Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2024

Informationen zu den Vorlagen und zum Abstimmungskampf

Studie im Auftrag der SRG SSR

Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 9. Juni 2024:

  • Prämien-Entlastungs-Initiative
  • Kostenbremse-Initiative
  • Initiative „für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“
  • Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung

Die Volksabstimmungen vom 9. Juni 2024

Politische Grosswetterlage

Die Menschen sehen sich aktuell mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Nach einer Phase der geopolitischen Stabilisierung ist die derzeitige Lage wieder verstärkt von Unsicherheiten geprägt. Die herrschenden Kriege und deren politische und wirtschaftliche Folgen wirken sich auch auf die Schweiz aus. Das hat vor allem eine skeptische Erwartungshaltung bezüglich der Wirtschaftsentwicklung und den Fokus auf die Asylpolitik verstärkt. Gleichzeitig schreitet die Technologieentwicklung weiter voran und wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes, der künstlichen Intelligenz oder der Cybersecurity auf. Die Bevölkerung sieht sich zunehmend mit existenziellen Ängsten konfrontiert und lebt in einer Welt, die fragiler erscheint.

Sorgen der Schweizer Bevölkerung

Diese aktuelle Situation überträgt sich auch auf die Sorgen der Bevölkerung. Im Zentrum finden sich Themen wie die Vorsorge, gestiegene Lebensunterhaltskosten oder auch die Umwelt. Wie das CS-Sorgenbarometer zeigt, stehen Gesundheitsfragen, die Krankenkasse und die Prämien zuoberst auf der Sorgenliste (40%). Und auch die AHV (32%) bleibt neben dem Umweltschutz resp. Klimawandel (38%) eine grosse Sorge der Bevölkerung. In diesem Sinne trifft die Initiative auf ein Umfeld, in welchem Fragen zum Erhalt des Lebensstandards und der ökonomischen Sicherheit viel Platz einnehmen.

Politische Landschaft

Die neue Legislaturperiode ist angebrochen und Parlament sowie Regierung haben ihre Arbeit in der neuen Konstellation aufgenommen. Erste Erfahrungen konnten die neuen Politiker und Politikerinnen bereits in der Frühjahrs- und Sondersession sammeln. Die Bundesrats-Newcomer hatten einen anspruchsvollen Einstieg. Bundesrat Beat Jans sah und sieht sich mit der aktuell herausfordernden Situation im Asylwesen konfrontiert und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stand mit dem EDI bei den Abstimmungen im März im Fokus.

Im ersten Jahresquartal gaben eine Vielzahl von Themen zu reden: Neben der Asylpolitik und der Umsetzung der 13. AHV-Initiative war die politische und gesellschaftliche Debatte hauptsächlich geprägt von den Beziehungen zur EU, der Bundeskasse, der Rüge der Menschenrechte im Umweltbereich und der finanziellen Unterstützung der UNRWA. Zuletzt berichteten die Medien über einen erneuten erwarteten Prämienanstieg für das kommende Jahr.

Zudem wird es aufgrund der Polarisierung zunehmend schwieriger, in Politik und Bevölkerung Kompromisse zu finden und Brücken zu schlagen. Dies äussert sich konkret am Beispiel der Europapolitik, in welcher die trilaterale Konstellation von Staat, Gewerkschaften und Wirtschaft weniger gut zusammenarbeitet als in der Vergangenheit. Dennoch ist es der Schweizer Politik gelungen, die letzte AHV-Reform erfolgreich durchzusetzen.

Die Analyse der Annahme einer sozialpolitischen Initiative der Gewerkschaften und der Linken sowie die Finanzierung der 13. AHV-Rente gaben nach dem 3. März 2024 viel Diskussionsstoff. Rasch legte der Bundesrat Eckwerte zur Finanzierung vor. Der Bundesrat setzte eine Expertengruppe zur Bereinigung der Bundesfinanzen ein und will die Resultate am runden Tisch bereits im Herbst 2024 diskutieren. Die Bundesfinanzen und die Finanzministerin Karin Keller Sutter rücken mehr und mehr ins Zentrum der medialen und politischen Aufmerksamkeit.

Prämien-Entlastungs-Initiative

Anliegen und Vorgeschichte

In der Schweiz ist die medizinische Behandlung allen Menschen zugänglich und die daraus entstehenden Kosten bezahlt die obligatorische Krankenversicherung. In den letzten Jahren sind die Kosten deutlich angestiegen, was zu Folge hatte, dass die Krankenkassenprämien ebenfalls zunahmen. Die Bezahlung der fälligen Prämien stellt einen Teil der Bevölkerung vor Probleme. Die von Bund und den Kantonen ausgesprochenen Prämienverbilligungen kommen rund einem Viertel der Bevölkerung zugute. Während der Beitrag des Bundes die Kostenentwicklung berücksichtigt, tuen dies die Kantone nur teilweise.

Zusammenfassend fordert die Prämien-Entlastungs-Initiative, dass die Versicherten höchstens 10% des verfügbaren Einkommens für Prämien aufwenden müssen. Deshalb sollen Bund und Kantone die Prämienverbilligungen erhöhen. Der Bund wäre verpflichtet, zwei Drittel der anfallenden Kosten zu übernehmen. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher die Kantone dazu verpflichten würde, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Er tritt in Kraft, insofern die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.

Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative folgt eine nächste Initiative aus dem linken Lager, welche einen Ausbau der Sozialleistungen verlangt. Im Februar 2020 erklärte die Bundeskanzlei die Initiative mit 101’780 gültigen Stimmen als zustande gekommen.

Erst im März wurde zuletzt über einen Ausbau des Sozialstaates abgestimmt, namentlich die Initiative für eine 13. AHV-Rente. Sie wurde an der Urne mit 58.2 Ja-Stimmenanteil angenommen. Die von der SGB eingebrachte Initiative wurde ebenfalls von der SP unterstützt, welche sich nun durch die Prämien-Entlastungs-Initiative mit dem eigenen Anliegen an die Stimmbevölkerung wendet.

Der SBG lancierte bereits in der Vergangenheit Initiativen, die in ein ähnliches Schema passen und entlang der Links-Rechts-Achse verlaufen sind: Die Mindestlohn-Initiative und die Initiative «6 Wochen Ferien für alle». Beide scheiterten an der Urne.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat und das Parlament sprachen sich gegen die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» aus. Gründe hierfür sind die Mehrkosten in Milliardenhöhe und die in der Vorlage fehlenden Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten. Beide Kammern lehnten die Initiative mehrheitlich ab. Im Nationalrat war das Stimmenverhältnis 70 Ja- zu 123 Nein- und im Ständerat 11 Ja- zu 32 Nein-Stimmen.

Die von der SP lancierte Initiative erfährt zusätzlich von der Grünen Partei Unterstützung. Die restlichen Grossparteien, sprich die FDP, die Mitte, die GLP und die SVP, lehnen die Initiative ab. In Wähleranteilen gesprochen entspräche die parlamentarische Unterstützung rund einem Viertel der Stimmenden.

Weitere Unterstützung aus dem linken Lager erhält die Vorlage durch den SGB und TravailSuisse. Kritisch äussern sich unter anderem bekannte Verbände wie economiesuisse, der SGV, SBV, Santésuisse oder etwa der SAV. Ebenfalls ein Nein empfiehlt die Kantonale Konferenz der Kantonsregierungen.

Der bisherige Abstimmungskampf

Die Prämien-Entlastungs-Initiative geniesst in den Medien eine hohe Präsenz. Die Berichterstattung hat sich in den letzten zwei Wochen deutlich intensiviert. Sie befasst sich aktuell insbesondere mit den Argumenten der Befürwortenden beziehungsweise der Gegnerschaft und fokussiert auf die Probleme der vorgeschlagenen Lösung. Mit näherkommendem Abstimmungstermin überträgt sich auch die im Abstimmungskampf geführte Kostendiskussion auf die mediale Berichterstattung und steht somit vermehrt im Zentrum. Die am Rand thematisierte Rolle von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die sich erneut gegen ihre eigene Partei stellen müsse, ist kaum noch wahrzunehmen.

Der Abstimmungskampf hat nun definitiv Fahrt aufgenommen. Der durch die Medienkonferenz Mitte April eingeläutete Abstimmungskampf wird nun von Befürworter:innen und Gegner:innen befeuert.

Neben der Co-Präsidentin der SP Schweiz beteiligen sich Vertreter bekannter Verbände am Ja-Komitees, namentlich der Caritas Schweiz, der mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz und des SGB.

Erwartungsgemäss ist der Abstimmungskampf stark von einer Kostendiskussion beherrscht:

Die Befürwortenden stützen sich im Grundsatz darauf, dass sich die Prämien in den letzten 20 Jahren verdoppelt haben, während Löhne und Renten kaum gestiegen sind. Insbesondere der Mittelstand soll mit der Initiative entlastet werden. Die Prämien seien nun auch für den Mittelstand nicht mehr tragbar. Zudem erachten es die Befürwortenden als unfair, dass über alle Einkommensklassen hinweg gleich hohe Prämien zu zahlen seien. Um einen Ausgleich zu schaffen, gäbe es eben genau diese Prämienverbilligungen. Die steigenden Prämien haben in den Augen der Befürwortenden bereits Einfluss auf das Verhalten der Gesellschaft. Viele Versicherten würden sich aufgrund der steigenden Prämien für eine höhere Franchise entscheiden und aus Kostengründen von einem Besuch bei der Ärztin oder dem Arzt absehen. Die Kostendiskussion beschränkt sich jedoch nicht bloss auf die Prämien. Die Unterstützer:innen nehmen darüber hinaus die Pharmakonzerne in die Pflicht: Es ist wenig Verständnis vorhanden, dass die Medikamente in der Schweiz teurer seien als im Ausland.

Neben dem Bundesrat stellt sich auch das Komitee «Allianz 2x Nein zu den Gesundheitsinitiativen», bestehend aus namhaften Vertreter:innen aus Wirtschaft und Medizinbranche sowie dem bürgerlich-rechten Lager, und das «Gesundheitswesen mit Zukunft» gegen die Initiative. Erstere argumentieren ganz grundsätzlich damit, dass ein vernünftiger Gegenvorschlag vorliegt. Dieser setzt eine jährliche Entlastung in Höhe von 360 Mio. Franken voraus, welcher von den Kantonen getragen würde. Ihnen obläge es ebenfalls, die Höhe des Maximalbetrags festzusetzen. Dies wird dahingehend als Vorteil angesehen, dass der Föderalismus gestärkt würde und die Kompetenz dort angesiedelt wäre, wo am besten Abhilfe geschafft werden könne. Die Initiative hingegen führe in den Augen der Gegnerschaft hauptsächlich zu unverhältnismässigen Mehrkosten für Bevölkerung, Gewerbe und Staat, sie schaffe falsche Anreize für die Kantone und damit eine unfairen Quersubventionierung.

Erwartete Typologie der Meinungsbildung

Bei der Prämien-Entlastungs-Initiative handelt es sich typologisch um eine positiv prädisponierte Vorlage. Das zeigte auch die erste Befragungswelle. Die Auswirkungen der kommunizierten möglichen Prämienerhöhung auf das Stimmverhalten erfolgte nach der Erhebung der zweiten Welle und können nicht abgeschätzt werden, da die Informationen erst gegen Ende des Befragungszeitraumes an die Stimmbürger:innen gelangt ist.

Normalerweise passen die Stimmberechtigten ihre Meinungen während der Kampagne einer Initiative den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament an, da die Argumente der Gegnerschaft in der Debatte mehr Raum einnehmen. Es wird weniger über die der Initiative zugrundeliegende Idee debattiert, sondern mehr über die Probleme der vorgeschlagenen Lösung. Steht der Problemdruck in der Debatte jedoch stark im Zentrum, kann dies die Effekte der Nein-Seite bremsen. Das war bei der 13. AHV-Rente deutlich der Fall, muss sich aber nicht zwangsläufig wiederholen.

Das Ständemehr ist eine weitere Hürde aller Volksinitiativen. Da die Kantonsthematik eine gewisse Rolle in der Meinungsbildung der Vorlage spielt und sprachregionale Unterschiede markant sind, könnte sich dies für die Prämien-Entlastungs-Initiative als besonders schwierige Hürde in Richtung Annahme entpuppen.

Kurz: Tritt der Normalfall ein, wird am ehesten eine positiv prädisponierte Initiative mit Mehrheitswandel und damit eine Ablehnung der Vorlage erwartet. Kommt es hingegen zum Ausnameszenario, ist eine positiv prädisponierte Initiative ohne Mehrheitswandel und eine Annahme der Vorlage nicht auszuschliessen.

Kostenbremse-Initiative

Anliegen und Vorgeschichte

Die Kostenbremse-Initiative soll dem Abhilfe schaffen. Auch sie adressiert, wie die Prämie-Entlastungs-Initiative, die steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Sie unterscheidet sich jedoch von der Prämien-Entlastungs-Initiative dahingehend, dass sie, wie der Name verrät, die Kosten im Gesundheitswesen beschränken möchte. Konkret soll eine Kostenbremse eingeführt werden. Die Idee dahinter ist, dass die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum entscheidend dafür sind, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenkassenversicherung ansteigen dürfen. Weiter nimmt die Initiative den Bund, die Krankenkassenversicherer, die Leistungserbringer und die Kantone in die Pflicht. Ihnen würde es obliegen, Massnahmen zu erarbeiten, sodass das Kostenwachstum in zulässigem Rahmen bleibt. Wie auch bei der Prämien-Entastungs-Initiative unterbreitet der Bundesrat und das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat in Absprache mit Akteuren im Gesundheitswesen alle vier Jahre festlegt, in welchem Ausmass die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen. Überstreiten die Kosten die festgesetzte Grenze, müssten Bundesrat und Kantone korrigierende Massnahmen prüfen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, insofern die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum ergriffen wird.

Lanciert wurde die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» von der Mitte-Partei. Die Bundeskanzlei erklärte sie im Juni 2020 mit 103’761 gültigen Stimmen als zustande gekommen.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen dem Stimmvolk, die Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» abzulehnen. Den Räten und der Regierung ist die Vorlage zu unflexibel und es werden in ihren Augen wesentliche Gründe für den Kostenanstieg nicht berücksichtigt, namentlich die Alterung der Bevölkerung oder der medizinische Fortschritt. Die parlamentarische Abstimmung in beiden Kammern war geprägt durch einen relativ hohen Anteil Enthaltungen. Im Nationalrat stimmten 31 Volksvertreter:innen ja und 110 nein. Enthalten haben sich 55 Parlamentarier:innen. Im Ständerat lagen die Ja-Stimmen bei 14 und die Nein-Stimmen bei 20. Enthaltungen gab es 10. Die meisten Politiker:innen, die ihre Stimme nicht abgeben wollten, stammten aus der Grünen sowie der Sozialdemokratischen Fraktion.

Der Initiative wenig abgewinnen können die meisten Grossparteien. FDP, GPS, SP sowie die SVP unterstützen die Initiative nicht. Abweichend von der Mutterpartei hat die GPS Thurgau kein Ja, sondern Stimmfreigabe beschlossen. Zu den Unterstützer:innen und Initianten gehört die Mitte-Partei. In den kumulierten Wähleranteilen aller unterstützenden Parteien ausgedrückt wären dies etwa 17 Prozent. Zudem spricht sich Santésuisse als Gesundheitsverband für die Vorlage aus. Andere namhafte Verbände wie der SGB, der SGV, economiesuisse und diverse Verbände von Leistungserbringer:innen wie die FMH, SBK oder pharmaSuisse unterstützen die Initiative nicht.

Der bisherige Abstimmungskampf

Die mediale Präsenz sowie der Abstimmungskampf haben sich verstärkt. Wie auch bei der Prämie-Entlastungs-Initiative wird seit rund zwei Wochen intensiver über die Vorlage zur Kostenbremse berichtet. Der Fokus liegt dabei jedoch auf der Initiative zur Prämienentlastung. Zu Beginn des Abstimmungskampfes äusserten sich lediglich erste Vertreter:innen aus dem Gesundheitswesen zu der Initiative. Abgesehen von der Mitte halten sich die politischen Parteien weiterhin mit ihren Voten grossmehrheitlich zurück. Die Fronten sind geklärt: Einzig die Mitte, die EVP und die EDU sprechen sich für die Kostenbremse-Initiative aus. Den Abstimmungskampf lanciert hat die Gegnerschaft aus Wirtschaft und Medizin mit der Kampagne «Nein zur schädlichen Kostenbremse-Initiative», welche momentan medial verstärkt im Fokus steht. Auch hier konzentriert sich die Debatte zunehmend auf die Probleme, welche die Verlage zur Kostenbremse mit sich bringt.

Die Unterstützer:innen versprechen sich bei einer Annahme der Initiative eine Dämpfung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Ein Expert:innen-Bericht des Bundes zeigt auf, dass im Gesundheitswesen zurzeit ein Sparpotenzial von 20 Prozent – dies entspricht einem Betrag von rund 6 Milliarden Franken – vorhanden ist. Laut den Befürworter:innen sind diese Einsparungen ohne Rationierung und ohne Leistungsabbau möglich. Vielmehr könne das Sparpotenzial durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens und eine einheitliche Finanzierung erreicht werden.

Die Gegner:innen befürchten bei einer Annahme der Initiative eine drastische Kürzung des Leistungskatalogs der obligatorischen Grundversicherung. Die aus der Grundversicherung vergüteten Leistungen würden an die Wirtschaftsentwicklung gekoppelt. Steigt die Kostenentwicklung in der Grundversicherung ein Fünftel über der Normallohnentwicklung, folgt eine Deckelung der Leistungen. Das Nein-Komitee erkennt darin die Gefahr einer Zweiklassen-Medizin. Leistungen, die in der Grundversicherung nicht gedeckt sind, würden in teure Zusatzversicherungen verschoben.

Erwartete Typologie der Meinungsbildung

Typologisch handelte es sich bei der Initiative um eine nur knapp positiv prädisponierte Vorlage. Der Normalfall der Meinungsbildung zu einer Initiative wird erwartet: Die Stimmabsichten gleichen sich über den Kampagnenverlauf an die Empfehlungen von Bundesrat und Parlament an, weil gegnerische Argumente in der Debatte mehr Raum einnehmen.

Kurz: Am ehesten wird eine positiv prädisponierte Initiative mit Mehrheitswandel und damit eine Ablehnung der Vorlage erwartet.

Initiative "für Freiheit und körperliche Unversehrtheit"

Anliegen und Vorgeschichte

Vor rund vier Jahren erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Um die Bevölkerung davor zu schützen und das Gesundheitswesen zu entlasten, implementierte der Bundesrat einschneidende Massnahmen. Die Forschung suchte nach Lösungen für die Bekämpfung der Pandemie. Eine Antwort war die Entwicklung eines Impfstoffes. Während Teile der Bevölkerung dem Impfstoff positiv gegenüberstanden, machte sich in anderen eine gewisse Skepsis breit. Aus diesem politischen Umfeld entstand die Freiheits-Initiative.

Die Initiative basiert auf dem Prinzip der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und fordert, dass jegliche Eingriffe in diese Sphären nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person erfolgen dürfen. Grundsätzlich ist der Schutz dieses Grundrechtes durch den Staat sichergestellt. Die Initiative geht jedoch darüber hinaus. Sie möchte garantieren, dass Personen, die sich weigern, einem Eingriff zuzustimmen, weder bestraft noch benachteiligt werden. Da sich der Initiativtext nicht auf die «Impfung» per se bezieht, wären beispielweise auch die Polizeiarbeit oder der Strafvollzug von der Vorlage betroffen.

Als einzige der drei zur Abstimmung stehenden Vorlagen sind die Initiant:innen keine Partei, sondern eine Bewegung beziehungsweise ein Verein, namentlich die Freiheitliche Bewegung Schweiz. Mit 125’015 gültigen Stimmen erklärte die Bundeskanzlei die Volksinitiative «für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» im Januar 2022 als zustande gekommen.

Initiativen mit ähnlichem Inhalt und Forderungen finden sich kaum. Vergleichbar sind am ehesten die drei Covid-19 Gesetze, bei denen das Referendum ergriffen wurde. Alle drei Vorlagen wurden klar angenommen beziehungsweise alle drei Referenden an der Urne verworfen.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen dem Stimmvolk die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» abzulehnen. Weder im Ständerat (0 Ja, 37 Nein-Stimmen) noch im Nationalrat (49 Ja, 145 Nein-Stimmen) fanden sich Mehrheiten für das Volksbegehren. Die Empfehlung von Bundesrat und Parlament stützt sich auf die Bundesverfassung, in welcher bereits heute das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gewährleistet ist.

Von den fünf Grossparteien fasst einzig die SVP die Ja-Parole. Dies würde einem Wähleranteil des Ja-Lagers von rund 30 Prozent entsprechen. Die FDP, die Mitte, GPL, GPS und SP lehnen die Initiative «für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab.

Für ein Nein haben sich zudem die Verbände SSV (Schweizerischer Städteverband), die KdK und die HottellerieSuisse ausgesprochen.

Der bisherige Abstimmungskampf

Unter allen Vorlagen ist sie diejenige mit der geringsten Aufmerksamkeit. Die Freiheits-Initiative ist medial kaum präsent und der Abstimmungskampf bleibt weiterhin flau. Startpunkt war vor rund einem Monat eine Kampagne der Bewegung Mass-voll auf der Social-Media-Plattform Tik Tok. Argumentiert wird sehr stark mit dem Recht auf Selbstbestimmung.

Auf der Internetseite der Initiant:innen, der Freiheitlichen Bewegung Schweiz, wird auf das Recht verwiesen, selbst zu bestimmen, welche Inhalte in den eigenen Körper injiziert werden. Diese Entscheidung dürfe weder durch die Politik, die Pharmaindustrie noch durch internationale Organisationen geschehen. Deshalb sei eine Erweiterung der Bundesverfassung zum Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit notwendig, welche die Prämisse implementiert, dass bei einer (Impf-)verweigerung keine sozialen oder beruflichen Nachteile entstehen dürfen.

Eine Nein-Kampagne fehlt fast gänzlich. Politiker:innen aus den meisten grossen Parteien, darunter auch Beat Flach, GLP-Nationalrat, machen sich stark für ein Nein zur «Stopp Impfpflicht»-Initiative. Sie stützen sich grundsätzlich auf die Argumentation des Bundesrates. Betont werden unter anderem die Auswirkungen in anderen Bereichen – wie beispielsweise der Polizeikontrolle oder auf Intensivstationen – oder auch die unpräzise Formulierung des Initiativtextes.

Erwartete Typologie der Meinungsbildung

Bei der Initiative «für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» handelt es sich ein Minderheitsanliegen. Die Prädisponierung dürfte negativ ausfallen, wie die Abstimmung im Parlament und der Parolenspiegel erwarten lässt.

Mit dem eingesetzten Nein-Trend ist der Normalfall der Meinungsbildung zur eine Initiative eingetreten. Da sich sämtliche verfügbaren Indikatoren über den Kampagnenverlauf Richtung Nein entwickelt haben, ist mit einer Ablehnung zu rechnen.

Von einem Ausnahmeszenario und somit einem steigenden Zustimmungsanteil, wie zuletzt bei der Konzernverantwortungsinitiative oder der Pflegeinitiative beobachtet, ist nicht auszugehen.

Kurz: Am ehesten wird eine negativ prädisponierte Initiative ohne Mehrheitswandel und damit eine Ablehnung der Vorlage erwartet.

Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung

Anliegen und Vorgeschichte

Die Veränderungen in der europäischen Stromversorgung und internationale Konflikte können es erschweren, die Schweiz in den Wintermonaten mit genügend Strom zu versorgen. Darüber hinaus besteht in der Schweiz ein zusätzlicher Bedarf an Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, Elektroautos oder auch Wärmepumpen. Um die Stromversorgung zu sichern, verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.

Ziel der Vorlage ist es, möglichst schnell mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse herstellen zu können. Dadurch soll eine unabhängige Stromversorgung gewährleistet werden. Dabei handelt es sich um ein Bündel mehrerer Gesetze, die verschiedene erneuerbare Energien betreffen, auch bekannt unter dem Namen «Mantelerlass». Die Vorlage basiert auf Förderinstrumenten sowie auch auf neuen Regeln für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch des Stromes. Für die jeweiligen Energiequellen sind verschiedenste Erneuerungen geplant: Der Ausbau der Produktion von Solarstrom soll hauptsächlich an Gebäuden vollzogen werden. Erleichterte Planungsbedingungen werden sowohl bei der Windkraft als auch bei grossen Solaranlagen angestrebt, welche von besonderer Bedeutung für die Wintermonate sind. Die Planungsbedingungen für Wasserkraft würden ebenfalls erleichtert.

Gegen das geplante Gesetz wurde von der Fondation Franz Weber, dem Verband für Freie Landwirtschaft Schweiz und weiteren kleineren Organisationen das Referendum ergriffen. Mit 63’277 gültigen Stimmen erklärte die Bundeskanzlei das Referendum im Januar 2024 als zustande gekommen.

Seit 2021 kamen zwei thematisch vergleichbare Vorlagen zur Abstimmung: Im Juni 2021 entschied die Stimmbevölkerung über das CO2-Gesetz und im Juni letzten Jahres über das Klimagesetz. Wurde ersteres noch mit 48.4 Ja-Stimmenanteil abgelehnt, war das Klimagesetz mit 59.1 Ja-Stimmenanteil angenommen.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen dem Stimmvolk, das «Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)» anzunehmen. Begründet wird die Empfehlung durch die Notwendigkeit des Gesetzes, um eine verlässliche Stromversorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig erachten der Bundesrat und das Parlament die geplanten Massnahmen als natur- und landschaftsschonend sowie als expliziter Schritt, um die Nutzung der fossilen Energien zu verringern. Beide Kammern stimmten der Vorlage mehrheitlich zu. 177 Nationalrät:innen stimmten für und 19 gegen die Vorlage. Im Ständerat wurde das Gesetz zur Stromversorgung einstimmig angenommen (44 Ja, 0 Nein).

Das Stromgesetz wird von Mitte-Links unterstützt, wobei in diesem Fall die FDP und die Mitte-Partei die gleichen Abstimmungsabsichten aufweist wie die SP und die GPS. Die Mitte hat an vor wenigen Tagen die Ja-Parole zum Stromversorgungsgesetz beschlossen. Eine Ja-Parole war zu erwarten, da die Partei in der Vergangenheit durchaus positiv gegenüber dem raschen Ausbau erneuerbaren Energiequellen eingestellt war. Die SVP stellt sich gegen das Gesetz des eigenen Bundesrates, wie auch in der Arena zum Stromgesetz deutlich erkennbar wurde. Die Voten sind aber nicht einstimmig: Die SVP des Kantons Bern beschloss beispielsweise die Ja-Parole und die Fraktion der SVP stimmte dem Gesetz noch mehrheitlich zu. Die kumulierten Wählendenanteile der Nein-Seite ergeben rund 44 Prozent.

Von den Verbänden erfährt die Vorlage grösstenteils Unterstützung. Unter den Befürwortenden sind zum Beispiel die economiesuisse, der SGV, TravailSuisse, der VCS wie auch der VSE. Aber auch von Seiten der Umwelt- und Naturschutzverbände erhält das Gesetz Unterstützung, so beispielsweise vom WWF, von Pro Natura oder Greenpeace. Gegen das Gesetz stellen sich die Fondation Franz Weber und der Verein Freie Landschaft Schweiz.

Der bisherige Abstimmungskampf

Die mediale Resonanz der Behördenvorlage zum Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung ist ähnlich hoch wie diejenige der Prämien-Entlastunginitiative. Im Vergleich zu anderen Abstimmungsvorlagen mit Fokus auf erneuerbare Energien ist die Auseinandersetzung wenig kontrovers. Zurückzuführen ist dies auf die breite Abstützung der Parteien und Politiker:innen. So wird die Vorlage als pragmatische und konstruktive Lösung verstanden. Kontroversen, wie auch medial zu vernehmen war, herrschen hingegen innerhalb der SVP. Bundesrat Albert Rösti muss sich kritischen Stimmen aus der eigenen Partei stellen.

Dies zeigt sich auch anhand des vielfältig zusammengesetzten Ja-Komitees. Politiker:innen von links bis rechts, diverse Interessensverbände und Unternehmen setzen sich für das Stromgesetz ein. Die Kampagne baut auf vier Kernpunkten auf, die allesamt den Slogan «mehr Strom» beinhalten und sich gleichzeitig auf verschiedene Teilaspekte fokussieren. Erstens sei der Bedarf an mehr Strom nur mit inländischen, erneuerbaren Energien möglichst rasch zu decken. Zweitens sichere das Stromgesetz die Winterproduktion und fördere zusätzlich den Ausbau der Wasserkraft sowie Solar- und Windprojekte mit nationaler Wichtigkeit. Drittens sei der Schutz für Natur und Landschaft gegeben, da mehr als 80 Prozent der geplanten Projekte auf bereits bestehenden Dächern und Fassaden angebracht würden, und viertens würde durch eine inländische Stromproduktion sichergestellt, dass teuer Notfallausnahmen verhindert würden und die Konsument:innen vor grossen Preisschwankungen verschont blieben.

Die Gegnerschaft, bestehend aus der Fondation Franz Weber und dem Naturkomitee, hat ihren Abstimmungskampf gegen das Stromgesetz Mitte April mit einer Pressekonferenz eigeläutet. Marcel Dettling – SVP Präsident und Gegner des Anliegens – bezeichnet die Vorlage als faulen Kompromiss und bringt an, dass wir nun viel Geld für eine unsichere Energiezukunft ausgeben würden. Damit spricht er die Windkraft und Solarenergie an (Interview Swissinfo). Die Gegner:innen sehen zudem die Gefahr einer Souveränitätseinschränkung des Volkes, der Kantone und der Gemeinden, wenn die Vorlage angenommen würde. Es gäbe andere Strategien um die Energiewende voranzutreiben und den Strom sicherzustellen. Beispielsweise könne Energie gespart und die ungenutzten Potenziale von Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden verwendet werden. Aber die Landschaft und Natur betrachten sie durch das Stromgesetz als gefährdet. Sie argumentieren diesbezüglich, dass das neue Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung durch erneuerbare Energien die Rodung von Wäldern und die Verschandelung von Landschaften ermögliche sowie geschützte Biotope gefährde.

Erwartete Typologie der Meinungsbildung

Insgesamt handelt es sich beim Stromversorgungs-Gesetz um ein Mehrheitsanliegen und eine positiv prädisponierte Behördenvorlage, womit die Befürworter:innen über einen wichtigen Startvorteil verfügen. Dieser Vorsprung der Ja-Seite bestätigt sich in der zweiten Trendumfrage, das Nein ist zeitgleich nur schwach angestiegen. Die geäusserten Stimmabsichten sind gefestigt, das Meinungsbild stabil und quasi flächendeckend im Ja. Die (zur Zeit) breite Abstützung in der Bevölkerung lässt erwarten, dass keine einseitige Polarisierung stattfindet und die Vorlage damit angenommen wird. Die einzige namhafte Opposition kommt aus dem SVP-Umfeld.

Ein Ja zum Stromversorgungs-Gesetz ist also bei der vorgefundenen Ausgangslage das wahrscheinliche Szenario für den 9. Juni 2024. Es ist eher ein Verlauf wie beim Klima- und Innovationsgesetz vom Juni 2023 zu erwarten als beim abgelehnten CO2-Gesetz im Juni 2021. Neben der weniger einheitlichen Nein-Position der SVP war im Juni 2021 die Mobilisierung auf dem Land zur die agrarpolitischen Initiativen auf Rekordhöhe.

Anzeichen dafür, dass die Gegnerschaft über den Kampagnenverlauf die Oberhand gewinnen konnte, finden sich beschränkt im Umfeld der SVP und in regierungsmisstrauischen Kreisen. Damit hat eine leichte Polarisierung Richtung Nein eingesetzt, die jedoch nicht über die benannten Gruppen hinausgeht.

Kurz: Am ehesten wird eine positiv prädisponierte Behördenvorlage ohne Mehrheitswandel und damit eine Annahme der Vorlage erwartet.