Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2026

Informationen zu den Vorlagen und zum Abstimmungskampf

Studie im Auftrag der SRG SSR

Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 27. September 2026:

  • Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
  • Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative) »

Die Volksabstimmungen vom 27. September 2026

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Anliegen und Vorgeschichte

Die Schweizer Neutralität hat sich über Jahrhunderte entwickelt, ist seit 1815 völkerrechtlich anerkannt und seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie verpflichtet die Schweiz, sich nicht an Kriegen zwischen Staaten zu beteiligen, keine militärische Unterstützung zu leisten und ihre Neutralität mit einer eigenen Armee zu schützen, lässt aber innerhalb des Völkerrechts politischen Handlungsspielraum. Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument, um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu sichern sowie der Schweiz eine Rolle als Vermittlerin und Anbieterin Guter Dienste zu ermöglichen.

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Partnerstaaten verstärkt und einen Grossteil der EU-Sanktionen übernommen, was der Bundesrat als mit der Neutralität vereinbar beurteilt. Dies führte zu Kritik: Die Neutralitätsinitiative wurde eingereicht, weil ihre Initiant:innen der Ansicht sind, dass die Übernahme der Sanktionen die Schweizer Neutralität verletze und die Schweiz damit faktisch zur Kriegspartei gemacht habe. Die Initiative will die Schweizer Neutralität in der Bundesverfassung strenger festschreiben und den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament deutlich einschränken. Insbesondere soll die Schweiz weder Militärbündnissen beitreten noch Sanktionen gegen kriegführende Staaten (ausser UNO-Sanktionen) verhängen dürfen und ihre Neutralität konsequent für Vermittlung und gute Dienste einsetzen.

Eingereicht wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» am 11. April 2024 vom Verein «Pro Schweiz», der aus einer Fusion der «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns)», des «Komitees Nein zum schleichenden EU-Beitritt (EU-No)» und der «Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt» entstand. Unterstützt wird das Komitee von SVP-Exponenten wie Altbundesrat Christoph Blocher. Die Bundeskanzlei bestätigte am 28. Mai 2024 das Zustandekommen der Initiative mit 129’806 gültigen Unterschriften.

In seiner Botschaft vom 27. November 2024 empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung: Die Initiative würde die bisher flexible Neutralitätspolitik durch eine starre Verfassungsregel ersetzen und damit den aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum der Schweiz deutlich einschränken. Er befürchtet insbesondere Nachteile für die internationale sicherheitspolitische Zusammenarbeit, die Verteidigungsfähigkeit, die Rüstungsindustrie sowie die Möglichkeit, auf schwere Verstösse gegen das Völkerrecht mit Sanktionen zu reagieren. Aus Sicht des Bundesrates hat sich die heutige Neutralitätspraxis über 175 Jahren bewährt und erlaubt es der Schweiz, ihre Interessen in einem sich wandelnden internationalen Umfeld wirksam zu schützen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Wie Neutralität im internationalen Umfeld ausgelegt und praktisch umgesetzt werden soll, waren bereits Gegenstand früherer Abstimmungen. So wurden bei den beiden UNO-Abstimmungen (1986 und insbesondere 2002) Grundsatzdebatten über das Verständnis der Neutralität geführt, wobei im Zentrum die Frage stand, wie viel internationale Einbindung mit der Neutralität vereinbar ist. Bei der Blauhelm-Vorlage von 1994 (42.7% Ja-Stimmen) wurde über eine konkrete Form des militärischen Engagements, also die freiwillige Teilnahme von Schweizer Soldaten an bewaffneten UNO-Friedensmissionen, abgestimmt. Dabei ging es um die Frage, ob sich die Schweiz international militärisch engagieren darf. Bei der Abstimmung von 2001 über die Bewaffnung im Auslandseinsatz (51.0% Ja-Stimmen) entschied das Stimmvolk, dass Schweizer Soldaten bei friedensfördernden Auslandseinsätzen zur Selbstverteidigung bewaffnet sein dürfen. Gleichzeitig wurde auch die Ausbildungszusammenarbeit mit ausländischen Streitkräften gutgeheissen. Die Vorlage ging davon aus, dass Neutralität mit einer gewissen internationalen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit vereinbar ist.

Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Neutralitätsinitiative zur Ablehnung. Im Nationalrat stimmten 65 Parlamentarier:innen mit Ja und 124 mit Nein, bei 5 Enthaltungen, wobei die SVP geschlossen dafür stimmte. Im Ständerat lag mit 10 Ja-Stimmen gegenüber 29 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen ebenfalls eine ablehnende Mehrheit vor.

In den parlamentarischen Diskussionen argumentierten die Befürworter:innen der Initiative, dass eine glaubwürdige Neutralität klare Regeln brauche. Sanktionen und Annäherungen an Militärbündnisse würden eine Parteinahme bedeuten und damit die Vermittlerrolle der Schweiz gefährden. Die Gegner:innen betonten, dass sich die Neutralität als flexibles Instrument bewährt habe und durch die Initiative in ein starres Korsett gedrängt würde, wodurch die Fähigkeit der Schweiz, ihre Sicherheit, ihre internationalen Beziehungen und ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen, geschwächt werde. Beide Räte waren sich über die Ablehnung der Initiative bereits in der ersten Beratungsrunde einig. Der Ständerat wollte ihr jedoch einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen, während der Nationalrat und der Bundesrat dies ablehnten. Der Ständerat votierte für einen alternativen Neutralitätsartikel, der die dauerhafte und bewaffnete Neutralität der Schweiz in der Verfassung verankert hätte, jedoch ohne Einschränkungen bei Sanktionen und bei der Zusammenarbeit der Armee mit anderen Staaten, sofern diese mit der Neutralität vereinbar gewesen wäre. Dieser direkte Gegenvorschlag scheiterte später am Widerstand des Nationalrates und kam nach der Einsetzung einer Einigungskonferenz vom Tisch.

Für die Neutralitätsinitiative spricht sich die SVP aus. Für die Ablehnung der Vorlage haben sich die SP, die Grünen, die GLP und die FDP ausgesprochen. Die Mitte hat noch keine offizielle Parole gefasst. Economiesuisse hat sich ebenfalls gegen die Initiative ausgesprochen.

Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen

Das Ja-Komitee hat am 4. August seine Hauptkampagne offiziell lanciert und damit seine Position und seine Argumentationslinien der Öffentlichkeit präsentiert. Mit dem Beginn der eigentlichen Abstimmungskampagne nimmt auch die mediale Aufmerksamkeit für die Neutralitätsinitiative tendenziell zu. Während die Berichterstattung zunächst vor allem die institutionellen und rechtlichen Auswirkungen der Initiative thematisierte, rücken zunehmend die zentralen Konfliktlinien des Abstimmungskampfs – insbesondere Frieden und Sicherheit, Sanktionen, internationale Zusammenarbeit und die Auslegung der Neutralität – in den Vordergrund. Mit zunehmender Kampagnenintensität bis zum Abstimmungstermin ist von einer weiteren Verdichtung der Berichterstattung auszugehen. Bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind bislang bereits Kampagnenausgaben in Höhe von über 5.5 Millionen Franken ausgewiesen, rund 3.8 Millionen Franken von der Befürworterschaft und rund 1.6 Millionen Franken von der Gegnerschaft (Stand 18.8.).

Die Befürworter:innen setzen auf eine emotional ausgerichtete Kampagne, in deren Zentrum Frieden, Sicherheit und Unabhängigkeit stehen. Sie argumentieren, dass eine strikte und verbindlich festgeschriebene Neutralität die Schweiz davor schütze, in internationale Konflikte hineingezogen zu werden, und diese zentralen Werte sichere. Der Verzicht auf Sanktionen gegen kriegführende Staaten und die Distanz zu Militärbündnissen sollen die Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit der Schweiz sichern. Dadurch könne die Schweiz ihre traditionelle Rolle als Vermittlerin stärken und weiterhin glaubwürdig Gute Dienste anbieten.

Die Gegner:innen verweisen demgegenüber darauf, dass die Schweiz bereits neutral sei und die Initiative die bewährte flexible Neutralität durch starre Verfassungsregeln ersetzen würde. Dadurch würde der Handlungsspielraum der Schweiz insbesondere bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und bei Sanktionen eingeschränkt, was ihre Sicherheit sowie ihre aussen- und wirtschaftspolitischen Interessen gefährden könne. Statt die Neutralität zu stärken, würde die Initiative aus Sicht der Gegnerschaft somit die Fähigkeit der Schweiz schwächen, in einem zunehmend unsicheren internationalen Umfeld eigenständig auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

Anliegen und Vorgeschichte

Die Schweizer Landwirtschaft produziert knapp die Hälfte der im Inland konsumierten Lebensmittel und ist deshalb sowohl bei Lebensmitteln als auch bei Produktionsmitteln wie Dünger und Saatgut auf Importe angewiesen. Gleichzeitig gelten verschiedene Umweltvorgaben, wobei in den vergangenen Jahren insbesondere beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger Fortschritte erzielt wurden. Bundesrat und Parlament sehen dennoch weiteren Handlungsbedarf und wollen die Agrarpolitik so weiterentwickeln, dass die Ernährungssicherheit gestärkt und die Land- und Ernährungswirtschaft ökologischer ausgerichtet wird.

Nun will die Ernährungsinitiative den Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz auf mindestens 70 Prozent erhöhen und dazu die Produktion und den Konsum stärker auf pflanzliche Lebensmittel ausrichten. Gleichzeitig sollen Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität besser geschützt sowie die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger weiter reduziert werden. Zudem will die Initiative sauberes Trinkwasser ausdrücklich als Lebensmittel verankern und verlangt, dass ihre Vorgaben innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden.

Die Initiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» wurde am 16. August 2024 vom Verein «Sauberes Trinkwasser für alle» eingereicht. Die Bundeskanzlei bestätigte das Zustandekommen am 23. September 2024 mit 112’736 gültigen Unterschriften.

In seiner Botschaft vom 13. August 2025 empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung ohne Gegenentwurf. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Stärkung der Ernährungssicherheit und eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrads. Er hält jedoch insbesondere die Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrads auf 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren für zu ambitioniert und nur mit tiefgreifenden staatlichen Eingriffen in Produktion und Konsum erreichbar. Die notwendigen Umstellungen könnten hohe Investitionskosten verursachen und bei unverändertem Konsum zu zusätzlichen Importen tierischer Produkte sowie zu einer Verlagerung der Umweltbelastung ins Ausland führen. Zudem hält der Bundesrat die detaillierten Verfassungsziele für unnötig, da zentrale Anliegen der Initiative – insbesondere Ernährungssicherheit und eine ökologischere Landwirtschaft – bereits im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 verfolgt werden sollen.

Die Ernährungsinitiative steht in einer Reihe früherer Abstimmungen zu den Themen Ernährung, Landwirtschaft, Importe sowie Pestizid- und Düngereinsatz. 2018 wurde die Ernährungssouveränitätsinitiative an der Urne abgelehnt (31.6% Ja-Stimmen). Diese Initiative forderte ebenfalls, die Schweizer Lebensmittelversorgung stärker auf die inländische Produktion auszurichten und die Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren. Im Gegensatz zur Ernährungsinitiative war sie stärker agrar- und handelspolitisch ausgerichtet. Auch die Fair-Food-Initiative, die eine ökologischere und fairere Lebensmittelproduktion fördern und dabei auch importierte Lebensmittel einbeziehen wollte, fand 2018 keine Mehrheit (38.7% Ja-Stimmen). Ebenso erging es der Trinkwasserinitiative 2021 (39.3% Ja-Stimmen), die das Trinkwasser und die Umwelt vor landwirtschaftlichen Belastungen schützen wollte. Im Gegensatz dazu zeigt die Abstimmung über den Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit im Jahr 2017 (78.7% Ja-Stimmen), dass die Themen Ernährungssicherheit und Stärkung der inländischen Produktion in der Bevölkerung sehr breit anschlussfähig sind. Allerdings setzt die Ernährungsinitiative deutlich konkretere und weitergehende Ziele mit einem starken Fokus auf den Selbstversorgungsgrad.

 

Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, die Ernährungsinitiative abzulehnen. In beiden Räten herrschte Einstimmigkeit: Weder im Nationalrat (0 Ja- zu 194 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen) noch im Ständerat (0 Ja- zu 44 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen) fand die Initiative Unterstützung.

In der parlamentarischen Debatte wurden vor allem das 70-Prozent-Selbstversorgungsziel, die kurze Umsetzungsfrist und die dafür notwendigen Eingriffe in Produktion und Konsum kritisiert. Da es im Parlament keine Pro-Seite für die Initiative gab, drehte sich die Diskussion vor allem um die Gründe für deren Ablehnung. Bei SVP, FDP und Mitte wurde stärker damit argumentiert, dass die Umsetzung der Initiative unrealistisch sei, die Einmischung des Staates in die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungsgewohnheiten übertrieben sei und die Initiative nicht mit der landwirtschaftlichen Realität vereinbar sei. SP, Grüne und GLP teilten dagegen wesentliche Zielsetzungen der Initiative, hielten aber die konkreten Forderungen, insbesondere das 70-Prozent-Ziel, für den falschen Weg und befürworteten deshalb einen ökologisch fokussierten Gegenvorschlag, der jedoch im Nationalrat scheiterte.

Auch bei dieser Vorlage sind noch nicht alle offiziellen Parolen beschlossen. Es zeichnet sich aber ein starkes Nein-Lager ab mit FDP, GLP und SP sowie dem Schweizer Bauernverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband und diversen weiteren Verbänden. Die Grünen haben die Stimmfreigabe beschlossen.

Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen

Im Abstimmungskampf zur Ernährungsinitiative haben sowohl die Befürwortenden als auch die Gegnerschaft ihre Kampagnen lanciert. Dadurch hat die mediale Aufmerksamkeit zugenommen und sich zugleich verändert. Zu Beginn war die Berichterstattung zur Ernährungsinitiative stärker sach- und agrarpolitisch geprägt, mit der Lancierung der Kampagnen wurde sie zunehmend kampagnen- und konfliktorientiert. Beide Lager investieren finanziell in ihren Abstimmungskampf. Bei der EFK sind insgesamt rund 2.3 Millionen Franken Kampagnenausgaben deklariert worden (Stand 18.8.): rund 1.6 Millionen Franken von den Gegner:innen, wobei der grösste Teil vom Schweizer Bauernverband kommt, sowie 720’000 Franken vom Verein Sauberes Wasser für alle, also somit von den Befürworter:innen.

Das Befürworterkomitee argumentiert, dass die Schweiz ihre Ernährungssicherheit stärken und ihre Abhängigkeit von Lebensmittelimporten reduzieren müsse. Der heutige Selbstversorgungsgrad sei zu tief und mache die Schweiz insbesondere in Krisenzeiten abhängig vom Ausland. Eine stärkere Ausrichtung auf pflanzliche Lebensmittel würde es ermöglichen, auf der vorhandenen landwirtschaftlichen Fläche mehr Lebensmittel für die direkte menschliche Ernährung zu produzieren und damit den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen. Die Initiant:innen sind zudem der Ansicht, dass der langfristige Schutz von sauberem Trinkwasser, fruchtbaren Böden und der Biodiversität eine zentrale Voraussetzung für eine sichere Lebensmittelversorgung darstelle und die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger deshalb weiter reduziert werden müsse.

Die Gegner:innen der Ernährungsinitiative warnen, dass der geforderte Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent unrealistisch sei und nur mit weitreichenden Eingriffen in Produktion und Konsum erreicht werden könne. Im Zentrum der Kampagne steht dabei der Vorwurf der staatlichen Bevormundung beziehungsweise eines «Vegan-Zwangs», da der Konsum tierischer Lebensmittel deutlich reduziert werden müsste. Zudem befürchtet das Nein-Komitee eine Schwächung der einheimischen Landwirtschaft, insbesondere der Berg- und Alpwirtschaft, sowie höhere Lebensmittelpreise, mehr Einkaufstourismus und zusätzliche Belastungen für Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft und Gastronomie.