Staatkanzlei Kanton Aargau
Sie finden hier die Hochrechnungen zu den Grossratswahlen vom 20. Oktober 2024 im Kanton Aargau, die von gfs.bern im Auftrag der Staatskanzlei Kanton Aargau durchgeführt werden.
Die Berechnungen zu den kantonalen Hochrechnungen basieren auf mehreren Modellierungen und auf einem so genannten Imputationsmodell. Das Modell kam (neben anderen) bei der Hochrechnung der Nationalratswahlen 2019 und 2023 zum Einsatz und liefert die Wähleranteile / Prozenthochrechnung. Darauf basierend wird die Sitzverteilung hochgerechnet.
Bei der ersten Hochrechnung liegt der Fehlerbereich/Unsicherheitsfaktor der Wähleranteile/Prozenthochrechnung bei ±3 Prozentpunkten und bei der Sitzverteilung bei ±2 Sitzen.
Es werden voraussichtlich zwei Hochrechnungen für die Grossratswahl durchgeführt.
Auf Basis der Wahlen 2020 wird ein Korrelationsmodell zwischen den Gemeinden gerechnet. Für die Wahlen 2024 werden auf Basis der bereits ausgezählten Gemeinden die Wähleranteile alle Parteien jeder noch nicht ausgezählten Gemeinde abgeleitet (sog. Imputation).
Eine Sitzhochrechnung wird möglich, sobald eine Prozenthochrechnung vorhanden ist. Hochgerechnet wird jede einzelne Listengruppe.
Die Berechnung der Sitze geschieht gemäss der «Doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung», auch bekannt als «Doppelter Pukelsheim».
Bei den Wähleranteilen geben wir bei der ersten Hochrechnung einen Unsicherheitsbereich von ±3 Prozentpunkten an, bei der Sitzverteilung einen Fehler von ±2 Sitzen.
Urs Bieri: Co-Leiter
Tobias Keller: Projektleiter und Teamleader Data Analytics
Jonas Kocher: Leiter Technologie und Entwicklung
Adriana Pepe: Projektleiterin
Alessandro Pagani: Junior Data Scientist
Detailliertere Infos zu gfs.bern und dem Team sind hier aufgeschaltet.