Eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025

Informationen zu den Vorlagen und zum Abstimmungskampf

Studie im Auftrag der SRG SSR

Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 30. November 2025:

  • Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
  • Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

Die Volksabstimmungen vom 30. September 2025

Service-citoyen-Initiative

Anliegen und Vorgeschichte

In der Schweiz besteht für Männer Dienstpflicht in Armee oder Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leistet, kann einen Zivildienst absolvieren, der etwa eineinhalbmal länger dauert. Er folgt dem Milizprinzip und wir überwiegend nebenberuflich erbracht. Die meisten Diensttage stehen in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit der Schweiz. Wird kein Dienst absolviert, fällt eine Ersatzabgabe an. Frauen können freiwillig dienen.

Die «Service-citoyen-Initiative» möchte das heutige Dienstpflichtsystem über die laufenden Revisionen hinaus erweitern: Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht soll einen Dienst zugunsten von Allgemeinheit und Umwelt erbringen. Neu wären auch Frauen dienstpflichtig, womit die Zahl Dienstleistender auf jährlich ungefähr 70 000 Personen und somit das doppelte wie heute steigen würde. Die Initiative setzt voraus, dass die Bestände von Armee und Zivilschutz gesichert sind. Wer keinen solchen Dienst leistet, soll einen Milizdienst erbringen z.B. mit Einsätzen in der Katastrophenvorsorge, in der Betreuung oder für die Ernährungssicherheit. Die heute geltende Abgabe bei Nichtleisten der Dienstplicht soll weiter bestehen bleiben.

Eingereicht wurde die Initiative am 26. Oktober 2023 vom Verein «Service Citoyen» (unterstützt unter anderem von der GLP, EVP, Piratenpartei, Junger Mitte). Die Bundeskanzlei stellte am 20. November 2023 das Zustandekommen (107’613 gültige Unterschriften) fest. Der Bundesrat beantragte später beim Parlament die Ablehnung ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf. Aktuell  «Sicherheitsdienstpflicht»: Zivildienst und Zivilschutz sollen im Katastrophenschutz zusammengeführt werden. Die Motion zur Einführung wurde in der Sommersession 2025 an den Bundesrat überwiesen.

In jüngster Zeit gab es keine nationale Abstimmung, die eine allgemeine, geschlechtsunabhängige Dienstpflicht für Einsätze über Armee respektive Zivilschutz hinaus einführen wollte. Bis anhin zielten die Anliegen auf die Aufhebung der Armee ab und setzten zudem auf Freiwilligkeit. Inhaltlich am ehesten vergleichbar ist die Einführung des Zivildienstes (1992). Die Vorlage fand eine klare Mehrheit, besitzt aber eine andere politische Ausgangslage.

Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Ablehnung der Vorlage. Im Nationalrat ging die Abstimmung über den Bundesbeschluss mit 18 Ja- und 173 Nein-Stimmen zu Ungunsten der Vorlage aus. Der Ständerat stimmt mit 8 Ja- und 34 Nein-Stimmen ebenfalls gegen die Vorlage. Der Anteil des Ja-Lagers ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar, da die Parolen der Grossparteien teilweise noch nicht gefasst wurden.

Es lehnen SVP, FDP, die Mitte, SP und die Grünen Nationalrät:innen die Vorlage mehrheitlich ab. Im Verlauf der Ratsdebatten hielten die Gegener:innen fest, die Dienstpflicht solle primär Armee und Zivilschutz alimentieren. Ein Bürgerdienst für alle ginge über den Bedarf hinaus und verursache erhebliche Mehrkosten (u. a. Erwerbsersatz, Militärversicherung) sowie Ausfälle in Betrieben. Zudem wurde Kritik laut, dass ein staatlich verordneter Bürgerdienst die persönliche Freiheit verletze, dem Verbot der Zwangsarbeit nahekomme und freiwilliges Engagement durch Pflichtdienste verdrängen könnte.

Die GLP steht im Nationalrat geschlossen hinter der Vorlage. Im Ständerat unterstützen vereinzelte Politiker:innen die «Service-citoyen-Initiative». Mit Ausnahme zweier FDP-Ständeräte kommen die Voten für die Vorlage aus dem Mitte-Links-Lager. Insgesamt hält sich der Rückhalt auch hier in Grenzen. Befürworter:innen hoben in der Debatte hervor, der Bürgerdienst stärke das Milizprinzip und den gesellschaftlichen Zusammenhalt – gerade auch bei jüngeren Generationen, die so früh Verantwortung übernehmen und gemeinsame Erfahrungen machen. Zugleich trage das Modell zur Gleichstellung bei, weil die Dienstpflicht nicht mehr nur Männer träfe, sondern auch Frauen einbeziehe.

Aktuell liegen lediglich vereinzelt offizielle Parolen aller Grossparteien vor. Für die «Service-citoyen-Initiative» sprechen sich bei den Parteien EVP und GLP aus. Offiziell haben sich noch keine namhaften Interessensverbände hinter die Initiative gestellt. Die Nein-Parole fassen hingegen die FDP, GPS und Mitte. Ebenso tun dies der Schweizer Tourismus-Verband, die Allianz Sicherheit Schweiz und die GSoA.

Offen sind die Parteiparolen bei der SVP und der SP. Folgen die Parteien ihren Fraktionen im Bundeshaus, hiesse die Parole Nein.

Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen

Die mediale Berichterstattung hat in den Wochen vor der Abstimmung spürbar zugenommen. Die Beiträge bleiben überwiegend erklärend und sachlich, rahmen das Dossier aber häufig mit der Nein-Empfehlung von Parlament und Bundesrat und verweisen dabei auf Argumente wie fehlenden Bedarf und hohe Kosten. Parallel dazu wird der «Service citoyen» in den Medien zunehmend als Modell eines modernen Pflichtdienstes mit Wahlfreiheit zwischen Armee, Zivilschutz und zivilen Einsätzen diskutiert. Medienberichte betonen jedoch ebenfalls zunehmend die finanzielle Dimension und zitieren Schätzungen zu möglichen Zusatzkosten in Milliardenhöhe. In der aktuellen Phase dominieren Formate mit Einordnungscharakter – von Erklärstücken über Pro/Contra-Beiträge bis hin zu Streitgesprächen zwischen den Komitees –, was die gestiegene öffentliche Präsenz und die inhaltliche Zuspitzung der Debatte widerspiegelt. Neben der sachlichen Themenlage weisen die Medien auf Uneinigkeit der politischen Lager und in Verbindung mit der Initiative gebildeten überparteilichen Allianzen wie beispielsweise jene der Jungparteien aus GLP, EVP und der Mitte hin. Die Debatte hat sich kurzzeitig durch den Rekurs des Komitees gegen Passagen im Abstimmungsbüchlein zugespitzt. Insgesamt überwiegt ein sachlicher Ton mit leicht kritischer Schlagseite, weil Kosten- und Bedarfsargumente prominent gesetzt werden.

Die Initiant:innen, die sich selbst als zivilgesellschaftliche, überparteiliche Bewegung definieren, rahmen die Vorlage als modernes Update des Milizsystems. Kernpunkte sind mehr gesellschaftlicher Zusammenhalt (gemeinsamer Dienst als verbindendes Erlebnis, besonders für Jüngere) und höhere Krisenfestigkeit. Positiv hervorgehoben wird die Wahlfreiheit zwischen Armee, Zivilschutz und einem gleichwertigen zivilen Gemeinwesendienst, damit Fähigkeiten passgenau eingesetzt werden können. Als Gleichstellungsschritt gilt die geschlechtsunabhängige Dienstpflicht. Befürworter:innen betonen, dass so Pflichten und Lasten breiter verteilt würden. Zudem soll der Sollbestand von Armee und Zivilschutz gesichert bleiben. In der Berichterstattung wird die Kampagne der Initiant:innen als engagiert, aber finanziell bescheiden charakterisiert; sie läuft vor allem über digitale Kanäle und lokale Aktionen. Die bisher gemeldeten Kampagnengelder der Befürwortenden gemäss der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) belaufen sich auf CHF 334’450.–.

Die Gegnerschaft ist breit aufgestellt und begründet ihr Nein unterschiedlich: Die SP kritisiert die Vorlage aus arbeits- und gleichstellungspolitischer Sicht. Pflichtdienste könnten in Care- und Sozialbereichen reguläre Stellen oder freiwilliges Engagement verdrängen, Lohndruck erzeugen und Frauen zusätzlich belasten. Grüne betonen die Nähe zu Zwangselementen bei zivilen Pflichtdiensten ausserhalb von Armee und Zivilschutz, stellen die Vereinbarkeit mit dem Verbot der Zwangsarbeit in Frage und warnen ebenfalls vor Verdrängungseffekten. SVP, FDP und die Mitte fokussieren auf System- und Kostenrisiken: Die Ausdehnung würde deutlich mehr Personen rekrutieren, als sicherheitsrelevant benötigt, führe zu erheblichen Mehrkosten (u. a. Erwerbsersatz, Organisation, Ausbildung) und zu spürbaren Ausfallzeiten in Betrieben und Schulen. Zudem drohe eine Schwächung von Armee und Zivilschutz, wenn Personal in nicht-sicherheitsrelevante Einsätze abfliessen würde. Mit ausgewiesenen CHF 275’000.– liegt das Kampagnenbudget der Gegnerschaft leicht unter jenem der Befürworterseite. Zusammen belaufen sich die gemeldeten Mittel beider Lager auf CHF 609’450.– und liegen damit im unteren Spektrum der bisher dokumentierten nationalen Abstimmungskampagnen.

Initiative für eine Zukunft

Anliegen und Vorgeschichte

Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Dieses Ziel ist im Bundesgesetz zu Klimaschutz, Innovation und Energiesicherheit festgeschrieben. Die notwenigen Massnahmen zur Umsetzung sind in weiteren Gesetzen konkretisiert. Dem Bund stehen dafür jährlich rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Insbesondere werden die Mittel für Klimaanpassung, den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brenn- und Treibstoffen (Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel) und den Ausbau erneuerbarer Energien verwendet.

Hinsichtlich der Erbschaftssteuer kennt die Schweiz auf Bundeseben weder eine Erbschafts- noch Schenkungssteuer. Anders in den Kantonen: Die meisten Kantone kennen bereits eine Besteuerung auf Erbschaften und Steuern. Üblicherweise sind jedoch Verwitwete sowie Nachkommen von der Steuer befreit, ebenso wie Zuwendungen an die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.

Die «Initiative für eine Zukunft» möchte eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene einführen. Übersteigen Nachlass und Schenkungen einer Person zusammen 50 Mio. CHF, wird der darüberliegende Teil zu 50 Prozent besteuert. Die Erträge sollen «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise» sowie für den dafür nötigen Umbau der Gesamtwirtschaft eingesetzt werden. Das Begehren knüpft an die von Volk und Parlament bekräftigten Netto-Null-Ziele bis 2050 an und an die Diskussion, ob die heutigen, hauptsächlich abgabenfinanzierten Klimatöpfe (ca. 2 Mrd. CHF pro Jahr) ausreichen. Die konkrete Verwendung legen Bund und Kantone fest – zwei Drittel der Mittel fliessen dabei an den Bund, ein Drittel geht an die Kantone. Ausnahmen sind nicht vorgesehen: Weder Verwitwete noch Nachkommen, Zuwendungen an Staat oder gemeinnützige Organisationen, noch in Unternehmen gebundenes Vermögen werden ausgenommen. Um Ausweichreaktionen zu verhindern wie beispielsweise einen Wegzug, muss der Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung erlassen. Deren Ausgestaltung lässt die Initiative offen. Die Besteuerung gilt ab Annahmetag für Nachlässe und Schenkungen, während die Vermeidungsregeln erst mit dem Ausführungsgesetz greifen – spätestens drei Jahre nach Annahme.

Die Unterschriften wurden am 8. Februar 2024 eingereicht. Die Bundeskanzlei bestätigte das Zustandekommen mit 109’988 gültigen Unterschriften (4. März 2024). In seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024 empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung ohne Gegenentwurf: Er warnt vor Standort- und Fiskalrisiken wie z.B. Wegzüge sehr Vermögender, geringere Attraktivität für Zuzüge und damit verbundenen Steuerausfällen trotz zweckgebundener Einnahmen. Ein im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erstelltes Gutachten rechnet je nach Verhalten der Betroffenen mit deutlichen Verlagerungseffekten.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Bereits 2015 scheiterte die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» (28.95% Ja). Obwohl die damalige Vorlage eine andere Zielrichtung verfolgte (Finanzierung der AHV, 20%-Satz, andere Ausgestaltung), liefert sie Kontext für die zurückhaltende Haltung vieler Akteure gegenüber einer Bundeserbschaftssteuer.

Das Initiativkomitee argumentiert, es würden nur sehr wenige Erbfälle betroffen und die Steuer treffe eine kleine, sehr vermögende Gruppe; SRF und andere Leitmedien stellen diese Kernpunkte – 50 Prozent ab 50 Mio.; Betroffenheit im Promillebereich; Zweckbindung – regelmässig dar. Diese Gegenüberstellung prägt die heutige öffentliche Debatte.

Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative für eine Zukunft abzulehnen. In den Beratungen im Nationalrat herrschen klare Verhältnisse: Insgesamt stimmten 57 Nationalrät:innen für und 132 Nationalrät:innen gegen die Vorlage. Mehrheiten der SP und Grünen stimmten für und solche der SVP, FDP, Mitte und GLP gegen die Vorlage. Die ablehnende Mehrheit warnte vor Standort- und Fiskalrisiken, möglichen Wegzügen sehr Vermögender, Mindereinnahmen sowie Belastungen für Familienunternehmen. SP und Grüne verteidigten das Anliegen respektive beantragten tiefere nationale Erbschaftssteuersätze als Gegenvorschlag und argumentierten mit Klimagerechtigkeit, Vermögenskonzentration und zusätzlicher Finanzierung von Klimamassnahmen.

Auch im Ständerat stammen die Befürworter:innen ausschliesslich aus den Reihen der SP oder der Grünen, wobei Ständerät:innen der SP und Grünen die Vorlage durchaus auch ablehnten. Ständerät:innen anderer Parteien lehnten die Initiative für eine Zukunft jeweils geschlossen ab. Dementsprechend sprach sich der Ständerat mehrheitlich mit 7 Ja- zu 56 Nein-Stimmen gegen die Initiative für eine Zukunft aus.

Auf Seiten der Befürworter:innen stellten sich Interessensverbände wie VPOD, GsoA, Klima-Allianz Schweiz und Pro Velo hinter die Vorlage. Die Gegnerschaft formiert sich aus economiesuisse, Swissmeme, Baumeisterverband und Schweizerischem Tourismus-Verband.

Die Ja-Parole fassten SP, Grüne und die PdA. Die Nein-Parole wurde von der SVP, FDP, Mitte und EVP herausgegeben.

Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen

Unmittelbar nach den Septemberabstimmungen wurde die Initiative für eine Zukunft medial diskutiert. Der Ton ist überwiegend sachlich einordnend. Wurde zu Beginn des Abstimmungskampfes häufig auf die Nein-Empfehlung des Bundesrates und auf deren Begründung mit Standort- und Fiskalrisiken sowie dem Hinweis auf die föderalen Zuständigkeiten verwiesen, steht nun die inhaltliche Debatte im Fokus der Medien. In der medialen Berichterstattung stehen weiterhin die Gerechtigkeitsfrage und die Standortrisiken im Vordergrund: Medien greifen vor allem die Argumentation der Befürwortenden auf, wonach sehr grosse Erbschaften einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Klimaschutzes leisten sollen, und kontrastieren sie mit den Warnungen der Gegnerschaft vor Abwanderung und Belastungen für Familienunternehmen. Zunehmend beleuchten Beiträge zudem Praktikabilitäts- und Umsetzungsfragen – etwa die Bewertung grosser Vermögen, mögliche Steuerumgehungen oder die Zweckbindung der Mittel für Klimamassnahmen. Damit zeichnet sich in der öffentlichen Debatte eine Verlagerung vom reinen Gerechtigkeitsdiskurs hin zu einer breiteren Auseinandersetzung über Wirksamkeit und wirtschaftliche Folgen ab.

Auf der Befürworterseite betonen JUSO und VPOD den sozial gerechten Klimaschutz: Sehr grosse Erbschaften sollen einen spürbaren Beitrag leisten, damit Klimamassnahmen nicht zusätzlich die breite Bevölkerung tragen muss. Die Grünen rücken die Lenkungswirkung in den Vordergrund und verknüpfen die Abgabe auf Nachlassanteilen über 50 Mio. CHF mit schnellerem Ausbau erneuerbarer Energien, klimaverträglichem Wohnen und Investitionen in die Transformation der Wirtschaft. Zugleich betonen sie, dass gewöhnliche Erbfälle wegen der hohen Schwelle nicht betroffen wären. Die Klima-Allianz Schweiz rahmt das Begehren als verursachergerechte Finanzierung zusätzlicher Klimainvestitionen im Sinne der Pariser Ziele. Pro Velo unterstützt das Anliegen aus Mobilitätsperspektive und hebt hervor, dass zweckgebundene Mittel den Ausbau sicherer, klimafreundlicher Infrastruktur begünstigen und so direkte Wirkung im Alltag entfalten. Neu stärker betont wird in der Debatte, dass laut Schätzungen der Initiant:innen nur rund 2 500 Haushalte betroffen wären.

Bisher wurde ein Kampagnenbudget in Höhe von 395’700.– offen gelegt. Ähnliche Beträge wurden bei der Service-Citoyen- wie auch der Kostenbremse-Initative von der Befürworterseite – hier explizit die Jungsozialist:innen Schweiz – aufgewendet.

Die Gegnerschaft führt primär Argumente ins Feld, die auf mögliche Fiskalrisiken –  unter anderem für Unternehmen – und den Verlust der Standortattraktivität basieren.

Wirtschaftsverbände vertreten die Haltung, dass die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer sehr Vermögende zum Wegzug bewegen könne und damit Steuerausfälle verursacht würden. Zugleich schade sie der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. So argumentiert etwa economiesuisse und verweist zusätzlich auf die breite politische Ablehnung im Parlament. Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) akzentuiert die Folgen für die unternehmerische Substanz: Bei stark firmengebundenen Vermögen drohten Liquiditäts- und Nachfolgeprobleme für Familienunternehmen und KMU.

Auf Partei-Seite rahmt die FDP die Vorlage als standortgefährdend: Steuerzahlende, welche Höchststeuern zahlen, würden vertrieben, was Arbeit, Investitionen und Steuereinnahmen gefährde. Die SVP spricht von einer Enteignungsinitiative und warnt vor Abwanderung, Mindereinnahmen und Belastungen für Familienbetriebe. Auch die Mitte kritisiert die Initiative als Schwächung des Standorts und verweist auf Risiken für mittlere und grössere Familienunternehmen.

Ergänzend verweisen Contra-Akteure auf operative Unsicherheiten: Die prognostizierten Einnahmen seien unsicher. Zudem stelle die Bewertung sehr grosser Vermögen und die Vermeidung von Umgehungsstrategien erhebliche administrative Hürden dar. Diese Punkte werden in Informations- und Debattenformaten regelmässig aufgegriffen und stützen die Gegenkampagne zusätzlich.

Mit über 3,6 Millionen Franken verfügt die Gegnerschaft über ein rund zehnmal höheres Budget als die Befürworterseite und damit über das dritthöchste Kampagnenvolumen seit Beginn der Offenlegungspflicht. Finanziert wird die gegnerische Kampagne unter anderem von Verbänden aus der Wirtschaft, der FDP sowie der Allianz «Nein zur extremen Juso-Initiative». In der Summe beider Lager liegt die Vorlage im oberen Mittelfeld der bisherigen dokumentierten Abstimmungskampagnen.