Studie im Auftrag der SRG SSR
Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 28. September 2025:
Anliegen und Vorgeschichte
Der Eigenmietwert, eine «fiktive Einkommenssteuer» auf selbstbewohntes Wohneigentum, ist seit Jahrzehnten umstritten. Befürworter:innen betonten, er schaffe steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mieter:innen und Eigentümer:innen. Kritiker:innen bezeichneten ihn hingegen als bürokratische und eigentumsfeindliche Sonderregelung. Mehrere Reformversuche scheiterten seit den 1990er-Jahren – unter anderem, weil sie entweder als zu weitgehend oder als zu wenig konsequent kritisiert wurden.
2024 einigten sich National- und Ständerat nach langwierigen Beratungen auf eine Lösung: Der Eigenmietwert für den Hauptwohnsitz soll abgeschafft werden. Gleichzeitig werden Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und Unterhaltskosten stark eingeschränkt, um übermässige Steuerausfälle zu verhindern. Um sicherzustellen, dass besonders tourismusgeprägte Kantone mit zahlreichen Zweitwohnungen nicht unverhältnismässig stark von den Steuerausfällen betroffen sind, gibt die Verfassungsänderung ihnen das Recht, eine spezielle Abgabe auf Zweitliegenschaften einzuführen. Abgestimmt wird am 28. September 2025 nur über den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Wird dieser Teil der Liegenschaftsbesteuerungsreform angenommen, fällt auch der Eigenmietwert. Andernfalls bleibt alles bei Bisherigen.
Der Kompromiss soll ein seit Jahrzehnten schwelendes Dossier beenden und wird von Bundesrat und Parlamentsmehrheit als ausgewogene Lösung präsentiert. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist das obligatorische Referendum nötig.
Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage
Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Vorlage. Im Nationalrat ging die Abstimmung über den Bundesbeschluss mit 123 Ja- und 57 Nein-Stimmen zugunsten der Vorlage aus. Der Anteil des Ja-Lagers beläuft sich auf 59.4 Prozent. Der Ständerat stellt sich mit 25 Ja- und 15 Nein-Stimmen ebenfalls hinter die Vorlage.
Es stimmten SVP, FDP, die Mitte, GLP und die Grünen mehrheitlich zu. In der parlamentarischen Debatte stellen die Befürworter:innen heraus, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts seit Jahrzenten gefordert werde und nun eine pragmatische Lösung gefunden sei. Sie betonen dabei die Systemgerechtigkeit sowie auch die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften als notwendige Kompensation für betroffene Kantone, die in der Vorlage zu tragen kommen. Auch der Hauseigentümerverband unterstützt die Vorlage und tritt im Abstimmungskampf mit Plakaten und Informationsbroschüren auf.
Die SP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die Partei warnte in der parlamentarischen Debatte vor erheblichen Steuerausfällen, die sich gemäss Schätzungen auf rund 1,8 Milliarden Franken belaufen könnten, und machte geltend, dass von der Abschaffung des Eigenmietwerts in erster Linie wohlhabende Wohneigentümer:innen profitieren würden. Zudem stellte sie in Frage, ob die neu vorgesehene Möglichkeit einer Zweitliegenschaftssteuer die erwarteten Ausfälle tatsächlich kompensieren könne. Besonders für Bergkantone, in denen viele Zweitwohnungen existieren, sahen sie das Risiko unzureichender Einnahmen. Neben den Ratsfraktionen positionierte sich auch der Mieterinnen- und Mieterverband klar gegen die Vorlage.
Aktuell liegen die offiziellen Parolen aller Grossparteien vor. Für die Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sprechen sich bei den Parteien SVP, FDP, Mitte, EVP sowie EDU und bei den Verbänden der Hauseigentümer- und der Gewerbeverband aus. Die Nein-Parole fassen hingegen die SP sowie auch die Grünen. Ebenso tun dies der Mieterverband, AEE Swiss, KdK, Bauen Schweiz, Maler- und Gipserunternehmerverband, Haustechnikverband Suissetec sowie auch Centre Patronal.
Stimmfreigabe beschliesst einzig die GLP.
Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen
Die Befürworter:innen präsentieren die Vorlage als „ausgewogenen Systemwechsel“. Unter dem Slogan „Wohnen ohne Sorgen“ wirbt der Hauseigentümerverband für ein Ja und betont, dass die jahrzehntelange Kritik am Eigenmietwert endlich überwunden werde. Unterstützt wird die Kampagne von den bürgerlichen Parteien, die den Abbau einer als unfair empfundenen Steuer hervorheben.
Die Gegner:innen, angeführt von SP, Grünen und dem Mieterverband, zeichnen ein gegenteiliges Bild. Sie sprechen von einem „Steuergeschenk für Reiche“ und warnen, dass der Staat auf wichtige Einnahmen verzichten würde, die letztlich durch andere Steuern oder Sparmassnahmen kompensiert werden müssten. Der Mieterverband weist zudem darauf hin, dass Mieter:innen keinerlei Vorteile hätten, sondern im Gegenteil indirekt belastet werden könnten. Die Gegnerschaft setzt in ihrer Kampagne auf soziale Gerechtigkeit und die Darstellung von Benachteiligten der Reform, insbesondere in den Bergregionen.
Das Kampagnenbudget beläuft sich insgesamt auf 7.5 Mio. Franken. Von den bisher durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erfassten Abstimmungen reiht sich das Budget der kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften auf dem zweiten Rang ein. Lediglich bei der Abstimmung zum Autobahnausbau flossen mehr Mittel. Ein vergleichbares Budget kam bei der letzten AHV-Abstimmung zum Einsatz. Auffallend an der Vorlage zur kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften ist die ungleiche Verteilung der finanziellen Mittel. Die Befürworterseite investiert 7,07 Millionen Franken, während die Gegnerschaft 458’500 Franken aufwendet. Die Kampagne der Befürworter:innen wird finanziell in erster Linie vom Hauseigentümerverband Schweiz und seinen Kantonalsektionen getragen, während der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (Svit) zusätzliche Mittel beisteuert. Auf der Gegenseite steuern die aeesuisse (Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz) und die SP zum Kampagnenbudget bei.
Über die Vorlage zur kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften wird medial am meisten berichtet. Die Tonalität fällt insgesamt eher negativ aus. Es wird intensiv darüber geschrieben, welche Folgen die Abschaffung des Eigenmietwerts hätte. Besonders im Fokus stehen die erwarteten Steuerausfälle: Mehrfach ist von bis zu 1,8 Milliarden Franken pro Jahr die Rede, die Bund, Kantone und Gemeinden verlieren könnten. Berichte heben hervor, dass vor allem Gemeinden in Berg- und Tourismusregionen besonders betroffen wären. Ebenfalls diskutiert wir die Frage, wer von der Reform profitiert. Mehrfach thematisiert wurde auch, wer am stärksten von der Reform profitieren würde: Medienberichte nennen vor allem wohlhabendere Eigentümer:innen, darunter Rentner:innen mit weitgehend abbezahlten Hypotheken. Im Gegensatz dazu wird berichtet, dass Mieter:innen keinerlei Vorteile hätten, sondern allenfalls über andere Steueranpassungen indirekt belastet würden.
Anliegen und Vorgeschichte
Die Einführung einer staatlichen elektronischen Identität beschäftigt die Schweiz seit Jahren. Bereits 2019 hatte das Parlament ein erstes E-ID-Gesetz beschlossen, das die Herausgabe der digitalen Identität privaten Anbietern überlassen wollte. Dieses Modell stiess auf massive Kritik, weil es die hoheitliche Aufgabe der Identitätsbestätigung an Firmen auslagern sollte. In der Volksabstimmung vom März 2021 lehnten die Stimmberechtigten die Vorlage mit fast zwei Dritteln Nein-Stimmen deutlich ab.
In der Folge erarbeitete der Bundesrat eine neue Vorlage. Das nun zur Abstimmung stehende Gesetz sieht vor, dass die E-ID ausschliesslich vom Staat herausgegeben wird. Sie soll kostenlos und freiwillig sein und über eine App („Swiyu“) auf dem Smartphone genutzt werden können. Die Daten werden dezentral gespeichert und verbleiben beim Nutzer oder der Nutzerin; der Bund soll lediglich die Echtheit bestätigen. Künftig könnten Kantone und Gemeinden die E-ID für amtliche Zwecke einsetzen, etwa für Führerausweise, Diplome oder die Interaktion mit Behörden. Die E-ID könnte zudem für qualifizierte elektronische Signaturen im Geschäftsverkehr genutzt werden.
Das Parlament verabschiedete das neue Gesetz 2024 mit grosser Mehrheit. Während die Befürworter:innen betonten, dass die Vorlage Sicherheit und Souveränität garantiere und der Schweiz endlich eine moderne digitale Identität bringe, ergriffen mehrere Gruppierungen das Referendum. Damit kommt es nun am 28. September 2025 erneut zu einer Volksabstimmung über die digitale Identität.
Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage
Der Bundesrat empfiehlt den Bundesbeschluss zur E-ID anzunehmen. In den Beratungen im National- und Ständerat erhielt das E-ID-Gesetz eine breite Unterstützung. FDP, Mitte, GLP, SP und Grüne stimmten geschlossen zu; auch einzelne SVP-Vertreter:innen gaben ihre Zustimmung. Die Mehrheit stellte dabei drei Argumente ins Zentrum: Erstens ziehe die Vorlage die Lehren aus dem Volksnein von 2021, indem sie die Herausgabe der E-ID ausschliesslich in staatliche Hand lege. Zweitens garantiere das System hohe Datensicherheit durch dezentrale Speicherung und Datensparsamkeit. Drittens eröffne die E-ID wichtige Chancen für eine moderne Verwaltung und den digitalen Geschäftsverkehr.
Eine Minderheit, namentlich aus der SVP, lehnte das Gesetz ab. Sie stellte den praktischen Nutzen in Frage und warnte, mit der neuen Infrastruktur entstehe ein System, das künftige Formen der Überwachung begünstigen könnte.
Auf Seiten der Befürworter:innen stellten sich Wirtschaftsverbände wie economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband hinter die Vorlage. Die Gegnerschaft wurde hingegen vor allem von kleineren Gruppierungen getragen. Das Referendumskomitee „Digitale Integrität Schweiz“ sammelte zusammen mit der Jungen SVP, der EDU, der Piratenpartei sowie Bewegungen wie den Freunden der Verfassung und Mass-Voll die nötigen Unterschriften. Sie warnten insbesondere vor Gefahren für den Datenschutz und vor einer möglichen schleichenden Ausweitung staatlicher Kontrolle.
Die Ja-Parole fassten SP, Grüne, GLP, die Mitte, FDP sowie die EVP. Die Nein-Parole wurde von der SVP und der EDU herausgegeben.
Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen
Der Abstimmungskampf zeigt sich in zwei klaren Lagern. Die Seite der Befürworter:innen stützt sich auf eine breite Allianz, die von den linken Parteien über die Mitte bis ins bürgerliche Lager reicht und der Vorlage im Parlament deutliche Mehrheiten verschafft hat. In der Kampagne betonen sie die Vorteile der E-ID: Sie ermögliche sichere digitale Behördengänge, fördere die Digitalisierung und wahre gleichzeitig die Privatsphäre. Plakate und Spots der Ja-Kampagne rücken den Slogan „Sicher. Staatlich. Einfach.“ ins Zentrum.
Die Gegner:innen setzen vor allem auf Misstrauen: Sie sprechen von einem „digitalen Ausweis, den niemand brauche“ und warnen vor einer Überwachungsgesellschaft. In sozialen Medien, über alternative Medienportale und durch gezielte Veranstaltungen versuchen sie, das Resultat von 2021 zu wiederholen. Auffällig ist, dass der Abstimmungskampf bislang weniger emotional geführt wird als 2021, aber dennoch Potenzial für eine Polarisierung birgt, weil die Skepsis gegenüber staatlichen digitalen Lösungen in bestimmten Bevölkerungsgruppen hoch bleibt.
In den Abstimmungskampf zur E-ID flossen vergleichsweise geringe Mittel – sowohl im Vergleich zur Vorlage zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften als auch insgesamt. Die Investitionen lagen unter einer Million. den Befürworter:innen steht ein Budget von 671’800 Franken zur Verfügung und den Gegner:innen eines in Höhe von 255’000 Franken. Auf Seiten der Gegnerschaft ist Mass-voll!, die Piratenpartei sowie das Referendumskomitee E-ID 2.0 und bei der Befürworterschaft das Wirtschaftskomitee Schwizer e-ID, Allianz Pro e-ID und die Stiftung für direkte Demokratie für das Kampagnenbudget verantwortlich.
Medial erhält die Vorlage zur E-ID deutlich weniger Aufmerksamkeit als jene zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Es wird breit diskutiert, welche Chancen und Risiken die Einführung der staatlichen E-ID mit sich bringt. Besonders hervorgehoben wird, dass sie kostenlos, freiwillig und ausschliesslich vom Bund herausgegeben wird, was ein klarer Unterschied ist zur früheren, 2021 abgelehnten Lösung, bei der private Anbieter vorgesehen waren. Medial wird zudem der Vorteil porträtiert, dass die neue digitale Identität vor allem den Zugang zu Behördengängen erleichtern würde und für elektronische Signaturen oder offizielle Nachweise genutzt werden könnte. Zudem werden Themen und Schlagwörter wie Wettbewerbsfähigkeit oder schweizerische Lösung verwendet. Zugleich werden die Risiken einer E-ID thematisiert: Und zwar, ob die staatliche Infrastruktur langfristig zu einer stärkeren Kontrolle führen könnte oder etwa, ob der Datenschutz gewährleistet sei. Insgesamt überwiegt medial zurzeit eine positive Sichtweise.