Eidgenössische Volksabstimmung vom 14. Juni 2026

Informationen zu den Vorlagen und zum Abstimmungskampf

Studie im Auftrag der SRG SSR

Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni 2026:

  • Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
  • Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Die Volksabstimmungen vom 14. Juni 2026

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Anliegen und Vorgeschichte

Anliegen und Vorgeschichte
Ende 2025 lebten rund 9.1 Millionen Personen dauerhaft in der Schweiz. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 stieg die Wohnbevölkerung um rund 1.7 Millionen an. 80 Prozent davon gehen auf die Zuwanderung zurück. Diese Zuwanderung steht im Zusammenhang mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Bei guter Wirtschaftslage können nicht genügend Fachkräfte in der Schweiz gefunden werden, und so können Unternehmen dank der Personenfreizügigkeit rasch und unbürokratisch Personen aus der EU und dem EFTA-Raum rekrutieren. Von der Zuwanderung profitieren Wirtschaft, Gesellschaft und die Sozialwerke. Rasches Bevölkerungswachstum ist aber auch mit Herausforderungen verbunden. So steigt die Nachfrage nach Wohnraum und die Anforderungen an Raumplanung, Verkehr, Energie und Umwelt verändern sich.

Nun verlangt die «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zu begrenzen. Zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozialversicherungen darf vor 2050 die 10-Millionen-Grenze nicht überschritten werden. Würde vor 2050 der Grenzwert von 9.5 Millionen Personen überschritten, so müssten Bund und Kantone Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug ergreifen sowie bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen aushandeln. Beim Überschreiten der 10-Milionen-Grenze müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen und nach zwei Jahren ebenfalls die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen und die Beteiligung der Schweiz an den Schengen-Dublin-Abkommen der EU würde in Frage gestellt.

Die Initiative wurde am 3. April 2024 eingereicht. Die Bundeskanzlei bestätigte das Zustandekommen mit 114’430 gültigen Unterschriften am 8. Mai 2024.

In seiner Botschaft vom 21. März 2025 empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung ohne Gegenentwurf. Schweizer Unternehmen seien auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Die Wirtschaft und der Wohlstand der Schweiz würden darunter leiden, dass es nur noch begrenzt möglich wäre, Personen aus der EU zu rekrutieren. Branchen wie das Gesundheitswesen und das Baugewerbe stünden vor grossen Problemen, was die Infrastrukturen und das Funktionieren der Gesellschaft gefährden würde. Weiter kritisiert der Bundesrat die Gefährdung des bilateralen Weges mit der EU. Die EU ist die wichtigste politische und wirtschaftliche Partnerin der Schweiz, und gerade in unsicheren Zeiten ist die Schweiz auf verlässliche Partnerschaften angewiesen. Bei einer Beendigung der Schengen-Zusammenarbeit könnte die Schweiz nicht mehr auf Datenbanken der EU zurückgreifen, die im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus wichtig seien. Ausserdem könnte es zu einer Zunahme von Asylgesuchen kommen, was Mehrkosten verursachen würde.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Mit Fragen rund um die Einwanderung hat sich die Stimmbevölkerung bereits mehrfach befasst. Mit der Masseneinwanderungs-Initiative wurde 2014 mit knappen 50.3 Prozent Ja-Stimmenanteil bereits eine Vorlage angenommen, mit dem Ziel, die Zuwanderung zu begrenzen. Die Umsetzung gestaltete sich aber als schwierig, weil die in der Initiative geforderte eigenständige Steuerung der Zuwanderung mit Kontingenten im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit mit der EU stand. 2020 scheiterte die Begrenzungsinitiative, die die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden wollte, mit 38.3 Prozent Ja-Stimmenanteil. Im Jahr 2014 wurde die Ecopop-Initiative mit deutlichen 74.1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Diese Initiative verknüpfte ebenfalls die Zuwanderung mit ökologischer Nachhaltigkeit und Ressourcenbelastung, tat dies aber explizit über ökologische Grenzen und eine fixe Zuwanderungsquote von 0.2 Prozent pro Jahr.

Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Nachhaltigkeitsinitiative zur Ablehnung. Im National- wie auch im Ständerat stimmten hauptsächlich jene Parlamentarier:innen der Vorlage zu, die der Komiteespartei angehören. Grösstenteils stimmten jedoch alle anderen Fraktionen fast ausschliesslich dagegen. Insgesamt lag also in beiden Kammern eine ablehnende Mehrheit vor: 67 Ja- zu 123 Nein-Stimmen im Nationalrat und 9 Ja- zu 30 Nein-Stimmen im Ständerat. Die fünf Enthaltungen (im Ständerat) respektive sechs (im Nationalrat) kamen von Ratsmitgliedern der Mitte-Fraktion. Parteimitglieder der Mitte waren es denn auch, die der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen wollten, um die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Initiative an der Urne zu verringern. Ausserhalb der eigenen Fraktion fand dieses Begehren aber keine Unterstützung und wurde daher verworfen.

Die Debatte im Nationalrat dauerte ganze zehn Stunden, verteilt über zwei Behandlungstage. Bereits im Vorfeld der Sitzung hatten sich 115 Nationalratsmitglieder in die Redeliste eintragen lassen. Die ablehnende Mehrheit betonte die ernsten wirtschaftlichen Folgen, die eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens sowie der damit verbundene Wegfall der gesamten Bilateralen I für die Schweiz hätten. Die Befürwortenden der Initiative argumentierten hingegen, dass es sich bei dem Paket Schweiz-EU um einen «Unterwerfungsvertrag» der EU handle und die Zuwanderung als Treiber von übermässiger Überbauung, horrenden Mieten, überlastetem Verkehr und sinkendem Wohlstand im Sinne der Nachhaltigkeit gestoppt werden müsse.

Die Parolen zur «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» zeigen ein deutliches Kräfteverhältnis: Auf der Befürworterseite steht im Wesentlichen die SVP, unterstützt von der EDU sowie vereinzelt von zwei kantonalen Gewerbeverbänden (BE, TG). Dem gegenüber formiert sich ein breites Nein-Bündnis aus nahezu allen übrigen Parteien, also SP, FDP, GLP, EVP, Mitte und Grünen, sowie den wichtigsten Wirtschaftsverbänden (economiesuisse, SBV, SGV), Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen (u.a. SGB, Travail.Suisse), zentralen Branchenverbänden (u.a. Swissmem, Spitalverband H+) und verschiedenen NGOs (z.B. SFH, HEKS).

Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen

Die Abstimmungskampagne seitens der Befürwortenden wurde Ende März 2026 offiziell lanciert. Kurz danach trat die Gegnerschaft mit ihren Positionen und Argumentationslinien an die Öffentlichkeit. Gerade durch die langen Parlamentsdebatten war die Vorlage schon länger Thema in den Medien. Die Berichterstattung ist aktuell überwiegend konfliktorientiert, stark einordnend und mehrheitlich kritisch, sie wird insgesamt oft problematisiert, statt neutral präsentiert. Die Nachhaltigkeitsinitiative wird stark entlang politischer Grundsatzfragen diskutiert. Es wird häufig hervorgehoben, dass die Initiative stark polarisiert und im politischen System auf breite Ablehnung stösst, was die mediale Darstellung zusätzlich prägt.

Laut der EFK halten sich die Kampagnenbudgets bislang in etwa die Waage. Bei der Befürworterseite hat lediglich die SVP des Kantons Zürich finanzielle Mittel in ihre Kampagne investiert, und zwar CHF 500’000.-. Bei der Gegnerschaft sind es bisher insgesamt CHF 570’000.-. Dieses Geld kommt von der Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell, Travail.Suisse, GastroSuisse, Operation Libero und dem SMV.

Die Befürwortenden führen eine klar zugespitzte und stark problemorientierte Kampagne, die früh auf ein einfaches, mobilisierendes Kernnarrativ setzt: die Verhinderung einer «10-Millionen-Schweiz». Im Zentrum steht die Argumentation, dass die anhaltend hohe Zuwanderung zu einer Überlastung von Infrastruktur, Wohnungsmarkt, Umwelt und Sozialwerken führe und die Lebensqualität in der Schweiz gefährde. Inhaltlich werden migrationspolitische Forderungen mit dem Begriff der Nachhaltigkeit verbunden, indem das Bevölkerungswachstum als zentrale Ursache von ökologischen und gesellschaftlichen Problemen dargestellt wird.

Die Gegnerschaft setzt weniger auf ein einzelnes Schlagwort, sondern auf ein Bündel von Argumenten, das die Initiative als insgesamt riskant und unausgewogen darstellt. Im Zentrum stehen dabei Warnungen vor den Folgen für die bilateralen Verträge mit der EU, insbesondere der möglichen Kündigung der Personenfreizügigkeit, sowie vor negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fachkräfteversorgung. Ergänzend betonen viele Akteure Risiken für die Sozialwerke, das Gesundheitswesen und die öffentlichen Dienstleistungen.

Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Anliegen und Vorgeschichte

Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat seit 1996 die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Seit 2009 wird der Gewissenskonflikt nicht mehr durch eine Kommission geprüft, sondern die Gesuchsteller weisen ihren Gewissenskonflikt mit ihrer Bereitschaft nach, eineinhalbmal so viele Diensttage zu leisten wie im Militär. Ohne Gewissensprüfung wurden jährlich durchschnittlich über 6’000 Personen zum Zivildienst zugelassen, 2025 waren es 7’211 Personen, was der höchste Wert ist seit der Einführung des Zivildienstes.

Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Militärdienst die Regel und der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Dazu sieht die Vorlage sechs Massnahmen vor. Neu müssen mindestens 150 Zivildiensttage geleistet werden, unabhängig davon, wie viele Militärdiensttage bereits geleistet wurden. Das soll dazu führen, dass die Armee weniger Soldaten verliert, in deren Ausbildung sie bereits investiert hat. Des Weiteren sollen auch Kadermitglieder eineinhalbmal so viele Diensttage leisten und nicht 10 Prozent mehr wie bisher. Um den Bestand von medizinischem Personal in der Armee zu sichern, soll es für Mediziner und Medizinstudenten nicht mehr möglich sein, den Zivildienst als Einsatz in ihrem Fachgebiet zu leisten, sondern nur noch in anderen Tätigkeitsbereichen. Wenn bereits alle Militärdiensttage geleistet sind, soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, in den Zivildienst zu wechseln, um etwa die Schiesspflicht zu umgehen. Ausserdem sollen Zivildienstpflichtige jährlich Dienst leisten und somit weniger frei in der Planung sein. Schliesslich soll der lange Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abgeschlossen werden, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wird. Der Bundesrat geht davon aus, dass es durch diese Massnahmen weniger Wechsel in den Zivildienst geben wird.

Gegen die Änderungen des Zivildienstgesetzes haben die Jungen Grünen, unterstützt von der SP, den Grünen und der EVP, zusammen mit dem Zivildienstverband Civiva, der GSoA und zahlreichen weiteren Organisationen das Referendum ergriffen. Die Bundeskanzlei bestätigte das Zustandekommen mit 57’280 gültigen Unterschriften am 27. Januar 2026. Die Gegner:innen argumentieren, dass die Gesetzesanpassung nicht das geeignete Instrument ist, um die Armee zu stärken, sondern einzig den Zivildienst schwächt. Zivildienstleistende sind dort im Einsatz, wo Personal fehlt, wie in Heimen, Schulen und in der Land- und Alpwirtschaft. Das Wegfallen dieses Engagements schade der Gesellschaft.

Mit der Dienstpflicht hat sich das Stimmvolk bereits 2013 anlässlich der Abstimmung über die Wehrpflichtinitiative beschäftigt, die die Aufhebung der allgemeinen Dienstpflicht zugunsten eines freiwilligen Militärdienstes von Männern und Frauen wollte. Damals wurde das Festhalten am bestehenden System mit einem deutlichen 73,2-Prozent-Nein-Stimmenanteil bestätigt. Die Service-Citoyen-Initiative, die letzten November mit einem noch deutlicheren 84,2-Prozent-Nein- Stimmenanteil abgelehnt wurde, zielte auf eine allgemeine Dienstpflicht für alle, unabhängig vom Geschlecht und der Art des Dienstes, und hätte ebenfalls einen grundsätzlichen Systemwechsel bedeutet.

Parolenspiegel und Haltungen zur Vorlage

Der Bundesrat empfiehlt, die Änderungen des Zivildienstgesetzes anzunehmen. Im Nationalrat ging die Abstimmung mit 120 Ja- zu 76 Nein-Stimmen zugunsten der Vorlage aus. Der Ständerat stellt sich mit 33 Ja- und 10 Nein-Stimmen ebenfalls hinter die Vorlage. SVP und FDP stimmten geschlossen und die Mitte mehrheitlich zu, während SP, GLP und die Grünen dagegen stimmten.

Die befürwortende Mehrheit im Parlament argumentierte, dass es zwischen Armee und Zivildienst keine Wahlfreiheit geben dürfe. Der Zivildienst solle wieder zur verfassungsmässigen Sonderlösung für Dienstpflichtige mit Gewissenskonflikten werden und nicht etwa aus Bequemlichkeitsgründen gewählt werden können. Ausserdem wurde betont, dass die Reform notwendig sei, um den Armeebestand zu sichern und seine Funktionalität sicherzustellen. Die ablehnende Minderheit sprach sich dafür aus, dass die Reform unnötig sei, da kein akuter Handlungsbedarf bestehe, der Zivildienst eine sinnvolle Alternative zum Militärdienst sei und die Erschwerung beim Zugang in die freie Gewissensentscheidung eingreife. Zudem wurde auf den wichtigen Beitrag für die Gesellschaft hingewiesen, den der Zivildienst in Bereichen wie Pflege, Umwelt und Sozialwesen leiste.

Bei den Parteien fassen SVP, FDP, EDU und die Mitte die Ja-Parole. Ebenfalls der Vorlage befürwortend gegenüber stehen der SGV, die Allianz Sicherheit Schweiz, der Verband Militärischer Gesellschaften Schweiz und der Schweizerische Zivilschutzverband. Hingegen sprechen sich die SP, GLP, EVP und die Grünen offiziell gegen die Änderung des Zivildienstgesetzes aus, ebenso wie die Kleinbauernvereinigung, Männer.ch, kibesuisse, die Heilsarmee und insieme.

Bisheriger Abstimmungskampf und lancierte Kampagnen

Im Abstimmungskampf zur Änderung des Zivildienstgesetzes haben sowohl die Befürwortenden als auch die Gegnerschaft ihre Kampagne lanciert. Mit näher rückendem Abstimmungstermin ist eine zunehmende mediale Aufmerksamkeit zu beobachten. Gerade im Vergleich zur «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ist die mediale Präsenz der Änderung des Zivildienstgesetzes weniger dominant, aber kontinuierlich präsent. Die Berichterstattung verläuft bislang sachlich, erklärend und vergleichsweise ausgewogen. Die starke Polarisierung, die bei der «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» beobachtet werden kann, fehlt. Stattdessen steht eine fachlich-technische Debatte über die Ausgestaltung des Dienstpflichtsystems im Vordergrund.

Obwohl die Kampagnen bereits lanciert wurden, sind bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bislang lediglich Kampagnenausgaben in Höhe von CHF 300’000 ausgewiesen. Die Geldgeberin ist die Allianz Sicherheit Schweiz, welche sich für eine Annahme ausspricht. Im Laufe des Abstimmungskampfes ist zu erwarten, dass noch weitere Kampagnenbudgets deklariert werden.

Die Befürworter:innen der Änderung des Zivildienstgesetzes führen eine sicherheitspolitisch geprägte Kampagne, die sich über Systemargumente definiert. Im Zentrum steht die Position, dass der Zivildienst in den letzten Jahren zu attraktiv geworden sei und dadurch die Bestände der Armee gefährdet würden. Entsprechend argumentieren sie, die Vorlage sei notwendig, um «Missbrauch» einzudämmen, den Zivildienst wieder stärker auf seinen ursprünglichen Zweck als Gewissensersatz auszurichten und die Funktionsfähigkeit der Armee langfristig zu sichern.