählerschaften mehrheitlich auf Seiten der (erwartbaren) Position ihrer jeweiligen Mutterpartei. Weiter spielen das Alter der Teilnahmewilligen, ihre finanzielle Situation und die Siedlungsart wichtige Rollen bei den Stimmabsichten zur Mietrechtsvorlage über den Eigenbedarf.

Mehrheitliche Unterstützung für die Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf äussern in der Ausgangslage 40-64-jährige Teilnahmewillige, solche mit den höchsten Haushaltseinkommen, mittlerer Schulbildung, aus ländlichen oder intermediären Siedlungsgebieten, aus der italienisch- oder deutschsprachigen Schweiz und Männer. Weiter äussern Teilnahmewillige aus dem Umfeld der GLP, der Mitte, der FDP und SVP sowie Teilnahmewillige mit Vertrauen in die Regierung mehrheitlich bejahende Stimmabsichten.

Mehrheitlich ablehnende Voten erntet die Vorlage zum Eigenbedarf bei Teilnahmewilligen unter 40 Jahren, solchen aus Haushalten mit Einkommen unter 5’000 Franken, mit tiefer Schulbildung, aus dem linken parteipolitischen Spektrum, Regierungsmisstrauische und Städter:innen.

Gespalten zeigen sich teilnahmewillige Pensionierte,  Frauen, Französischsprachige, Parteiungebundene, hoch Gebildete und solche aus Haushalten mit mittleren bis hohen Einkommen. Ihre Stimmabsichten liegen im Patt und die weitere Meinungsbildung dieser Gruppen wird für den Abstimmungsausgang wegweisend.

Argumente Untermiete und Eigenbedarf: Mieter:innen wie Eigentümer:innen dürfen auf Verständnis zählen

Aufgrund der inhaltlichen Nähe der beiden Mietrechtsvorlagen wurden acht Argumente zu den beiden Vorlagen abgefragt. Dabei stehen sich die Perspektiven zweier gesellschaftlicher Gruppen gegenüber: Jene der Mieter:innen und jene der Eigentümer:innen. Und beide dieser Gruppen können Mehrheiten für Ihre Sichtweise auf die Vorlagen finden.

Von den Pro-Argumenten erfährt jenes zur Schwächung der Position von Mieter:innen durch die Gesetzesänderung zum Eigenbedarf die Unterstützung von zwei Dritteln der Teilnahmewilligen. Ebenfalls im bürgerlichen Umfeld pflichten Mehrheiten dieser Aussage bei. Und auch unter den Contra-Argumenten dominiert die Mieter:innen-Perspektive: Dass die Gesetzesänderung zum Eigenbedarf den Kündigungsschutz und damit die Position der Mieter:innen schwächt, überzeugt zwei Drittel der Teilnahmewilligen und Mehrheiten aller Parteiwählerschaften. Beschreibt man die Vorlagen als generellen Angriff auf den Mieterschutz, pflichten 54 Prozent der Befragten bei. Einzig SVP- und FDP-nahe Teilnahmewillige widersprechen mehrheitlich.

 

 

Die Eigentümer-Seite darf ebenfalls auf Verständnis bauen: 59 Prozent der Teilnahmewilligen sind einverstanden, dass Eigentümer:innen im Gegenzug dafür, dass die Eigentumsrechte bereits heute eingeschränkt sind, ihre Immobilien möglichst rasch selbst nutzen können sollten. Allerdings gibt es mehrheitlichen Widerspruch aus dem Umfeld der SP und der Grünen. Gemeinhin ist der Schutz des Eigentums ein mehrheitlich anerkannter Grundwert, welcher durch die Gesetzesänderungen als besser gewährleistet erachtet wird. Auch in diesem Punkt sind jedoch Sympathisant:innen der SP und der Grünen anderer Meinung.

Die Aussage, dass die Rechte der Mieter:innen durch die beiden Änderungen des Mietrechts in keiner Weise eingeschränkt werden, provoziert: 58 Prozent der Teilnahmewilligen stellen sich dagegen, lediglich 35 Prozent pflichten bei. Einzig im bürgerlichen Umfeld unterstützen knappe Mehrheiten diese Aussage. Dass die gelockerten Regelungen bei Kündigung wegen Eigenbedarf der Immobilien-Lobby erlauben, höhere Renditen zu erzielen, wird von 56 Prozent der Teilnahmewilligen geteilt. Wiederspruch erfolgt aus dem Umfeld der bürgerlichen Parteien.

Die Wirkungsanalysen zu den beiden Vorlagen basiert auf diesen acht getesteten Argumenten und wird pro Vorlage separat vorgenommen.

Wirkungsanalyse Untermiete: verhindert Missbrauch vs. bereits verboten

Indexiert stehen 47 Prozent den Argumenten der Gegnerschaft näher, 43 Prozent jenen der Befürworterschaft und die restlichen 10 Prozent zeigen sich indifferent.

Ein Ja zur Gesetzesänderung im Bereich der Untermiete wird am stärksten von der Aussage getragen, dass missbräuchliche Untervermietungen, beispielsweise über Online-Plattformen, damit verhindert werden. Das zweitstärkste Argument ist aber jenes, dass es bereits heute verboten ist, ohne Einwilligung der Vermieter:in unterzuvermieten und die Regelung daher unnötig sei.

Weiter ist der Eindruck eines generellen Angriffs auf den Mieterschutz massgebend für ein Nein, die bessere Gewährleistung des Grundwertes Eigentum aber ein ähnlich starker Grund für ein Ja. Am Rande befördert zudem die Ansicht, dass die Rechte der Mieter:innen nicht eigeschränkt werden, ein Ja.

Alles in allem erklären die acht getesteten Argumente 45 Prozent der Ja- und der Nein-Stimmen, was einem vergleichsweise tiefen Wert entspricht.

Wirkungsanalyse Eigenbedarf: Schutz des Eigentums vs. Angriff auf Mieterschutz

Die gespaltenen Haltungen zur Vorlage Eigenbedarf bestätigen sich in der Analyse der inhaltlichen Zustimmung: Indexiert man die Haltungen zu den Argumenten, stehen ähnlich hohe Anteile den Gegner:innen (43%) respektive den Befürworter:innen (44%) näher. 13 Prozent sind indifferent.

Die Wirkungsanalyse der Argumente zeigt, dass die frühe Meinungsbildung zur Gesetzänderung im Bereich des Eigenbedarfs aber eher von der Befürworter:innen-Seite geprägt ist. Im Zentrum stehen die Argumente, dass der Schutz des Eigentums durch die Gesetzesänderungen besser gewährleistet werde und dass Eigentümer:innen wegen der bereits eingeschränkten Eigentumsrechte ihre Immobilien wenigstens rasch selbst nutzen können sollen. Diese Ansichten sind starke Stützen der Ja-Seite.

Ein Nein zur Gesetzesänderung im Bereich Eigenbedarf erklärt sich am besten durch die Ansicht, die Vorlagen seien Angriffe auf den Mieterschutz. Konkret wirkt dahinter eine Schwächung des Kündigungsschutzes als zweitstärkster Grund gegen die Vorlage. Die höheren Renditen der Immobilien-Lobby spielen bisher nur am Rande eine Rolle.

Mit der Beurteilung der acht Argumente können 62 Prozent der Ja- und der Nein-Stimmen erklärt werden. Das ist für die Ausgangslage bereits ein eher hoher Wert.

Untermiete: Trend in der Meinungsbildung

Ohne Kenntnis der Dynamik der Meinungsbildung über den Kampagnenverlauf hinweg sind Prognosen hinsichtlich des Abstimmungsausgangs wenig gesichert. Die Befürworterschaft hat aber Startvorteile: Sie findet – auch im Grossteil der untersuchten Untergruppen – mehrheitliche Unterstützung. Allerdings sind die Meinungen noch nicht abschliessend gemacht. Darauf verweist neben dem wenig gefestigten Meinungsbild die eher schwache Wirksamkeit der Argumente.

Im Normalfall der Meinungsbildung zu einer Behördenvorlage gleichen sich die Stimmabsichten der Stimmbürger:innen über den Kampagnenverlauf an die Empfehlungen von Bundesrat und Parlament an. Tritt dieser Normalfall ein, wird die Reform der Untermiete am 24. November 2024 angenommen, wovon auch die Stimmberechtigten selber ausgehen. Für dieses Szenario spricht der anerkannte Problemdruck rund um kommerzielle Untervermietungen über Online-Plattformen. Einzelne Schweizer Städte haben bereits auf diese Problematik reagiert und ihr damit jüngst mediale Aufmerksamkeit verschafft.

Diesem anerkannten Problem stehen jedoch zwei wirksame Contra-Argumente gegenüber: Einerseits das Anzweifeln der Notwendigkeit dieser Regelung, weil es bereits heute die Zustimmung der Vermietung braucht, wenn man Immobilien untervermieten will. Andererseits der Einwand, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung um einen generellen Angriff auf den Mieterschutz handle. In der Schweiz, einem Land von Mieter:innen, finden beide Einwände Gehör. Gelingt es der Gegnerschaft, die Einschränkungen des Mieterschutzes und in ihrem Lager die Ablehnung beider Vorlagen besser zu verankern und darüber zu mobilisieren, liegt ein Nein zu beiden Mietvorlagen im Bereich des Möglichen.

Stand heute muss der Abstimmungsausgang offengelassen werden.

 

Eigenbedarf: Trend in der Meinungsbildung

Die Debatte zur Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf ist polarisiert und wird von zwei zentralen Themen geprägt: dem Schutz des Eigentums und den Befürchtungen um einen Angriff auf den Mieterschutz. Die Meinungen sind mittel gefestigt und liegen im Patt. Derzeit noch Unentschlossene,  Frauen, Rentner:innen und Französischsprachige, dürften den Ausgang der Abstimmung massgeblich beeinflussen.

Setzt der Normalfall der Meinungsbildung ein, entwickeln sich die Stimmabsichten im weiteren Verlauf des Abstimmungskampfes in Richtung der Position von Bundesrat und Parlament, was zu einem Ja führen würde. Für dieses Szenario spricht der hoch gewichtetet Schutz des Eigentums in der Schweiz und ein daraus abgeleiteter und akzeptierter Anspruch in Bezug auf die Nutzung von Wohneigentum. Grundsätzlich finden die Argumente der Befürworterschaft Anklang und wirken wie beabsichtigt. Sie dominieren die frühe Meinungsbildung zur Gesetzesänderung Eigenbedarf.

Gerade in der jüngeren Vergangenheit gab es jedoch Fälle, wo dieser Normalfall der Meinungsbildung zu Behördenvorlagen ausblieb und das Gegenteil einsetzte: Der Nein-Anteil baute sich über den Kampagnenverlauf auf (markantes Beispiel BVG-Reform). Die Linke hat ihre Referendumsmacht unter Beweis gestellt und ist auch gegen die aktuelle Vorlage federführend. In der Mietrechtsfrage kann sie zudem auf einen mengenmässigen Vorteil bauen: Es leben mehr Mieter:innen in der Schweiz als Vermieter:innen. Gelingt es diese grosse Masse zu mobilisieren und zu überzeugen, wird es eng werden für die Mietrechtsvorlage zum Eigenbedarf. Die Stimmberechtigen selber gehen eher von diesem Ausnahmeszenario aus und schätzen, dass die Vorlage knapp nicht angenommen wird.

Stand heute muss der Abstimmungsausgang aufgrund der ambivalenten frühen Bewertung offengelassen werden.

Einheitliche Finanzierung Gesundheitswesen

Gegenwärtige Stimmabsichten im Ja

Eine Mehrheit von 61 Prozent der Teilnahmewilligen hätte Anfang Oktober 2024 bestimmt oder eher für die einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen (EFAS) gestimmt. 26 Prozent äusserten sich eher oder klar dagegen. 13 Prozent waren noch ganz unentschieden. Der Vorsprung der Ja-Seite beträgt in der Ausgangslage somit 35 Prozentpunkte.

Wer teilnehmen will, erwartet auch eher eine Annahme: Der Ja-Anteil für den Abstimmungssonntag wird im Mittel auf 53 Prozent geschätzt. 64 Prozent der Teilnahmewilligen gehen von einer Annahme aus.

Wenig fortgeschrittener Stand der Meinungsbildung

41 Prozent äussern in dieser frühen Phase des Abstimmungskampfes feste Stimmabsichten. Eine Mehrheit hat sich damit noch nicht klar festgelegt. Die frühen Stimmenabsichten sind argumentativ erst teilweise abgestützt.

Insgesamt entspricht dies einem wenig fortgeschrittenen Stand der Meinungsbildung, womit viel Spielraum für die Meinungsbildung in den letzten Wochen bleibt.

Vorläufiges Konfliktmuster: Soziale Schicht bedeutsam

In der Ausgangslage sind die Stimmabsichten erst teilweise entlang der politischen Bindung an eine Partei geprägt. Die Parolen wirken sich noch nicht sehr stark aus. Aus dem linken Lager kommt (noch) mehrheitliche oder relativ mehrheitliche Unterstützung für EFAS. Parteiungebundene sind ebenfalls knapp mehrheitlich dafür. Deutlicher ist die Zustimmung bei der Anhängerschaft der SVP, der Mitte, der FDP und der GLP. Wie bei komplexen Vorlagen typisch, hängt die Zustimmungsbereitschaft vom Regierungsvertrauen ab. Regierungsvertrauende wollen klar mehrheitlich für die einheitliche Finanzierung stimmen. Wer dies nicht tut, ist zurückhaltender. Es ist allerdings in der aktuellen Legislatur ein Trend zu sinkendem Regierungsvertrauen feststellbar: Regierungsvertrauende (45%) und Regierungsmisstrauende (45%) halten sich bei den Personen mit Teilnahmeabsicht zurzeit die Waage. Seit 2018 waren die Regierungsvertrauenden in den SRG-Trendumfragen stets in der Überzahl. Im Umfeld der Regierungsmisstrauischen könnte sich die Ja-Parole der SVP, welche die Delegierten nach dem Abschluss der ersten Trendumfrage fassten, allenfalls noch auswirken.

Die Schichtzugehörigkeit spielt neben der ideellen Orientierung eine grosse Rolle. Weniger klar festgelegt sind Personen mit unterdurchschnittlichen Haushaltseinkommen und Personen ohne weiterführende Bildungsabschlüsse. Der Trend der Meinungsbildung bei weniger privilegierten Personen und Haushalten wird angesichts der intensiv geführten Prämiendiskussion besonders interessant, um die Chancen der Vorlage abschliessend einschätzen zu können.

In der französischsprachigen Schweiz ist die Unsicherheit gegenüber der vorgeschlagenen Lösung grösser als im italienisch- und deutschsprachigen Raum. Hier überzeugt die Vorlage in der Ausgangslage keine Mehrheit. Die Unterschiede nach Siedlungsart sind dagegen nicht bedeutend. Obwohl die Altersunterschiede auch nicht sehr klar zum Ausdruck kommen, haben sich besonders Junge noch kaum für eine Richtung festgelegt. Nur ein Drittel der 18-39-jährigen äussert sich «bestimmt» für das Ja (20 Prozent bestimmt dafür) oder das Nein (13 Prozent bestimmt dagegen). Frauen neigen zwar mehrheitlich zum Ja (56% bestimmt oder eher dafür), sie urteilen aber zurückhaltender als Männer (64%).

Argumente: effiziente Versorgung vs. Qualität leidet

Argumentativ sind die Befürworter:innen in der Ausgangslage besser aufgestellt als die Nein-Seite, wobei der Vorteil über alle Argumente hinweg betrachtet nur knapp ist. Inhaltlich stehen 54 Prozent der Ja-Seite näher. Die restlichen Befragten sind entweder noch indifferent oder neigen argumentativ der Nein-Seite zu.

Auf der Ja-Seite glaubt eine Mehrheit an die geringere Belastung der eigenen Gesundheit, wenn mehr Behandlungen ambulant statt stationär erfolgen. Ausserdem überzeugt das Argument eine Mehrheit, dass tiefere und mittlere Einkommen profitieren, wenn sich Kantone auch an ambulanten Kosten beteiligen. Schliesslich überzeugt eine knappe Mehrheit die Argumentation mit dem Anreiz, dass dank der Gesetzesänderung die effizienteste Behandlung ohne Qualitätseinbussen gewählt werden kann.

Auf der Nein-Seite befürchten jedoch 59 Prozent, dass die Krankenkassen dank mehr Verantwortung und Macht die Kontrolle über das Gesundheitssystem übernehmen.

Eine relative Mehrheit sieht eine Verschärfung des Kostendrucks aufgrund der Reform, was die Qualität reduziert ohne bestehende Probleme zu lösen. Nur eine Minderheit unterstützt die Argumentation, wonach mehr ambulante Behandlungen zu einer schlechteren Versorgung führen können.

Zwar ist der Vorsprung der Ja-Seite inhaltlich betrachtet geringer als dies bei den Stimmabsichten zum Ausdruck kommt (54% argumentative Unterstützung vs. 61% «bestimmt oder eher dafür»). Bisher erklären aber vor allem Pro-Argumente die Stimmabsichten. Wer an effiziente Versorgung dank Wegfall von Fehlanreizen und an geringere Belastung von tiefen und mittleren Einkommen dank ambulanter Versorgung glaubt, der stimmt mit höherer Wahrscheinlichkeit für die einheitliche Finanzierung. Weniger bedeutsam ist die geringere Belastung dank mehr ambulanter Eingriffe. Wer an eine Verschärfung des Kostendrucks ohne Lösung bestehender Probleme glaubt, stimmt eher gegen EFAS. Die Machtverlagerung zu den Krankenkassen oder die schlechtere Versorgung sind für das Nein bisher weniger bedeutend.

Trend in der Meinungsbildung

Insgesamt handelt es sich bei der gesundheitsrechtlichen Finanzierungsvorlage um eine positiv prädisponierte Behördenvorlage, womit die Befürworter: innen über einen wichtigen Startvorteil verfügen. Der Vorsprung der Ja-Seite ist relativ hoch, aber die geäusserten Stimmabsichten sind in vielen Gruppen nicht gefestigt. Die Stimmberechtigten gehen von einer Annahme der Vorlage aus. Sie stehen inhaltlich jedoch weniger klar hinter der Gesetzesvorlage als dies bei den Stimmabsichten zum Ausdruck kommt. In vielen Gruppen herrscht noch viel Raum in der Debatte, bevor sie sich definitiv festlegen. Gerade Haushalte, die besonders stark unter den Prämien leiden und Parteiungebundene werden sich genau mit den möglichen Folgen der Vorlage beschäftigen. Wie sich die einheitliche Finanzierung auf die Gesundheitsversorgung und die Prämien auswirkt, ist für viele schwer einzuschätzen.

Erschwerend für die Ja-Seite kommt zurzeit ein erhöhtes Regierungsmisstrauen ins Spiel, womit komplexe Vorlagen in Kampagnen eher angegriffen werden können. Beides könnte den Vorsprung der Ja-Seite deutlich sinken lassen.

Das Ausnahmeszenario der Meinungsbildung mit steigendem Nein-Anteil über den Kampagnenverlauf wurde in der jüngeren Vergangenheit bei intensiven Nein-Kampagnen häufiger beobachtet. Gerade Referenden von links schafften das in den letzten Jahren eher als solche von rechts.

Wie stark die einheitliche Finanzierung des Gesundheitswesens noch die Gegenseite mobilisieren kann, wird über den Ausgang mitentscheiden. Regierung und die Mehrheit des Parlaments haben sich gegen die Initiativen der Mitte und der SP im Juni durchgesetzt, aber die Gewerkschaften waren im Bereich der Altersvorsorge in diesem Jahr bereits zweimal erfolgreich.

Teilnahmeabsichten

Durchschnittliche Teilnahmeabsicht für die Abstimmung vom 24. November 2024

Die bisher gemessene Beteiligungsbereitschaft für den 24. November 2024 ist mit 44 Prozent etwas unter dem langjährigen Durchschnitt (47% zwischen 2011 und 2023 gemäss BFS).

 

 

Der Wert dürfte über den Kampagnenverlauf weiter ansteigen, so dass sich für den Moment eine durchschnittliche Teilnahme am Urnengang vom 24. November 2024 abzeichnet.

Profil der Beteiligungswilligen

Wie üblicherweise bekunden ältere, höher gebildete und besser verdienende Stimmberechtigte erhöhte Teilnahmeabsichten. Sofern die Debatte nicht noch verstärkt weitere Kreise erfasst, dürfte das Muster der Teilnahme am 24. November 2024 dem jetzigen naheliegen. Nennenswert ist, dass Stimmberechtigte, die der Regierung eher skeptisch gegenüberstehen, eine hohe Teilnahmebereitschaft aufweisen (50%).

Gleiches gilt für SP-affine Wählerschaften (53%). Sprachregional betrachtet ist die Mobilisierung in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz aktuell etwas höher als in der italienischsprachigen Schweiz (DCH: 44%, FCH: 44%%, ICH; 40%). Am tiefsten fällt die Mobilisierung bei den jüngsten Stimmberechtigten (18-39-Jährige: 29%), Parteiungebundenen (29%) und bei solchen mit den tiefsten Haushaltseinkommen aus (31%).

Zitierweise

Erste Welle der SRG-SSR-Trendbefragung zu den Volksabstimmungen vom 24. November 2024 vom Forschungsinstitut gfs.bern. Realisiert zwischen dem 30. September und dem 14. Oktober 2024 bei 11’183 Stimmberechtigten. Der statistische Fehlerbereich beträgt +/-2.8 Prozentpunkte.

Methode und Datengrundlage

Der telefonische Teil der vorliegenden Befragung wurde vom gfs-Befragungsdienst realisiert, die Auswertung und Analyse der Daten nahm das Forschungsinstitut gfs.bern vor.

Befragt wurde via eines RDD-Dualframe-Verfahrens per Festnetz und Handy. Seit dem Herbst 2018 wird im Rahmen des SRG-Trend-Mandats die telefonische Umfrage durch eine Online-Befragung ergänzt, mit dem Ziel die Stichprobengrösse in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu erhöhen. Der Online-Teil wurde als Opt-in-Befragung (Mitmachbefragung) über die Webportale der SRG SSR Medien realisiert.

Um sprachregionale Aussagen machen zu können, haben wir die Sprachminderheiten in der CATI-Befragung überproportional berücksichtigt. Diese wurden, um nationale Aussagen machen zu können, wieder ins richtige Verhältnis gebracht.

Keine Aussagen können wir über das Ständemehr machen, denn die Fallzahl lässt gesicherte Rückschlüsse auf die Kantone nicht zu.

Weiterführende Informationen zur Theorie und der Methode der SRG-Trendumfragen finden sich hier.

Technischer Kurzbericht

Auftraggeber: CR-Konferenz der SRG SSR
Grundgesamtheit: Stimmberechtigte Schweizer:innen
Herkunft der Adressen CATI: Stichprobenplan Gabler/Häder für RDD/Dual-Frame; Verwendung Swiss-Interview-Liste,
Herkunft der Adressen Online: Opt-in-Befragung über die Webportale der SRG SSR
Datenerhebung: telefonisch, computergestützt (CATI) und Online
Art der Stichprobenziehung CATI: at random/Geburtstagsmethode im Haushalt geschichtet nach Sprachregionen
Art der Stichprobenziehung Online: offene Mitmachumfrage
Befragungszeitraum: 30. September – 14. Oktober 2024
mittlerer Befragungstag: 5. Oktober 2024
Stichprobengrösse: minimal 1’200, effektiv 11’183 (Cati: 1’208, Online: 9’975), n DCH: 8’037, n FCH: 2’800, n ICH: 346
Stichprobenfehler: ± 2.8 Prozentpunkte bei einem Wert von 50% (und 95%iger Wahrscheinlichkeit)
Quotenmerkmale CATI: Geschlecht/Alter interlocked
Quotenmerkmale Online: keine
Gewichtung: Dual-Frame-Gewichtung, Sprache, Siedlungsart, Parteiaffinität, Recall, Teilnahme
mittlere Befragungsdauer CATI: 14.2 Minuten (Standardabweichung: 4.0 Minuten)
Publikation: 18. Oktober 2024, 6h00