Studie im Auftrag der SRG SSR
Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 08. März 2026:
Anliegen und Vorgeschichte
Heute werden Zahlungen zunehmend bargeldlos abgewickelt, z. B. mit Debit- und Kreditkarten, Online-Banking oder Bezahl-Apps. Der Wunsch, Bargeld als Zahlungsmittel beizubehalten, ist in der Schweiz weiterhin vorhanden. Gesetzlich ist festgelegt, dass der Schweizer Franken die offizielle Landeswährung ist und die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet.
Nun will die Bargeld-Initiative die Verfügbarkeit von Bargeld und den Franken als Schweizer Währung in der Verfassung festschreiben. Der Bund soll verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend Münzen und Banknoten im Umlauf sind. Zudem dürfte der Franken nur mit Zustimmung von Volk und Ständen durch eine andere Währung ersetzt werden.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber, den Bundesbeschluss über Währung und Bargeldversorgung. Auch dieser sieht eine verfassungsrechtliche Absicherung der Bargeldversorgung und der Währung vor. Dabei wird festgehalten, dass die Währung der Schweiz der Franken ist – nicht Schweizer Franken wie im Initiativtext vorgesehen – und dass die Schweizerische Nationalbank für die Sicherstellung der Bargeldversorgung zuständig bleibt. Während die Initiative neue Formulierungen einführt und den Bund in die Verantwortung nimmt, übernimmt der Gegenentwurf den bestehenden gesetzlichen Wortlaut weitgehend unverändert in die Verfassung und bestätigt damit die bisherige Zuständigkeitsordnung.
Laut Angaben des Bundes führen weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf zu praktischen Auswirkungen in Form von neuen Aufgaben oder zusätzlichen Kosten. Durch die Verfassungsänderung hätten beide Vorlagen zur Folge, dass Änderungen der Bestimmungen zur Bargeldversorgung oder zur schweizerischen Währung eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr erfordern.
Eingereicht wurde die Initiative am 15. Februar 2023 von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz. Die Bundeskanzlei bestätigte am 8. März 2023 das Zustandekommen (136’767 gültige Unterschriften). Der Bundesrat beantragte beim Parlament die Initiative und gleichzeitig den direkten Gegenvorschlag dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorzulegen – mit der Empfehlung die Initiative abzulehnen und den direkten Gegenvorschlag anzunehmen.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Mit Fragen rund um Geldordnung und Währung hat sich die Stimmbevölkerung bereits mehrfach befasst. So scheiterte 2018 die Vollgeld-Initiative deutlich, die einen grundlegenden Umbau des Geldsystems und eine stärkere Rolle der Nationalbank verlangte. Auch die Gold-Initiative wurde 2014 klar abgelehnt. Sie hätte die Geldpolitik der Nationalbank durch feste Vorgaben zur Golddeckung eingeschränkt. Obwohl diese Vorlagen andere Zielsetzungen verfolgten und ihr Auswirkungen weniger einschneidend sind als die Bargeld-Initiative, liefern sie kontextuelle Anknüpfungspunkte.
Das Instrument einer Stichfrage wurde auf nationaler Ebene erst drei Mal eingesetzt und dies bei der Solar-Initiative (2004), Gold-Initiative (2002) und Ausschaffungsinitiative (2010).
Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die «Bargeld-Initiative» zur Ablehnung, unterstützen jedoch den direkten Gegenentwurf (Initiative: 15:179 im Nationalrat und 1:44 im Ständerat / Gegenentwurf 183:7 im Nationalrat und 43:0 im Ständerat). In den parlamentarischen Beratungen sprach sich eine klare Mehrheit dafür aus, die Bargeldversorgung und den Franken zwar verfassungsrechtlich abzusichern, dies jedoch ohne die weitergehenden Formulierungen der Initiative.
Die ablehnende Mehrheit argumentierte, die heutige Rechtslage reiche aus und die Initiative schaffe unnötige rechtliche Unsicherheiten sowie eine problematische Kompetenzverschiebung vom unabhängigen Währungsinstitut zur Politik. Die Befürwortenden der Initiative betonten demgegenüber die Bedeutung von Bargeld als Ausdruck persönlicher Freiheit, als krisenfestes Zahlungsmittel sowie als Instrument demokratischer Kontrolle. Entsprechend forderten sie einen expliziten verfassungsrechtlichen Schutz von Münzen und Banknoten.
Aktuell liegen lediglich vereinzelt offizielle Parolen der Grossparteien vor. Für die «Bargeld-Initiative» spricht sich die EDU aus. Dazu entschieden die Vorlage abzulehnen haben sich EVP, die Mitte, GLP sowie die SP. Offiziell haben sich bis jetzt keine namhaften Interessensverbände weder hinter noch gegen die Initiative gestellt.
Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen
Der Abstimmungskampf und die mediale Berichterstattung nehmen langsam Fahrt auf. Gestartet ist die Abstimmungskampagne seitens der Befürwortenden bereits vor rund zwei Wochen. Die Berichterstattung ist aktuell überwiegend erklärend und zurückhaltend, oft eingebettet in Übersichtsartikel zu den März-Abstimmungen. Sie wird seltener emotionalisiert und weniger als gesellschaftlicher Richtungsentscheid gerahmt. In Umfeld der anderen drei zur Abstimmung stehenden Vorlagen nimmt die Bargeld-Initiative eine vergleichsweise nüchterne Rolle ein.
Die Befürwortenden betonen die Bedeutung von Bargeld als Garant persönlicher Freiheit, als krisenfestes Zahlungsmittel und als unabhängige Alternative zu digitalen Zahlungssystemen. Zudem argumentieren sie, ein expliziter verfassungsrechtlicher Schutz von Münzen und Banknoten stärke die demokratische Kontrolle über Geld und Währung.
Die Gegnerschaft verweist demgegenüber darauf, dass die Bargeldversorgung bereits heute rechtlich gesichert sei und zuverlässig funktioniere. Die Initiative sei unnötig, zu unpräzise formuliert und berge rechtliche Risiken. In vielen Medienbeiträgen wird zudem hervorgehoben, dass der direkte Gegenentwurf das Anliegen ausreichend aufnehme, ohne die bestehenden Zuständigkeiten zu verändern oder neue Unsicherheiten zu schaffen.
Anliegen und Vorgeschichte
Radio und Fernsehen erfüllen in der Schweiz einen Service-public-Auftrag, der unter anderem Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung in allen Landessprachen umfasst. Finanziert wird dieses Angebot heute hauptsächlich über die Radio- und Fernsehabgabe, die von Privathaushalten und Unternehmen erhoben wird. Die Höhe der Abgabe beträgt derzeit für Haushalte 335 Franken pro Jahr. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500’000.- sind verpflichtet, eine umsatzabhängige Abgabe zu entrichten. Aufgrund der Halbierungs-Initiative hat der Bundesrat beschlossen, die Gebühren ab 2029 auf 300 Franken zu senken und ab 2027 nur noch bei rund 20 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eine Abgabe zu erheben.
Nun verlangt die sogenannte «Halbierungsinitiative» die Abgabe für Privathaushalte auf maximal 200 Franken pro Jahr zu begrenzen und Unternehmen vollständig von der Abgabepflicht zu befreien. Die Bezeichnung «Halbierungsinitiative» bezieht sich dabei nicht auf den individuellen Abgabebetrag von 200 Franken, sondern auf die Gesamteinnahmen, die der SRG im Falle einer Annahme zur Verfügung stünden und sich im Vergleich zum heutigen Finanzrahmen in etwa halbieren würden. Mit den geringeren Einnahmen soll die SRG verkleinert und ihr Angebot auf ein als «unerlässlich» bezeichnetes Grundangebot beschränkt werden. Ziel der Initiative ist es, die Rolle der SRG im Medienmarkt einzuschränken und damit die unternehmerische Freiheit privater Medienanbieter zu stärken.
Die Initiative wurden am 10. August 2023 eingereicht. Die Bundeskanzlei bestätigte das Zustandekommen mit 126’290 gültigen Unterschriften (31. August 2023).
In seiner Botschaft vom 19. Juni 2024 empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung: Er warnt davor, dass die starke Reduktion der Mittel das publizistische Angebot und die regional verankerte Struktur der SRG erheblich schwächen würde. Ein deutlich kleineres Service-public-Angebot hätte zudem negative Auswirkungen auf die Information der Bevölkerung, auf Kultur und Gesellschaft sowie auf die Volkswirtschaft insgesamt.
Weiter kritisiert der Bundesrat, dass die Initiative die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament aufheben würde. Diese ermögliche es dem Bundesrat heute, rasch auf Entwicklungen im dynamischen Medienmarkt zu reagieren. Zwar anerkennt der Bundesrat Handlungsbedarf auf finanzieller und publizistischer Ebene, der Initiativtext ginge jedoch zu weit. Der Bundesrat setzt stattdessen auf Anpassungen im bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere über eine Senkung der Abgabe und einen klaren Sparauftrag an die SRG.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Bereits 2015 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung über die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) ab. Das Bundesgesetz, welches den Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr hin zu einer allgemeinen Radio- und Fernsehabgabe vorsah, wurde äusserst knapp angenommen (50,08 % Ja-Anteil). Mit diesem Entscheid bestätigten Volk und Stände die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung des medialen Service public. Drei Jahre später lehnte die Stimmbevölkerung die No-Billag-Initiative deutlich ab (71,6 % Nein), welche die vollständige Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren verlangt hätte.
Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die «SRG-Halbierungsinitiative» abzulehnen. Im Ständerat fiel das Resultat deutlicher aus als im Nationalrat: Insgesamt stimmten 7 Ständerät:innen für und 37 gegen die Vorlage. In der grossen Kammer stimmten 76 Nationalrät:innen für und 115 gegen die Initiative. Mehrheitlich sind die Grünen, SP, GLP, die Mitte und FDP (knapp) gegen die «SRG-Halbierungsinitiative» während die SVP dafür ist. Voten gegen die Vorlage stammen überwiegend aus dem bürgerlichen Lager.
In der parlamentarischen Debatte zur SRG-Halbierungsinitiative prallten grundsätzliche medienpolitische Positionen aufeinander. Die ablehnenden Mehrheiten aus SP, Grünen und der Mitte warnten vor einer massiven Qualitätseinbusse bei Radio und Fernsehen sowie vor einer Gefährdung der medialen Versorgung in allen Sprachregionen und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die SVP stellte demgegenüber die Forderung nach mehr Effizienz, tieferen Kosten und Gleichbehandlung zwischen der SRG und privaten Medienunternehmen ins Zentrum. GLP und Teile der FDP wiesen die Initiative als zu radikal zurück, signalisierten jedoch Reformbereitschaft und sprachen sich insbesondere für eine Abschaffung der Unternehmensabgabe aus. Diese Gegenüberstellung prägte die parlamentarische Auseinandersetzung über den Umfang und die Finanzierung des medialen Service public.
Bei den Parteien fassen die SP, EVP, die GLP und die Mitte die Nein Parole. Ebenfalls der Vorlage ablehnend gegenüber stehen der Schweizerische Gemeindeverband sowie der Städteverband, die Konferenz der Kantonsregierungen und der SGB. Hingegen sprechen sich die EDU und der Schweizerische Gewerbeverband offiziell für die SRG-Halbierungsinitiative aus.
Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen
Im Abstimmungskampf zur «SRG-Halbierungsinitiative» haben sowohl die Befürwortenden als auch die Gegnerschaft ihre Kampagnen lanciert. Mit dem näher rückenden Abstimmungstermin ist eine spürbare Intensivierung auf zwei Ebenen zu beobachten: Zum einen nimmt die Häufigkeit der Berichterstattung deutlich zu, zum anderen werden die Beiträge inhaltlich zugespitzter, mit stärkerer Gewichtung von Konfliktlinien, Folgenabschätzungen und Grundsatzfragen zur Rolle des medialen Service public. Obwohl die Kampagnen bereits lanciert wurden, sind bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bislang lediglich Kampagnenausgaben in Höhe von CHF 90’000 ausgewiesen. Die Geldgeberin ist die EDU, welche sich für eine Annahme ausspricht. Im Laufe des Abstimmungskampfes ist es zu erwarten, dass noch weitere Kampagnenbudgets deklariert werden.
Insgesamt ist die «SRG-Halbierungsinitiative» klar die medial präsenteste Vorlage. Sie wird häufig aufgegriffen, da sie grundlegende Fragen zur Medienordnung, Demokratie und nationalem Zusammenhalt berührt und starke Konfliktlinien zwischen Parteien, Verbänden und Kulturschaffenden sichtbar macht. Entsprechend höher ist die Dichte an Meinungsbeiträgen, Interviews und Hintergrundberichte als bei den anderen drei zur Abstimmung stehenden Vorlagen.
Im Abstimmungskampf zur «SRG-Halbierungsinitiative» vertreten die beiden Lager deutlich unterschiedliche Auffassungen über Umfang und Finanzierung des medialen Service public. Das Befürworterkomitee argumentiert, die heutige Radio- und Fernsehabgabe sei zu hoch und nicht mehr zeitgemäss. Die Gebühr entspreche nicht mehr dem veränderten Mediennutzungsverhalten sowie auch der Medienlandschaft, welche zunehmen digitaler und vielfältiger sei. Eine Begrenzung auf 200 Franken pro Haushalt würde die Bevölkerung spürbar entlasten und den finanziellen Spielraum von Haushalten und Unternehmen erhöhen. Die Initiant:innen sind der Ansicht, dass die SRG ihren Service-public-Auftrag auch mit deutlich weniger Mitteln erfüllen könne und dass eine Verkleinerung der SRG den Wettbewerb mit privaten Medienanbietern stärken würde.
Die Gegnerschaft warnt demgegenüber vor weitreichenden Folgen für die Medienvielfalt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine Halbierung der Mittel würde zu einer massiven Einschränkung des Angebots führen – insbesondere in den kleineren Sprachregionen – und die qualitativ hochwertige Information der Bevölkerung gefährden. Dies hätte aus Sicht der Gegner:innen negative Folgen für die direkte Demokratie, die auf eine breite, unabhängige und sachliche Berichterstattung angewiesen sei. Zudem befürchten sie wirtschaftliche und kulturelle Folgeschäden, etwa Stellenverluste und eine Schwächung der Schweizer Film- und Kulturszene. Die SRG könne ihre Leistungen nicht «zum halben Preis» erbringen, ohne ihren Auftrag substanziell zu beschneiden. Reformen seien zwar nötig, sollten jedoch schrittweise und im bestehenden System erfolgen.
Anliegen und Vorgeschichte
Mit dem Klima- und Innovationsgesetz hat die Schweiz entschieden, ihre Treibhausemmissionen bis 2050 auf netto null zu senken und leistet damit einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz, wie es im Pariser Klimaabkommen festgehalten ist. Um diese Ziel zu erreichen, stehen dem Bund pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel sind dazu vorgesehen, den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems wie zum Beispiel Solaranlagen oder den Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen voranzutreiben.
Die «Klimafonds-Initiative» möchte, dass darüber hinaus weitere finanzielle Mittel in die Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden. Der Bund soll dazu einen Fonds einrichten und pro Jahr einen Beitrag von 0.5 bis 1 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung einzahlen. Somit würde sich der Betrag neu auf 4-8 Milliarden Franken belaufen. Den Initiant:innen, bestehend aus SP und Grünen, schwebt vor, dass das Geld aus dem Fonds dazu genutzt wird, die Treibgassemmissionen zu vermindern, den sparsamen und den effizienten Energieverbrauch sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die CO2-Entnahme und Speicherung sowie die Biodiversität gefördert werden. Übergeordnet verlangt die Initiative, eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung.
Die Unterschriften wurden am 22. Februar 2024 eingereicht. Die Bundeskanzlei bestätigte das Zustandekommen mit 102’354 gültigen Unterschriften (8. April 2024). In seiner Botschaft vom 29. Januar 2025 empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung ohne Gegenentwurf: Der Bundesrat anerkennt, dass die «Klimafonds-Initiative» dieselbe übergeordnete Zielsetzung verfolgt wie die bestehende Klimapolitik der Schweiz, nämlich die Begrenzung der Klimaerwärmung im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris sowie das Netto-Null-Ziel bis 2050, das bereits gesetzlich verankert ist. Zugleich hält er fest, dass der geltende Rechtsrahmen den Bund bereits heute verpflichtet, rechtzeitig geeignete Massnahmen zu ergreifen, und dass mit den bestehenden und beschlossenen Instrumenten jährlich erhebliche Mittel in Milliardenhöhe für Klimaschutz, Energiewende und Biodiversität bereitgestellt werden.
Aus Sicht des Bundesrates geht der von der Initiative gewählte Ansatz dennoch zu weit: Ein zusätzlicher Fonds sei nicht notwendig, finanziell überdimensioniert und würde den Bundeshaushalt stark belasten. Insbesondere die Möglichkeit einer zusätzlichen Verschuldung widerspreche der Schuldenbremse, während eine Finanzierung über Mehreinnahmen Steuererhöhungen nach sich ziehen könnte. Der Bundesrat bevorzugt deshalb den bestehenden instrumentenbasierten Ansatz in spezialgesetzlichen Regelungen, der eine gezielte, flexible und demokratisch steuerbare Klimapolitik ermögliche.
Die «Klimafonds-Initiative» steht in einer Reihe früherer Abstimmungen zur Schweizer Klima- und Energiepolitik, geht in ihrer Ausgestaltung jedoch weiter als bisherige Vorlagen. Mit der Energiestrategie 2050 nahm die Stimmbevölkerung 2017 den schrittweisen Umbau des Energiesystems an (58.22% Ja-Anteil), während die Revision des CO₂-Gesetzes 2021 abgelehnt wurde (48.41% Ja-Anteil). Auch mehrere Volksinitiativen mit weitreichenden ökologischen Zielsetzungen fanden zuletzt keine Mehrheiten: Die Biodiversitätsinitiative wurde ebenso verworfen (21.72% Ja-Anteil) wie die Umweltverantwortungsinitiative (30.16% Ja-Anteil), welche den Ressourcenverbrauch innerhalb planetarer Grenzen begrenzen wollte, was auch für die «Initiative für eine Zukunft» der Fall ist, die eine sozial finanzierte Klimapolitik vorsah.
Im Unterschied zu diesen Vorlagen verlangt die «Klimafonds-Initiative» die Verankerung eines dauerhaft alimentierten Fonds, dessen Umfang sich an der Wirtschaftsleistung orientiert. Damit verschiebt sie den Fokus von Zielvorgaben und Einzelinstrumenten hin zu einer institutionalisierten Investitionslösung, was ihren besonderen Stellenwert im bisherigen Abstimmungskontext erklärt.
Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die «Klimafonds-Initiative» zur Ablehnung. Im National- wie auch im Ständerat stimmten hauptsächlich jene Parlamentarier:innen der Vorlage zu, die einer Komiteespartei angehören. Vereinzelt bekannten sich auch National- oder Ständerät:innen von anderen Parteien, wie beispielsweise der GLP oder der Mitte zur «Klimafonds- Initiative». Grösstenteils stimmten jedoch alle anderen Fraktionen fast ausschliesslich dagegen. Insgesamt lag also in beiden Kammern eine ablehnende Mehrheit vor: 69 Ja- zu 127 Nein-Stimmen im Nationalrat und 11 Ja- zu 33 Nein Stimmen im Ständerat.
In der parlamentarischen Debatte zur Vorlage standen sich grundlegend unterschiedliche klimapolitische Ansätze gegenüber. Die bürgerlichen Mehrheiten aus SVP, FDP und Mitte sprachen sich gegen einen neuen Fonds aus und warnten vor einem finanzpolitischen Automatismus, der die Schuldenbremse untergraben und den Bundeshaushalt mit jährlichen Ausgaben von mehreren Milliarden Franken belasten würde. Sie betonten, dass der Bund bereits heute umfangreiche Mittel für Klimaschutz, Energiewende und Biodiversität einsetze und plädierten dafür, bestehende Instrumente gezielt weiterzuentwickeln. SP und Grüne verteidigten die Initiative hingegen als notwendige Antwort auf die Dringlichkeit der Klimakrise und bezeichneten die Investitionen als Hebel für Wohlstand, Versorgungssicherheit und langfristige Kosteneinsparungen.
Auch bei dieser Vorlage sind noch nicht alle offiziellen Parolen beschlossen. Den initiierenden Parteien Grüne und SP schliesst sich die EVP an. Ebenso stellen sich SBG, Casafair, Pro Alps, Pro Velo und diverse Klimaschutz-Organisationen hinter die «Klimafonds-Initiative». Eine ablehnende Parole beschliessen hingegen die FDP, die Mitte, GLP und EDU. Bei den Verbänden sind es economiesuisse und SGV.
Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen
Im Abstimmungskampf zur «Klimafonds-Initiative» haben sowohl die Befürwortenden als auch die Gegnerschaft ihre Positionen öffentlich geschärft. Mit näher rückendem Abstimmungstermin ist eine zunehmende mediale Aufmerksamkeit zu beobachten.
Im Vergleich zur «SRG-Halbierungsinitiative» ist die «Klimafonds-Initiative» medial weniger dominant, aber kontinuierlich präsent. Sie wird vor allem im Kontext der Klima-, Energie- und Finanzpolitik behandelt und häufig mit bereits beschlossenen Instrumenten wie dem Klima- und Innovationsgesetz oder der Schuldenbremse eingeordnet. Die Berichterstattung besteht überwiegend aus Hintergrundanalysen, Debattenberichten aus dem Parlament sowie Pro-/Contra-Formaten, während emotionale oder kulturpolitische Zuspitzungen seltener sind als bei der SRG-Vorlage.
Inhaltlich vertreten die beiden Lager deutlich unterschiedliche Auffassungen über den richtigen Weg der Klimapolitik. Das Befürworterkomitee argumentiert, dass die bisherigen Massnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen, und dass ohne zusätzliche, planbare Investitionen der Umbau von Energieversorgung, Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft zu langsam vorankomme. Der Klimafonds wird als Investitionsinstrument verstanden, das Versorgungssicherheit, Innovation und Wertschöpfung fördere und langfristig höhere Kosten durch Klimaschäden vermeide.
Die Gegnerschaft warnt hingegen vor einem finanzpolitischen Automatismus und einer übermässigen Belastung des Bundeshaushalts. Sie kritisiert insbesondere den Umfang der vorgesehenen Mittel sowie die geplante Umgehung der Schuldenbremse. Aus ihrer Sicht verfügt die Schweiz bereits über wirksame Instrumente und erhebliche Fördermittel, die gezielt weiterentwickelt werden könnten. Ein zusätzlicher Fonds sei weder notwendig noch effizient und berge das Risiko, private Investitionen zu verdrängen und staatliche Abhängigkeiten zu verstärken. Klimaschutz solle weiterhin über bestehende Gesetze und demokratisch steuerbare Entscheide erfolgen.
Anliegen und Vorgeschichte
Heutzutage werden unverheiratete Paare individuell und Ehepaare gemeinsam besteuert, und es gelten unterschiedliche Steuertarife. Dies hat zur Folge, dass die Steuern je nach Lebensform unterschiedlich hoch ausfallen. Erzielen beide Ehepartner ein ähnlich hohes Einkommen, fallen bei der direkten Bundessteuer und in einem Teil der Kantone tendenziell höhere Steuerbelastungen an als bei unverheirateten Paaren in vergleichbarer Situation. Dies betrifft insbesondere Ehepaare mit Kindern. Ist das Einkommen hingegen ungleich verteilt, werden Ehepaare heute oft geringer besteuert als unverheiratete Paare. Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, hat das Parlamente das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Da das Referendum ergriffen wurde, wird am 8. März 2026 über das Bundesgesetz angestimmt.
Die Vorlage verfolgt das Ziel, dass verheiratete und unverheiratete Paare in vergleichbaren Situationen künftig gleich besteuert werden. Konkret bedeutet dies, dass jede erwachsene Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen separat versteuert und dem gleichen Steuertarif unterliegt. Der Bund geht davon aus, dass viele Paare von dieser Änderung profitieren, während einige Paare mit höheren Steuerbelastungen rechnen müssen. Gleichzeitig wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht. Diese Massnahme soll dazu beitragen, dass Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht übermässig belastet werden. Insgesamt rechnet der Bund mit Steuerentlastungen von rund 630 Millionen Franken pro Jahr. Die Vorlage setzt zudem voraus, dass die Kantone die Individualbesteuerung ebenfalls einführen. Die Ausgestaltung der Steuertarife und Kinderabzüge bleibt jedoch weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone. Das Bundesgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)».
Das Referendum wurde von den beiden Referedumskomitees «Steuer-Schwindel Nein!» und «Nein zur Individualbesteuerung» sowie auch von zehn Kantonen ergriffen. Zu den beiden Komitees zählen SVP, die Mitte, EVP, EDU und die IG Familie 3plus – unterstützt vom Bauernverband. Das Kantonsreferendum kam bisher erst einmal zu Stande: Beim Steuerpaket, wo es neben Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgabe ebenfalls um die Ehe- und Familienbesteuerung ging, ergriffen elf Kantone das Referendum (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausser- und Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Wallis). Das Steuerpaket wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 34.12 Prozent deutlich abgelehnt.
Das Referendum wurde am 9. Oktober 2025 eingereicht und noch im selben Monat mit 65’377 Unterschriften für gültig erklärt. Die Argumentation der Kantone lässt sich im Wesentlichen in drei Punkten zusammenfassen. Erstens erachten sie die Reform als nicht notwendig. Aus Sicht der Referendumskantone bestehen bereits wirksame Instrumente zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe, die zudem auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden könnten, ohne das gesamte Steuersystem umzugestalten oder in die Steuerautonomie der Kantone einzugreifen.
Zweitens kritisieren die Kantone, dass mit dem neuen Bundesgesetz neue Ungleichbehandlungen geschaffen würden. Insbesondere würden Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit einem tiefen Zweiteinkommen steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung.
Drittens verweisen sie auf den zusätzlichen administrativen Aufwand und die höheren Kosten. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen einreichen, was den Aufwand für die Steuerpflichtigen erhöhen würde. Gleichzeitig entstünden gesamtschweizerisch zusätzliche Kosten für die Steuerverwaltungen, da mehr Steuererklärungen zu verarbeiten wären.
Die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen auf Bundesebene und war bereits mehrfach Thema von Volksabstimmungen. So kam 2004 ein umfassendes Steuerpaket vors Volk, nachdem das Referendum ergriffen worden war. Im Unterschied zur aktuellen Vorlage wurde das Referendum damals neben mehreren Kantonen auch von einer links-grünen Allianz getragen. Mit der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» folgte 2016 ein weiterer Anlauf, der jedoch knapp scheiterte (Ja-Anteil: 49,16 Prozent).
Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung anzunehmen. In den Beratungen im Nationalrat herrschten äusserst knappe Stimmverhältnisse: Insgesamt stimmten die Nationalrät:innen mit 101 (dafür) gegen 93 (dagegen) Stimmen für die Vorlage. In der kleinen Kammer war der Stimmentscheid ebenfalls dünn: 22 Ständerät:innen stimmten dafür und 21 dagegen. Parteipolitisch sind die Verhältnisse hingegen klar: So stellen sich SVP sowie auch die Mitte gegen das Bundesgesetz. Alle anderen Fraktionen stehen geschlossen hinter der Vorlage.
Die offiziellen Ja-Parolen haben die SP, GLP und die FDP bekannt gegeben. Demgegenüber stehen die EDU, EVP, die Mitte und SVP. Unter den Verbänden sprechen sich die Alliance F dafür und die Konferenz der Kantone, der SBV sowie SGV gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung aus. Der SGB beschliesst die Stimmfreigabe und der Schweizerische Gemeindeverband kommuniziert keine Parole.
Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen
Im Abstimmungskampf zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung haben sowohl die Befürwortenden als auch die Gegnerschaft ihre jeweiligen Positionen und Argumentationslinien öffentlich kommuniziert. Mit Annäherung an den Abstimmungstermin rückt die Vorlage verstärkt in den medialen Fokus. Die Berichterstattung gewinnt an Dichte und legt vermehrt Gewicht auf Verteilungswirkungen, föderalistische Aspekte sowie administrative und finanzielle Konsequenzen der Reform. Laut der EFK hat bisher lediglich die Gegenseite finanzielle Mittel in ihre Kampagne investiert (Stand 15.01.2026) und zwar die SVP mit CHF 200’000.-.
Im Vergleich zu den beiden Volksinitiativen ist die Individualbesteuerungsvorlage medial weniger konfliktgeladen, aber kontinuierlich präsent. Die Vorlage wird vor allem in erklärenden und einordnenden Beiträgen behandelt, häufig im Kontext früherer Debatten zur sogenannten Heiratsstrafe sowie zur Gleichstellung von Frau und Mann. Im Vordergrund stehen weniger zugespitzte Pro-/Contra-Kampagnen als vielmehr Sachanalysen, Vergleiche mit dem heutigen System und Berichte über die Positionen von Bundesrat, Parlament und Kantonen.
Inhaltlich argumentieren die Befürwortenden, dass die Individualbesteuerung zu einer zivilstandsunabhängigen und gerechteren Besteuerung führe und die steuerliche Benachteiligung bestimmter Ehepaare beseitige. Zudem erhöhe sie die Erwerbsanreize für Zweitverdienende, stärke die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner und leiste damit einen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates wird als pragmatische Lösung dargestellt, da er das Anliegen der zugrunde liegenden Volksinitiative rascher und ohne Verfassungsänderung umsetze und gleichzeitig mit höheren Kinderabzügen soziale Abfederungen vorsehe.
Die Gegnerschaft, insbesondere auf kantonaler Ebene, warnt vor einer unnötigen Systemumstellung, die mit erheblichen Mehrkosten und zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden wäre. Kritisiert wird, dass das Bundesgesetz in die Steuerautonomie der Kantone eingreife und sowohl für die Verwaltungen als auch für die Steuerpflichtigen eine Zunahme der Bürokratie mit sich bringe, etwa durch die Einführung separater Steuererklärungen für Ehepaare. Aus Sicht der Gegner:innen liesse sich die sogenannte Heiratsstrafe auch durch gezieltere Anpassungen im bestehenden System beseitigen, ohne das gesamte Besteuerungsmodell umzustellen. Zudem schaffe die Vorlage neue Ungleichbehandlungen, insbesondere zulasten von Ehepaaren mit nur einem oder einem deutlich tieferen Zweiteinkommen. Entsprechend wird die Vorlage weniger als Gleichstellungsprojekt denn als finanz-, verwaltungs- und föderalpolitisch problematische Reform beurteilt.