Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2021

Informationen zu den Vorlagen und zum Abstimmungskampf

Studie im Auftrag der SRG SSR

Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 26. September 2021:

  • Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
  • Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»

Anliegen und Vorgeschichte

Im Oktober 2017 lancierte die Juso die Initiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“ oder kurz die „99%-Initiative“. Diese verlangt, Kapitaleinkommensteile (z.B. Zinsen oder Dividenden) 50 Prozent höher zu besteuern als Arbeitseinkommen. Laut Initiativkomitee soll neu das Kapitaleinkommen ab einer Grenze von 100’000 Franken mit 150 Prozent besteuert werden. Der massgebliche Initiativtext lässt die Höhe des Kapitaleinkommens, auf welches Steuern erhoben werden sollten, vorerst offen. Dieser zusätzlich entstandene Betrag soll dazu genutzt werden, um ungleiche Vermögensverteilungen zu minimieren. Einerseits soll die Besteuerung von tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen reduziert werden und andererseits als Transferleistungen für die soziale Wohlfahrt dienen. Die Juso verlangt als Initiantin der Initiative eine Umverteilung der erwirtschafteten Kapitalgewinne.

Im Mai 2019 bestätigte die Bundeskanzlei, dass das Komitee 109’332 gültige Unterschriften gesammelt habe und die Initiative zustande gekommen sei.

Politische Grosswetterlage

Die Initiative zur Kapitalbesteuerung kommt in einer Zeit zur Abstimmung, in welcher die Menschen vermehrt mit existenziellen Ängsten konfrontiert werden. Man rechnet damit, dass die Corona-Krise die unterdurchschnittlichen Einkommensschichten überproportional treffen wird. Im letzten Jahrzehnt hat sich laut einer Studie von der Bank Cler und dem Konjunkturforschungsinstitut BAK Economics die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöffnet. Allerdings habe sich das Schweizer Haushaltseinkommen durchschnittlich um 8.6 Prozent gesteigert und im Vergleich zu den umliegenden Staaten stehe die Schweiz bei der Einkommensverteilung gut da. Kleiner ist die Schere zwischen Arm und Reich in den Ländern Norwegen, Österreich, Frankreich und Deutschland. Die durchgeführte Studie basiert auf Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Eine inhaltlich vergleichbare Abstimmung liegt schon einige Jahre zurück. Im Jahr 2001 wurde über die Kapitalgewinnsteuer abgestimmt. Diese zielte auf eine Einführung einer neuen Steuer ab. Erfolg hatte die Initiative zu diesem Zeitpunkt nicht und erreichte einen Ja-Stimmenanteil von 34.1 Prozent. In näherer Vergangenheit hat die Juso mit der 1:12 Initiative ähnliche Belange thematisiert. Diese Initiative verlangte, dass niemand in einem Unternehmen mehr als zwölfmal so viel verdienen darf als der/die niedrigst verdienende Mitarbeiter:in. Auch die 1:12 Initiative wurde deutlich mit 65.3 Prozent abgelehnt.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“ abzulehnen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, da die Einkommen in der Schweiz vergleichsweise gleichmässig verteilt seien und das Kapital bereits recht hoch versteuert würde. Weiter sei die Initiative negativ für die Standortattraktivität der Schweiz und würde die Anreize für Kapitalbildung senken. Dies wirke sich nicht nur auf kapitaleinkommensstarke Personen aus, sondern ebenso auch auf lohnabhängige Personen.

Vertreter:innen der SPS und der GPS unterstützen die Volksinitiative. Die Grünliberale Fraktion anerkennt das Verbesserungspotential des schweizerischen Steuersystems und die grösser werdende Schere zwischen Arm und Reich. Die Forderungen der Initiative seien jedoch nicht sachgerecht. Den Befürwortern gegenüber stehen FDP, Mitte-Fraktion und SVP. Die FDP äussert sich kritisch zur Wertehaltung, welche die Initiative vermittle. Diese ginge von einer unterschiedlichen moralischen Bewertung von Einnahmen durch Kapital und Einnahmen durch Arbeit aus. Zusätzlich weise die Ausgestaltung der Initiative diverse Schwächen auf, wie auch die Mittefraktion beanstandet. Die SVP sieht grundsätzlich keinen Handlungsbedarf. Der Nationalrat sowie der Ständerat lehnen die Initiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“ ab.

Bisheriger Abstimmungskampf

Erwartungsgemäss geniesst die Volksinitiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“ weniger Präsenz als die Vorlage „Ehe für alle“. Nichts desto trotz haben vor allem die Initiant:innen zu einer steigenden Sichtbarkeit des Anliegens beigetragen. Dem kontern die Gegner:innen ihrerseits und bringen ihre Überzeugungen an die Stimmbevölkerung. Die grösste Uneinigkeit zwischen beiden Lagern besteht darin, ob die Schere zwischen Arm und Reich und somit die Ungleichheit in der Schweizer Bevölkerung in den letzten Jahren zugenommen hat. Diese Grundsatzdiskussion veranlasste zudem auch Wissenschaftler:innen, die Abstimmung als Gelegenheit zu nutzen, ihre Analysen zu veröffentlichen.

Der Abstimmungskampf der Juso stützt sich wie bisher auf die Kernargumente der Vermögenskonzentration und Ungleichheit der verschiedenen Einkommensarten. Aktuell setzen die Initianten:innen in ihrer Kampagne auf das Narrativ des einen Prozent – den Superreichen und Grossaktionären -, welche das Geld für sich arbeiten lassen und 43 Prozent des Gesamtvermögens bei sich konzentrieren würden. Dies bedinge eine Umverteilung auf die finanziell weniger gut gestellte Bevölkerung. Es wird demnach kritisiert, dass sich immer mehr Vermögen im Besitz von wenigen Personen befände. Zusätzlich würde dieses Vermögen durch Dividenden, Aktiengewinne, Mieteinnahmen etc. erweitert und nicht auf der Grundlage einer „normalen“ Erwerbsarbeit erwirtschaftet. Zudem seien Grossaktionär: innen verpflichtet, nur 70 Prozent ihres Kapitaleinkommens zu versteuern. Deshalb fordert die Initiative, dass das Kapitaleinkommen höher besteuert wird. Laut Befürworter:innen hat die Initiative zum Ziel, durch eine erhöhte Kaufkraft der „arbeitenden“ Menschen, das Geld in die Realwirtschaft zu investieren.

Vertreter:innen der SPS verweisen auf die Ungleichheit des Steuersystems. Demnach orientiere sich das Steuersystem nicht an der menschlich erbrachten Arbeit, sondern bevorzuge Kapitalgewinne. Dies führe zu einer immer grösser werdenden Schere zwischen Arm und Reich. Mit dem richtigen Steuersystem könnten die Kluft und die Defizite der Sozialsysteme behoben werden.

Die Gegner:innen sehen weiterhin keinen Handlungsbedarf, kritisieren die Formulierung der Initiative und rücken den Wirtschaftsstandort Schweiz ins Zentrum. Demnach sei die Verteilung der Einkommen in der Schweiz im Vergleich zu den meisten OECD-Ländern gleichmässiger. Zudem würde keine Steigerung des Kapitaleinkommens seit Mitte der 1990er Jahre festgestellt. Im Verhältnis zum gesamten Einkommen sei dies gleichgeblieben. Argumentiert wird weiter, dass die Initiative keine Ungerechtigkeiten beseitige, sondern diese erzeuge. Die höhere Steuerbelastung des Kapitaleinkommens im Verhältnis zum Arbeitseinkommen seien nicht gerechtfertigt. Kapitaleinkommen entstünde ebenfalls aus Arbeit und könne erst in einem zweiten Schritt als Ersparnisse auf die Seite gelegt werden. Zusätzlich würden Arbeitsplätze gefährdet sowie die Schweizer Standortattraktivität geschwächt. Dies resultiere aus der höheren Steuerbelastung auf Kapitaleinkommen und den dadurch geminderten Anreizen Kapital aufzubauen sowie dieses zu (re)investieren.

Neben diesen inhaltlichen Aspekten verweisen die Gegener:innen darauf, dass aufgrund der schwammigen Formulierung des Initiativtextes schon unklar sei, wer überhaupt zu dem einen Prozent gehöre. Dies könne solange nicht festgelegt werden, wie der Begriff Kapitaleinkommen und die Höhe des zu besteuernden Betrags nicht definiert seien.

Typologie der Meinungsbildung

Bei der 99%-Initiative handelt es sich potenziell um ein Mehrheitsanliegen. Die Prädisponierung dürfte jedoch höchstens knapp positiv ausfallen. Der Parolenspiegel verweist auf eine scharfe Links-Rechts-Spaltung in dieser Frage, wobei bereits die GLP zum gegnerischen Lager zu zählen ist.

Im Regelfall der Meinungsbildung zu einer Initiative ist im Verlauf des Abstimmungskampfes mit einer Zunahme der Ablehnung zu rechnen. Anliegen desselben Akteurs (z.B. 1:12-Iniative) oder aus demselben Themengebiet (z.B. Kapitalgewinnsteuer) folgten diesem Regelfall der Meinungsbildung und wurden an der Urne letztlich verworfen.

Das Ausnahmeszenario kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Dabei hält oder steigt der Zustimmungsanteil und es kann im Extremfall gar ein Wandel hin zu einer Ja-Mehrheit einsetzen. Einen solchen Meinungsverlauf haben wir zuletzt bei der Konzernverantwortungsinitiative beobachtet. Ein solcher ausserordentliche Verlauf der Meinungsbildung entsteht, wenn es mit der Initiativentscheidung zu einem Tabubruch kommt, mit dem sich eine Proteststimmung aufbaut. So ist es möglich, dass sich die Zusammensetzung der Teilnahmewilligen zugunsten einer Initiative ändert oder ein kurzfristiger Meinungswandel im Sinne des Zeichensetzens entsteht.

Zu erwarten ist eine Spaltung der Bürgerschaft zwischen bürgerlicher Mehrheit (dagegen) und linker Minderheit (dafür). Erwartbar ist zudem eine Abhängigkeit der Stimmabsichten entlang der Einkommensverhältnisse und damit der Schichtzugehörigkeit.

Kurz: Am ehesten wird eine positiv prädisponierte Initiative mit Mehrheitswandel und damit eine Ablehnung der Vorlage erwartet.

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Anliegen und Vorgeschichte

Die Grünliberale Fraktion reichte im Jahr 2013 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel „Ehe für alle“ ein. Das Anliegen war es, die Ehe „unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung“ zu öffnen. Denn Stand heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Erlaubt ist eine eingetragene Partnerschaft. Diese wurde in den letzten Jahren an die Institution Ehe herangeführt, diverse Differenzen bestehen jedoch weiterhin. Dies betrifft die Einbürgerung, die Adoption von Kindern sowie den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

Folglich soll durch die Änderung des Gesetzes die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht werden und somit eine institutionelle und rechtliche Angleichung stattfinden. Konkret soll sich dies folgendermassen ausgestalten: Ehepartner:innen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können sich erleichtert einbürgern lassen. Gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam ein Kind adoptieren. Die gesetzlich geregelte Samenspende wird für verheiratete Frauen zugänglich. Zudem können eingetragene Partnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden. Eine neue Eheverbindung kann jedoch nicht eingegangen werden.

Drei unterschiedliche Komitees aus Politiker:innen der SVP, EDU, Mitte und EVP ergriffen das Referendum. Dieses kam im April 2021 zustande, weshalb die Vorlage am 26. September 2021 vors Volk kommt.

Politische Grosswetterlage

Durch den im Juni alljährlich stattfindenden „Pride Month“ und die Kontroverse rund um die Symbolik bei der Fussball Europameisterschaft haben die Rechte von LGBTQIA+ Menschen momentan eine hohe Aufmerksamkeit. Das Recht von gleichgeschlechtlichen Paaren das Bündnis der Ehe einzugehen, ist in den meisten mittel- und westeuropäischen Staaten gewährleistet. Dazu gehören unter anderem die nördlichen Breitengrade, Deutschland, Frankreich, Österreich, Spanien, Portugal, Belgien, etc.

In der Schweiz wurde im Juni 2005 das Partnerschaftsgesetz per Volksabstimmung eingeführt. 58 Prozent der Stimmberechtigten stimmten für die Einführung von eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare. Diese Eintragung stellt gleichgeschlechtliche Paare Ehepaaren weitgehend gleich, untersagt ihnen jedoch beispielsweise die Adoption oder den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Seit Januar 2007 ist dieses Gesetz in Kraft. Grundsätzlich unterstützt damit eine Mehrheit der Schweizer:innen gleichgeschlechtliche Beziehungen. Jedoch gab es bereits damals Widerstand in Form eines fakultativen Referendums, welches zu 42 Prozent ablehnenden Voten an der Urne führte. Eines der wichtigsten Argumente gegen das Partnerschaftsgesetz war die Befürchtung gleichgeschlechtliche Paare würden zukünftig das Recht auf Adoption fordern. Im Februar 2020 hat sich die Stimmbevölkerung zudem durch die deutliche Annahme des Antidiskriminierungsgesetzes (63.1% Ja- Stimmen) zu einer vielfältigen und bunten Schweiz bekannt, welche die individuellen Lebensformen aktiv schützt und deren Freiheit anerkennt.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

In der vorparlamentarischen Phase hat der Bundesrat sich klar für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geäussert. Wie in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) betont, spricht sich der Bundesrat für eine Beseitigung der Ungleichgleichbehandlung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Paare aus.

Im ursprünglichen Antrag sollte nicht nur die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zugänglich gemacht, sondern auch die eingetragene Partnerschaft für ungleichgeschlechtliche Paare möglich werden. Zudem sollte in der Bundesverfassung der Begriff „Ehe“ durch „Lebensgemeinschaft“ ersetzt werden, damit der Grundrechtsschutz auch für eingetragene Partnerschaften und Konkubinate in Kraft trete. Zusätzlich machen die Initianten darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber aktuell auch nicht dazu verpflichtet sei, homosexuellen Paaren die Adoption zu gewährleisten.

Die RK-N leistete der Initiative Folge. Dem stimmte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) zu. Die RK-N beschloss die Öffnung der Ehe auf dem Weg der Gesetzesänderung durchzuführen. In der gesetzlichen Ausarbeitung wurde darauf verzichtet, den Zugang der Samenspende für gleichgeschlechtliche weibliche Paare zu gewährleisten. Dieser erweitere Aspekt sollte in einem weiteren Schritt geregelt werden, damit die Vorlage mehrheitsfähig bleiben würde. Schliesslich nahm die RK-N aufgrund des abweichenden Beschluss des Nationalrates die Öffnung zur Samenspende in die Vorlage hinein, gestaltete diese in Bezug auf das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung präziser und differenzierter als der Nationalrat. Demnach sei die Mutterschaftsvermutung der Ehefrau auf die Samenspende begrenzt und würde nicht generell gelten.

Die meisten Parteien stimmten in der Schlussabstimmung des Nationalrates am 18. Dezember 2020 der ausgearbeiteten Vorlage geschlossen zu. Zu den Befürwortern zählten die SPS, GPS, GLP und die FDP. Bei der Mitte Partei lehnte eine knappe Mehrheit (14 Ablehnungen; 4 Enthaltungen; 12 Zustimmungen) die Parlamentsinitiative ab. Deutlicher fiel der Entscheid bei der SVP aus. 34 von 54 Ratsmitgliedern stimmten dagegen.

Die Abstimmungsempfehlungen der jeweiligen Parteien entsprechen hauptsächlich den Ergebnissen der Schlussabstimmung des Nationalrates. Gegensätzlich äussert sich die Mitte Partei. Diese hat an der Konferenz der Präsident:innen der Kantonalparteien und Vereinigungen den Beschluss gefasst das Referendum abzulehnen. Also ein „Ja“ für die Ehe für alle.

Bisheriger Abstimmungskampf

Befürworter:innen und Gegner:innen haben die Abstimmungskampfmaschinerie merklich hochgefahren. Die Berichterstattungen zur „Ehe für alle“ häufen sich und die Positionen werden unmissverständlich dargelegt. Nicht nur die mediale Präsenz, sondern auch die Symbolik hält Einzug in den Alltag. Ob im Zug oder beim Einkaufen, man triff fast überall auf Plakate, Pins, Fahnen und Werbeplakate. Während die Befürworter:innen weiterhin die Grundrechte von gleichgeschlechtlichen Paaren ansprechen, stellen die Gegener:innen die Samenspende für lesbische Paare in den Fokus der Debatte.

An der Hauptargumentation gegen die Öffnung der Ehe hat sich im Grundsatz nichts verändert. Immer deutlicher wird die gegnerische Kampagne von der Diskussion rund um die mit der „Ehe für alle“ einhergehende Samenspende für lesbische Paare beherrscht. Diese führe nämlich zu einer gesetzlichen Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen der Kinder. Den Kindern würden so grundsätzliche Rechte verwehrt, wie die Kenntnisse der biologischen Eltern oder die Betreuung durch diese. Zudem sei die Samenspende in der Bundesverfassung ungleichgeschlechtlichen Paaren lediglich erlaubt, wenn eine Unfruchtbarkeit oder die Gefahr einer schweren Krankheit vorliege.

Zusätzlich sprechen die Gegner der „Ehe für alle“ eine weitere Verfassungswidrigkeit an. Dabei wird festgehalten, dass die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung verankert ist. Durch Erzeugung von Leben sei die Ehe zwischen Mann und Frau ein zentraler Eckpfeiler der Gesellschaft, weshalb diese gewahrt werden müsse. Die ledigliche Änderung auf Gesetzesebene wäre verfassungswidrig.

Die Ehe zwischen Mann und Frau sei eine biologische Gegebenheit und entspräche keiner Diskriminierung. Demnach wird die gleichgeschlechtliche Beziehung als ungleich zur Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau angesehen, weshalb diese auch ungleich zu behandeln sei.

Die Befürworter der „Ehe für alle“ berufen sich auf die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren und werben mit dem Slogan: „Es ist genug Ehe für alle da“. Dies soll auf rechtlicher Grundlage garantiert werden. Basierend auf der individuellen Freiheit jedes Einzelnen das Privat- und Familienleben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, soll der Staat keine Einschränkungen auferlegen. Möchte also ein gleichgeschlechtliches Paar heiraten, soll ihnen dies offenstehen.

Hinsichtlich der Samenspende sehen die Befürworter:innen keine Unstimmigkeiten, da die Verfassung das Recht auf Kenntnisse der Abstammung garantiert und dies auch dementsprechend bei der Samenspende für Frauenpaare gewährleistet ist. Bei der Samenspende im Ausland, auf welche manche Frauenpaare zurückgreifen, ist dies gegenteilig nicht gewährleistet. Die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz würde diese Situation verbessern. Da in der Fortpflanzungsmedizin keine weiteren Anpassungen getätigt werden und die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft weiterhin als Verbote gelten, erhalten alle Ehepaare die gleichen Rechte. Eine Verfassungswidrigkeit wird nicht thematisiert.

Ebenso wird von den Befürwortern kein Konflikt zwischen der Gesetzesgrundlage und der Verfassung festgestellt, da die Verfassung die Ehe nicht als Verbindung zwischen Frau und Mann definiere.

Der Abstimmungskampf verläuft weiterhin entlang derselben Positionen, der Ton hat sich jedoch verschärft. So fallen von gegnerischer Seite Statements wie «Kinder für alle» anstelle von „Ehe für alle“, die Vorlage sei ein fatales Gesellschaftsexperiment oder Männer seien lediglich noch Samenlieferanten. Diese Botschaften wurden zu einer Plakatkampagne verdichte, deren Sujets zuweilen für Empörung sorgten. Es ist also zu erwarten, dass sich die Fronten in den letzten Wochen des Abstimmungskampfes weiter verhärten.

Typologie der Meinungsbildung

Die Vergleichsabstimmungen und der Parolenspiegel zur aktuellen Vorlage legen in der Ausgangslage eine positive Prädisponierung nahe. Zu erwarten ist, dass sich die Bürger:innenmeinungen wie bei Behördenvorlagen üblich, im Verlauf des Abstimmungskampfes dem Behördenstandpunkt respektive den Parteiparolen der favorisierten Parteien anpassen.

Die Fronten sind klar und in der Geschichte der Schweizer Abstimmungen erprobt: Rechts-konservative Kreise ziehen gegen den Rest der Schweizer Politiklandschaft ins Feld, was gerade in gesellschaftspolitischen Fragen ohne Bezug zur Migrationsfrage erfahrungsgemäss nicht für eine Mehrheit reicht.

Kurz: Am ehesten wird eine positiv prädisponierte Behördenvorlage ohne Mehrheitswandel und damit eine Annahme der Vorlage erwartet.