Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Februar 2022

Informationen zu den Vorlagen und zum Abstimmungskampf

Studie im Auftrag der SRG SSR

Über folgende Vorlagen entscheidet das Stimmvolk am 13. Februar 2022:


  • Volksinitiative „Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt“
  • Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)“
  • Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
  • Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Initiative Tierversuchsverbot

Anliegen und Vorgeschichte

Für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien wird in der Schweiz in gewissen Fällen auf Tierversuche zurückgegriffen. Wenn für die Forschung keine alternative Methode zur Verfügung steht, dürfen Tierversuche durchgeführt werden. Es wird ausserdem eine spezielle Ausbildung und regelmässige Weiterbildungen benötigt, um Tierversuche durchführen zu dürfen. Ansonsten wird dafür keine Bewilligung erteilt. Beispielsweise sind Tierversuche für Kosmetikartikel in der Schweiz zwar nicht direkt verboten, da kosmetische Artikel aber nicht unverzichtbar sind, werden für die Kosmetikartikel keine Tierversuchsbewilligungen erteilt und sind indirekt verboten.

Die in der Schweiz vorherrschende Regelung geht den Initiant:innen zu wenig weit. Sie fordern ein vollständiges Verbot von Tierversuchen. Darüber hinaus soll ebenfalls der Import von Produkten, bei welchen bei der Entwicklung Tierversuche angewendet wurden, verboten werden. Neben den Tier- sollen auch Menschenversuche verboten werden. Dies würde unter anderem klinische, psychologische und sportwissenschaftliche Studien mit Menschen betreffen, bei denen Probanden freiwillig mitmachen.

Am 18. März 2019 wurden 123’640 gültige Unterschriften der Bundeskanzlei eingereicht.

Der Bundesrat und das Parlament sehen in einem Verbot von Tierversuchen einen grossen Nachteil für die Schweiz. Viele neue Medikamente und Therapien werden mithilfe von Tierversuchen entwickelt. Diese Produkte würden in der Schweiz nicht mehr zugelassen werden. Zudem wird bei einer Annahme der Initiative die Forschung und Entwicklung innerhalb der Schweiz eingeschränkt. Dadurch stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Politische Grosswetterlage

Der Rückhalt der Initiative in der Gesellschaft ist zum Stand gering. Der Handlungsbedarf wird von unterschiedlichen Seiten infrage gestellt. Beispielsweise macht swissuniveristies, die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen, auf die negativen Auswirkungen auf die Medizin und die Forschung aufmerksam. Zudem wird die vorherrschende Tierversuchsgesetzgebung als eine der strengsten der Welt verteidigt. Bei Annahme der Initiative würden in der Schweiz die weltweit umfassendsten Bestimmungen gelten.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene verstärkende Gesetze zum Schutz von Mensch und Tier verabschiedet. Im Jahr 2008 wurden striktere Bestimmungen zu Tierversuchen eingeführt. Mit der Annahme des Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen im Jahr 2010 hat sich das Schweizer Stimmvolk deutlich für den Schutz des Menschen in der Forschung ausgesprochen. Das neue Humanforschungsgesetz (HFG) trat letztendlich im Jahr 2014 in Kraft.

 

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative „Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt“ abzulehnen. Der Bundesrat erkennt die Wichtigkeit des Schutzes von Mensch und Tier an, sieht diesen mit der aktuell vorherrschenden Gesetzgebung jedoch nicht gefährdet. Ein Verbot von Tierversuchen sowie der Forschung am Menschen ist mit grossen Nachteilen in der Entwicklung und der Verwendung von Medikamenten und Therapien verbunden.

Sowohl dem National- als auch dem Ständerat geht die Initiative zu weit. Der vorherrschende Schutz von Mensch und Tier ist gegeben. Die Nachteile, welche ein solches Verbot mit sich ziehen würde, seien sowohl aus gesundheits- als auch wirtschaftspolitischen Gründen nicht tragbar. Im Nationalrat hat eine Kommissionminderheit aus SP, GPS, und GLP versucht, das Geschäft an die zuständige Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Die Förderung neuer Methoden, welche anstelle von Tierversuchen durchgeführt werden können, stand im Zentrum des Interessens. Der Rückweisungsantrag wurde abgelehnt und somit auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags verzichtet.

Keine der grösseren Parteien tritt als Befürworterin der Initiative auf.

Bisheriger Abstimmungskampf

Der Abstimmungskampf verläuft ruhig. Hinter dem Initiativkomitee steht der Verein «IG Tierversuchsverbots-Initiative CH». Die Initiant:innen argumentieren, dass kein Tier verlässliche Vorhersagen für andere Lebewesen liefere. Ausserdem sehen sie Tierversuche als ethnisch unvertretbar, da auch diese Schmerzen und Leid verspüren. Weiter sehen die Initiant:innen die Initiative als eine Möglichkeit, die Wissenschaft voranzutreiben. Zum einen müssten die Forschenden eine Behandlung weiter entwickeln als es momentan der Fall ist, bis es zur Erstanwendung kommt. Zum anderen wäre ein Anreiz gesetzt, alternative Forschungsmethoden zu den herkömmlichen Tierversuchen zu entwickeln wie beispielsweise die Verwendung von menschlichen Zellen für die Forschung.

Die Gegenseite argumentiert, dass ein solches Verbot die Forschung stark einschränken würde. Für gewisse Behandlungen seien Tierversuche unumgänglich. Bei Annahme der Initiative würden Tierversuche nicht in geringerem Masse durchgeführt. Stattdessen würden diese ins Ausland verlagert, wo die Versuchstiere mehr leiden könnten. Ausserdem bringe eine Annahme der Initiative mit sich, dass wichtige Medikamente nicht mehr hergestellt und importiert werden dürfen. So sehen auch Organisationen wie Economiesuisse oder die Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) verheerende Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative und empfehlen deshalb diese abzulehnen. Die Gefährdung der Gesundheit des Menschen sieht auch der Schweizer Tierschutz als Grund, die Initiative mit Sicht auf Alternativen, welche schrittweise einzuführen sind, abzulehnen.

 

Typologie der Meinungsbildung

Bei dieser Initiative handelt es sich um ein Minderheitsanliegen. Die Prädisponierung fällt negativ aus, wie die Abstimmung im Parlament und der Parolenspiegel deutlich zeigen.

Im Regelfall der Meinungsbildung zu einer Initiative ist im Verlauf des Abstimmungskampfes mit einer Zunahme der Ablehnung zu rechnen. Startet die Initiative mit minderheitlicher Zustimmung, wie es der Parolenspiegel nahelegt, würde die Initiative in diesem Szenario scheitern.

Im Ausnahmeszenario hält oder steigt der Zustimmungsanteil. Einen solchen Meinungsverlauf haben wir zuletzt bei der Konzernverantwortungsinitiative oder der Pflegeinitiative beobachtet. Solche ausserordentlichen Verläufe der Meinungsbildung entstehen, wenn der Problemdruck als hoch erscheint (bspw. Pflegenotstand) oder es mit der Initiativentscheidung zu einem Tabubruch kommt, mit dem sich eine Proteststimmung aufbaut. So ist es möglich, dass sich die Zusammensetzung der Teilnahmewilligen zugunsten einer Initiative ändert oder ein kurzfristiger Meinungswandel im Sinne des Zeichensetzens entsteht. Anzeichen hierfür finden sich aktuell keine.

 

Initiative Tabakwerbungsverbot

Anliegen und Vorgeschichte

Tabakwerbung ist unter Einhaltung gewisser Bedingungen in der Schweiz erlaubt. Kantone können weiterführende Regelungen einführen und somit die Werbemöglichkeiten einschränken. Schweizweit ist Tabakwerbung im Radio und im Fernsehen verboten. Zudem ist es gesetzeswidrig, Werbung gezielt an Minderjährige zu richten.

Die Initiative strebt ein Verbot von Tabakwerbung überall dort an, wo Kinder und Jugendliche diese sehen können. Die Zahl der rauchenden Jugendlichen beträgt in der Schweiz rund 100’000. Zudem kann bei der Hälfte der regelmässigen Raucher:innen in der Schweiz davon ausgegangen werden, dass sie bereits in ihrem Jugendalter geraucht haben. Die Anzahl der Raucher:innen hat sich in der Schweiz seit zehn Jahren konstant bei rund zwei Millionen eingependelt.

Die Bundeskanzlei veröffentlichte im Oktober 2019 in einem Schreiben das Zustandekommen der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)“. Das Initiativkomitee hat am 12. September 2019 109’969 gültige Unterschriften eingereicht.

Politische Grosswetterlage

Wie Untersuchungen gezeigt haben, hängt der Umfang von Tabakwerbung eng mit dem Konsumverhalten zusammen. Mit anderen Worten – je grösser das Werbeaufkommen, desto höher die Anzahl von Rauchenden.

Die Gesetzgebung auf nationaler Ebene ist im internationalen Vergleich milde. Eine Mehrheit der Kantone hat seit Beginn der 2000er Jahre striktere Regelungen im Bereich von Plakat- und Kinowerbung eingeführt. Eine Minderheit der Kantone hat das Verbot auf das Sponsoring ausgeweitet.

Von Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO wird ein radikales Werbe- und Sponsoringverbot empfohlen. Kinder und Jugendliche können die Gefahren des Rauchens nicht genügend abschätzen und müssen daher bestmöglich geschützt werden. Diese Auffassung wird vom Initiativekomitee geteilt.

Die Gegner:innen der Initiative sehen Kinder und Jugendliche durch das im Jahr 1995 in Kraft getretene Gesetz, welches die gezielte Tabakwerbung für Jugendliche verbietet, genügend geschützt. Jede weitere Massnahme im Zusammenhang mit einem Werbeverbot gehe zu weit.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Der Bundesrat hat dem Parlament im November 2015 einen ersten Entwurf zum Tabakproduktegesetz unterbreitet. Das Parlament wies den Entwurf an den Bundesrat zurück. Die im Entwurf festgehaltenen Punkte zur Einschränkung der Tabakwerbung gingen dem Parlament zu weit. Wird jedoch der erste Entwurf der zustande gekommenen Initiative gegenübergestellt, greift dieser weniger weit. Drei Jahre später, im November 2018, hat der Bundesrat dem Parlament einen zweiten Entwurf des Tabakproduktegesetzes überwiesen. Neu beinhaltet der Entwurf im Bereich Werbung lediglich ein Verbot für Werbung, welche sich speziell an Minderjährige richtet. Ausserdem wird die Altersgrenze einheitlich auf 18 Jahre hinaufgesetzt statt wie bisher in gewissen Kantonen bei 16 Jahren.

Aufgrund der Entwicklung des Tabakproduktegesetzes und der damit verbundenen Abschwächung der Regelung im Bereich der Tabakwerbung hat eine Allianz aus Schweizer Gesundheitsorganisationen die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)“ eingereicht.

Das Parlament erkennt die Wichtigkeit des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor den Auswirkungen des Tabakkonsums an. Sie nehmen das Anliegen von Schutz- und Werbeverbotsbestimmungen in das mit der Initiative gleichzeitig beratene Tabakproduktegesetz auf. Jedoch geht das umfassende Werbeverbot für Tabakprodukte einer Mehrheit des Parlaments zu weit. Besonders innerhalb der bürgerlichen Fraktion wird vor einer Verletzung der Wirtschaftsfreiheit gewarnt.

Das Parlament lehnt die Initiative ab und macht sich für das ausgearbeitete Tabakproduktegesetz stark. Dieses wird als indirekter Gegenvorschlag agieren und bei einer Ablehnung der Initiative am 13. Februar 2022 in Kraft treten.

Die Grünen, die SP und die GLP haben eine Ja-Parole verfasst. Die FDP, die Mitte und die SVP lehnen die Initiative ab. Mehrere Mitte Sektionen sprachen sich allerdings für die Initiative aus.

Bisheriger Abstimmungskampf

Sowohl das Ja- als auch das Nein-Lager sind bereits in den Abstimmungskampf eingestiegen. Unter anderen machen sich Gesundheitsorganisationen wie die Lungen- und Krebsliga, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, die Stiftung für Konsumentenschutz sowie Politiker:innen für eine Annahme der Initiative stark. Ihr Hauptargument ist, dass Kinder nicht rauchen sollten, dies aber durch die Tabakwerbung vermehrt tun. Der Gegenvorschlag des Parlaments würde nicht verhindern, dass Minderjährige Tabakwerbung ausgesetzt sind und dadurch vermehrt rauchen.

Bürgerliche Politiker:innen haben sich zu einem Nein-Komitee zusammengeschlossen. Sie empfinden das umfassende Werbeverbot als unverhältnismässig und als einen zu starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Zudem wird bei Annahme der Initiative eine spätere Ausweitung des Werbeverbots auf weitere Produkte befürchtet. Mit dem vom Parlament ausgearbeiteten Tabakproduktegesetz, habe man einen guten Kompromiss gefunden. Der Jugendschutz sei beim Gegenvorschlag gewährleistet, während Werbung mit Erwachsenen als Zielpublikum weiter möglich bleibt.

Typologie der Meinungsbildung

Der Parolenspiegel verweist zusammen mit den Abstimmungen in den Räten auf Ablehnung aus dem rechten und dem bürgerlichen Lager. Damit ist die Prädisponierung neutral. Weil aber das Thema Tabakkonsum insbesondere von Minderjährigen gesamtgesellschaftlich kritisch beurteilt wird, könnten hohe Sympathien für das Anliegen in der Stimmbevölkerung resultieren. Zu erwarten ist eine Spaltung der Bürgerschaft entlang der Links-Rechts-Achse.

Im Regelfall der Meinungsbildung zu einer Initiative ist im Verlauf des Abstimmungskampfes mit einer Zunahme der Ablehnung zu rechnen. Im Ausnahmeszenario hält sich oder steigt der Zustimmungsanteil.

Bundesgesetz Stempelabgaben

Anliegen und Vorgeschichte

Damit Unternehmen Investitionen machen oder Verluste decken können, benötigen sie Kapital. Werden von Seiten der Unternehmen für die Beschaffung des Eigenkapitals Aktien oder dergleichen ausgegeben, erhebt der Bund eine Steuer. Diese Steuer wird Emissionsabgabe genannt. Die Emissionsabgabe wird erst ab einem Betrag von mehr als einer Million Franken fällig und beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Schwelle von einer Million Franken hat zur Folge, dass die Emissionsabgabe nur mittlere und grosse Unternehmen betrifft. Kleinere Unternehmen sind somit in den meisten Fällen von dieser Abgabe ausgeschlossen.

Die „Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)“ beinhaltet die Abschaffung dieser Emissionsabgabe. Die Investitionskosten der Unternehmen werden dadurch gesenkt und das Eigenkapital erhöht. Der Bundesrat und das Parlament erhoffen sich mit diesem Schritt eine positive Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum und einem damit verbundenen Ausbau an Arbeitsplätzen. Zudem können sich Unternehmen durch die Erhöhung des Eigenkapitals besser durch Krisen bringen.

SP, GPS und Gewerkschaften haben erfolgreich mit 57’529 gültigen Unterschriften gegen diesen Beschluss das fakultative Referendum ergriffen. Aus Sicht des Komitees profitieren die falschen Akteure von der Abschaffung der Emissionsabgabe. Der Verlust von 250 Millionen Franken Steuergelder pro Jahr würde dazu führen, dass die Bürger:innen höhere Steuern zahlen und sich mit einem Abbau von staatlichen Leistungen abfinden müssen.

Politische Grosswetterlage

Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe wird laut Befürworter:innen die Attraktivität des Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt. Es sei eine Investition in die Zukunft. Die internationale Konkurrenz ist gross. Die Schweiz muss Arbeitsplätze sichern und in den kommenden Jahren ausbauen können. Dabei würde die Abschaffung von Steuern beitragen, welche bei internationalen Unternehmen Verwirrung stiften könnten.

Derzeit ist umstritten, ob und wann die Wirtschaftsimpulse, welche durch die Abschaffung der Stempelabgaben erhofft werden, die Steuereinbussen kompensieren würden. Zudem ist unklar, in welchem Ausmass diese Kompensation stattfinden würde. Gleichermassen umstritten ist die Frage, welche Unternehmen derzeit tatsächlich eine Emissionsabgabe zahlen müssen und bei Annahme des Gesetzes profitieren würden; die KMU laut dem Ja-Lager, die Konzerne laut den Gegnern.

Wie vergangene Abstimmungen zeigen, haben Steuerreformen zugunsten von Unternehmen in der Schweiz stetig mit Gegenwind, insbesondere von Seiten des linken politischen Spektrums, zu rechnen. Das Referendumskomitee sieht die Arbeitnehmenden und die KMU bei der Abschaffung der Emissionsabgabe als Verlierer:innen. Profitieren würden nur die Finanzbranche und Grosskonzerne.

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Die FDP-Liberale Fraktion hat im Jahr 2009 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche auf eine Abschaffung verschiedener Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Abgabe auf Versicherungsleistungen und Umsatzabgabe) abzielt. Es folgte eine Aufspaltung des Geschäfts in drei Teilprojekte.

Im Jahr 2012 verfasste die zuständige Kommission des Nationalrats einen Entwurf. Der Bundesrat stellt sich in seiner Stellungnahme hinter den Gesetzesentwurf, machte jedoch auf die Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform III aufmerksam. Da diese am 12. Februar 2017 vom Stimmvolk abgelehnt wurde, hat sich die Ausgangslage geändert.

In der Schlussabstimmung vom 18. Juni 2021 sprachen sich sowohl der National- als auch der Ständerat für eine Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aus. Durch das zustande gekommene fakultative Referendum ist nun das Stimmvolk gefragt. Die Bürger:innen werden über die Abschaffung der Emissionsabgabe entscheiden.

Zu den Befürworter:innen der Abschaffung zählen die GLP, die FDP und die SVP. Sie sehen darin eine Investition in die Zukunft. Die Fraktionen der Mitte haben sich auch für die Abschaffung der Stempelsteuer im Parlament stark gemacht, weshalb mit einer Ja-Parole zu rechnen ist. Eine Nein-Parole verfasst haben die GPS und die SP.

Bisheriger Abstimmungskampf

Von Seiten des Bundesrats und den Befürwortenden wird auf die mit der Abschaffung der Emissionsabgabe verbundenen Chance aufmerksam gemacht. Dadurch werde die Standortattraktivität der Schweiz gefördert und wirtschaftlicher Wachstum generiert. Ausserdem käme die Abschaffung auch kleineren Unternehmen zugute, welche derzeit für die Emissionsabgabe zu einem für sie ungünstigen Zeitpunkt der Unternehmungsentwicklung aufkommen müssten. Ausserdem werden Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen. Die Massnahme sei finanziell verkraftbar und mittelfristig finanziell lohnenswert.

Anderer Ansicht ist hingegen das Nein-Lager. Gemäss dem Nein-Komitee «Steuern mit Vernunft» profitieren vor allem international tätige Grosskonzerne, Banken sowie Versicherungen. Weder KMUs, Startups noch Bürger:innen profitieren von der Abschaffung der Abgaben. Durch die Steuerausfälle würde zum einen höhere Steuern bezahlt werden um das geschaffene Steuerloch zu füllen und/oder würde es zu einem Abbau von staatlichen Leistungen führen. Diese könnten nicht durch das möglicherweise geringe Wirtschaftswachstum nach Wegfall der Emissionsabgabe kompensiert werden.

Typologie der Meinungsbildung

Die Vorlage ist neutral bis positiv prädisponiert, wobei es sich um eine eher komplexe Thematik handelt, die eine geringere Prädisposition als üblich nach sich ziehen kann. Bereits die parlamentarische Beratung verwies auf Konfliktpotenzial. Zudem existiert aufgrund der Referendumssituation und der grundlegenderen Kritik an Steuererleichterungen für Unternehmen eine formierte Gegnerschaft mit Abstimmungserfahrung zu diesem Thema (USR 3).

Bei Trends unterscheiden wir bei Behördenvorlagen grundsätzlich zwei Entwicklungen. Im ersten Szenario, dem Regelfall, findet im Abstimmungskampf ein Angleich der Stimmabsichten an die Behördenposition statt – das Ja legt zu. Das kann sich in einem (einseitigen) Meinungsaufbau Richtung Ja oder aber in Form einer Polarisierung des Meinungsbildes niederschlagen (Ja und Nein legen zu).

Von einem abweichenden Szenario reden wir dann, wenn die Zustimmungsbereitschaft mit dem Abstimmungskampf abnimmt. In solchen Fällen handelt es sich entweder um eine Polarisierung zum Nein oder um einen Meinungsaufbau zum Nein.

Bundesgesetz Massnahmenpaket Medien

Anliegen und Vorgeschichte

Die ehemalige Bundesrätin Doris Leuthard hat bereits an der Pressekonferenz nach dem Nein zur Abschaffung der Billag-Gebühren in Erinnerung gerufen, dass das bestehende Gesetz v.a. auf Radio und Fernsehen fokussiert. Jedoch werden Medien zunehmend via Internet konsumiert. Die schwierige wirtschaftliche Lage für einheimische Medien setze die Schweizer Medienlandschaft zunehmend unter Druck. Schweizer Zeitungen verlieren kontinuierlich Werbe- und Abonnementseinnahmen. Die Online-Werbeeinnahmen steigen, jedoch profitieren davon selten die einheimischen Online-Medien, sondern Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Deshalb hat der Bundesrat die bestehende Gesetzeslage weiterentwickelt und elektronische Medien miteinbezogen. Er hat sich für rasch umsetzbare Massnahmen zur Unterstützung von Zeitungen und Online-Medien ausgesprochen.

Das Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zielt unter anderem darauf ab, dass auch in Zukunft alle Landesteile und Sprachregionen von den Medien abgedeckt werden. So sollen kleine und mittlere Zeitungen sowie Online-Medien stärker profitieren, um die Berichterstattung in ländlichen und kleineren Regionen zu gewährleisten. Die Bevölkerung in der ganzen Schweiz profitiere so von einer vielfältigen Berichterstattung. Das vom Parlament verabschiedete Massnahmenpaket beinhaltet die Änderung zwei bestehender Gesetze (Postgesetz und Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) und die Schaffung eines neuen Gesetzes (Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien). Indirekt werden die Medien über die Zustellermässigung für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, neu auch für Früh- und Sonntagszustellungen, sowie für Vereins- und Verbandszeitschriften gefördert. Zusätzlich wird die finanzielle Unterstützung für private Lokalradios und das Regionalfernsehen erhöht. Neu werden auch Online-Medien unterstützt, wenn sie bestimmte Vorlagen, wie die klare Abtrennung von Werbeinhalten, einhalten. Letztlich soll die Ausbildung von Journalist:innen finanziell von den Massnahmen profitieren. Die finanzielle Unterstützung für Zeitungszustellungen und Online-Medien sind zeitlich auf 7 Jahre befristet und sollen in einem Umfang von 151 Mio. CHF stattfinden. Finanziert werden soll das Massnahmenpaket aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt.

Das Komitee „Staatsmedien Nein“ hat gegen dieses verabschiedete Paket das Referendum ergriffen und einen Tag vor Ablauf der Frist, am 17.11.2021, das Referendum mit 64’443 gültigen Unterschriften eingereicht.

Politische Grosswetterlage

Obschon das Komitee «Staatsmedien Nein» eher im rechten Lager angesiedelt ist, ist das neue Mediengesetz inzwischen auch in Richtung der politischen Mitte auf Widerstand gestossen. So haben sich bürgerliche Parteipräsidenten, inklusive Mitte-Präsident Gerhard Pfister und GLP-Chef Jürg Grossen gegen das Mediengesetz geäussert. SVP-Präsident Marco Chiesa und FDP-Präsident Thierry Burkart engagieren sich gar im Kontra-Komitee.

Kritisiert wird dabei u.a., dass direkte und indirekte Medienförderung als Gesamtpaket vorgelegt wird. Ausserdem argumentiert das Nein-Komitee, die finanzielle Unterstützung würde nur grossen und reichen Medienkonzernen zugutekommen. Neben den zusätzlichen Kosten für die Steuerzahlenden befürchten die Gegner:innen des Medienpakets eine gesetzliche Einschränkung des Journalismus. Genau vor dieser will jedoch auch die Gegenseite, das Komitee „Die Meinungsfreiheit“, schützen. Sie sehen das Mediengesetz als notwendig um den freien Journalismus nicht zu gefährden. Es stärke die Unabhängigkeit der Schweizer Medien, schütze vor Fake News und fördere regionale Medien sowie deren Informationsversorgung. So kommuniziert auch der Verlegerverband, dass die grossen Verlage (NZZ, TX Group, CH Media) das Paket aufgrund der Solidarität gegenüber kleineren Verlegern sowie der Brache insgesamt unterstützen. Auch dass das Medienpaket zeitlich befristet ist, ist gemäss dem Ja-Komitee eine Möglichkeit für den Journalismus, sich den Änderungen im Medienmarkt anzupassen und eine Überbrückungsfinanzierung für die kommenden sieben Jahre zu sichern. Das Mediengesetz sei ausserdem relevant für die Medienvielfalt und demnach das Fundament der direkten Demokratie.

 

Parlamentarische Beratung und Parolenspiegel

Am 28. August 2019 hat der Bundesrat eine Teilrevision vom Radio- & Fernsehgesetz sowie vom Postgesetz vorgelegt. Der Entwurf des Bundesrates wurde sowohl vom Erstrat, dem Ständerat, als auch dem Nationalrat, in zahlreichen Punkten angepasst. Eine Einigung zwischen den beiden Räten konnte auch nach drei Beratungsrunden nicht erzielt werden. Aus diesem Grund wurde in der Sommersession 2021 eine Einigungskonferenz einberufen, welche zur Differenzbereinigung einen Einigungsantrag stellte. Diesem stimmten beide Kammern zu und es kam zu einer Verabschiedung des neuen Medienpakets.

Obschon sich die beiden Parteipräsidenten der GLP und der Mitte gegen das Medienpaket ausgesprochen haben, haben sich die beiden Parteien nun der SP und GPS mit einer Ja-Parole angeschlossen. Allerdings gibt es mehrere abweichende Sektionen sowohl bei der GLP wie auch bei der Mitte. Auch bei der FDP gibt es mehrere abweichende Sektionen, welche der Nein-Parole, die sowohl von der FDP als auch der SVP kommuniziert wurden, nicht zustimmen.

Bisheriger Abstimmungskampf

Am 2. Dezember hat die Nachfolgerin von Doris Leuthard, Bundesrätin Simonetta Sommaruga den Abstimmungskampf für das neue Mediengesetz eröffnet. Doch schon zuvor waren sowohl das Ja-, als auch das Nein-Lager in den Abstimmungskampf eingestiegen.

Neben verschiedenen Einzelpersonen hat wohl auch der Verein „Freunde der Verfassung“ dazu beigetragen, dass das „Nein zu Staatsmedien“-Referendum relativ locker zustande gekommen ist. Obschon sie sich auf ihrer Webseite klar gegen das Medienpaket positionieren, ist die aus dem betreffend Covid-skeptischen Lager entstandene Bewegung nicht auf der offiziellen Webseite des Nein-Komitees vertreten. Die zentralen Wirtschaftsdachverbände Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband hingegen sind offiziell gegen das Gesetz aufgelistet.

Das Medienpaket wird als Kompromiss betrachtet, welcher laut dem Nein-Komitee nicht gelungen ist. Das letztere ist sich allerdings uneinig darüber, weshalb dieser Kompromiss misslungen sei und er abgelehnt werden müsse. Das Komitee «Staatsmedien Nein» argumentiert, dass die finanzielle Unterstützung nur grossen und reichen Medienkonzernen zugutekommen würde. Falls kleinere Verlage dennoch Unterstützung erhalten würden, wäre dies überflüssig, da diese bereits gut finanziert und subventioniert seien. Ausserdem rechnet das Nein-Komitee einen Betrag von 400 Mio. CHF für die Steuerzahlenden. Weiter argumentieren sie, dass sogar im Corona-Jahr die Medienkonzerne und ihre Aktionäre über 300 Mio. CHF verdienten. Durch die staatlich finanzielle Unterstützung würden die Medien staatsgelenkt, einheitlich und die Gratismedien diskriminiert.

Das Ja-Komitee sieht durch das neue Bundesgesetz eine Unterstützung der Online-Medien, sowie eine indirekte Presseförderung für Regional- und Lokalmedien. Durch die finanzielle Unterstützung werden insbesondere die kleineren Verlage entlastet und ihre Existenz gesichert. Durch die zeitlich befristete Investition in den Journalismus kann eine digitale Transformation einfacher eingeleitet werden. Das Medienpaket stärke die Unabhängigkeit der Schweizer Medienlandschaft und fördere die Qualität des Journalismus, wodurch Fake News vorgebeugt werden können. Insbesondere für die Schweiz mit ihren direktdemokratischen Instrumenten ist die Berichterstattung über alle Regionen von grosser Relevanz.

Typologie der Meinungsbildung

Die Vorlage ist neutral bis positiv prädisponiert. Durch die Referendumssituation und die grundlegendere Kritik an der Rolle des Staates im Mediengeschäft existiert bereits Gegnerschaft, die auch über Abstimmungserfahrung bei diesem Thema verfügt.

Bei Trends unterscheiden wir bei Behördenvorlagen grundsätzlich zwei Entwicklungen. Im ersten Szenario, dem Regelfall, findet im Abstimmungskampf ein Angleichen der Stimmabsichten an die Behördenposition statt – das Ja legt zu. Das kann sich in einem (einseitigen) Meinungsaufbau Richtung Ja oder aber in Form einer Polarisierung des Meinungsbildes niederschlagen (Ja und Nein legen zu).

Von einem abweichenden Szenario reden wir dann, wenn die Zustimmungsbereitschaft mit dem Abstimmungskampf abnimmt. In solchen Fällen handelt es sich entweder um eine Polarisierung zum Nein oder um einen Meinungsaufbau zum Nein.