Künstliche Intelligenz als grosse Unbekannte mit viel Potenzial

Bevölkerung zeigt sich offen für nächsten Digitalisierungsschritt im Gesundheitswesen

Swiss eHealth Forum

Seit 2009 wird im Rahmen des Swiss eHealth Forums das eHealth Barometer erhoben und erstellt. Befragt werden sowohl Gesundheitsfachpersonen/Akteure des Gesundheitswesens als auch die Wohnbevölkerung. Dabei wird dem aktuellen Stand und der Entwicklung von eHealth in der Schweiz auf den Grund gegangen. Der vorliegende Bericht zeigt die Resultate der Wohnbevölkerung.

Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) im Juni 2015 hat das Parlament einen legislativen Meilenstein in der Implementierung von eHealth in der Schweiz gesetzt. Seit April 2020 müssen Akutspitäler, Reha-Kliniken und stationäre Psychiatrien als erste Einrichtungen an eine Stammgemeinschaft angeschlossen sein. Im Februar 2020 teilte der Programmausschuss «Einführung EPD» jedoch mit, dass sich die Einführung verzögern wird. In Aarau nahm im Mai 2021 schliesslich die erste Eröffnungsstelle für das Elektronische Patientendossier ihren Betrieb auf. Zahlreiche weitere Stammgemeinschaften kamen im Verlauf von 2021 dazu. Seit April 2022 ist für alle Alters- und Pflegeheime sowie Geburtshäuser die Anbindung an das elektronische Patientendossier (EPD) obligatorisch. Aktuell steht eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) an. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat im Juni 2023 einen Revisionsentwurf zum EPDG in die Vernehmlassung geschickt. Der Revisionsentwurf beinhaltet konkrete Massnahmen zur Verbreitung und Nutzung des EPD (z.B. Opt-Out-Modell für Wohnbevölkerung), die Regelungen zur Finanzierung mit einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Nutzbarmachung von medizinischen Daten für die Forschung. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Revision gesichert ist, beschloss der Bundesrat zudem eine Übergangsfinanzierung. Der Nationalrat hat sich als Erstrat in der Wintersession im Dezember 2023 mit der Vorlage bereits befasst und hat selbige gutgeheissen.

Die Studie orientiert sich an der «Strategie eHealth Schweiz» und an Grundlagenabklärungen der Europäischen Kommission zum Monitoring von eHealth. Das Swiss eHealth Barometer wird von den folgenden Partnern mitgetragen:

Studienpartner: Bundesamt für Gesundheit (BAG), eHealth Suisse, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und Spitex Schweiz

Co-Studienpartner: Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen, Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, Gesundheitsförderung Schweiz und Interessensgemeinschaft eHealth

Die Grundgesamtheit der Wohnbevölkerung setzt sich aus Einwohner:innen ab 16 Jahren zusammen. Seit 2023 ist das Mindestalter der Teilnehmenden von 18 auf 16 Jahre gesenkt worden. Zudem werden seit 2023 die Teilnehmenden nicht mehr telefonisch, sondern online und per Post zugestelltem Print-Fragebogen befragt.

Aufgrund des Methodenwechsels kann ein Methodeneffekt nicht ausgeschlossen werden. Für die Interpretation der Resultate muss diese Veränderung daher immer miteinbezogen werden. Tendenziell lässt sich beobachten, dass das Antwortverhalten weniger polarisiert ist und dadurch Antwortoptionen wie beispielsweise «weiss nicht/keine Antwort» höhere Werte erhalten. Dennoch lassen sich weiterhin Trendaussagen über den gesamten Erhebungszeitraum treffen.

 

Weitere Details zur Befragungsmethode finden sich in der Infobox am Ende des Cockpits.

Künstliche Intelligenz und digitale Angebote

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen entwickelt sich rasant. Unterstützer:innen sehen darin vielfältige Möglichkeiten zur Verbesserung der Patientenversorgung, Effizienzsteigerung und Unterstützung medizinischer Forschung. Die Bekanntheit dieser Möglichkeiten ist bei der Bevölkerung zurzeit noch eher gering.

Den Befragten ist durch KI gestützte Automatisierung von Routineaufgaben am bekanntesten. 43 Prozent haben mindestens schon einmal davon gehört. Es gilt aber auch zu beachten, dass 41 Prozent der Befragten noch nie von einer Entwicklung dieser Art gehört haben. Den Einsatz von KI im Bereich Schulung und Forschung ist 41 Prozent der Befragten ein Begriff. Am wenigsten bekannt ist bei der Bevölkerung die prädikative Analytik. Knapp jede vierte Person hat mindestens schon davon gehört (24%).

Die tendenziell eher tiefe Bekanntheit der verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten durch KI im Gesundheitswesen spiegelt sich in der Einschätzung des Potenzials wider: Die Meinungsbildung zu den einzelnen Möglichkeiten ist noch nicht weit fortgeschritten. Unabhängig des Bereichs kann oder will rund ein Drittel der Befragten keine Einschätzung zum Potenzial abgeben. Die positiven Nennungen überwiegen in allen Bereichen.

Das grösste Potenzial schreiben die Befragten der KI im Bereich der Automatisierung von Routineaufgaben zu. Knapp die Hälfte erkennt darin eher bis sehr hohes Potenzial (46%). Auf Platz zwei folgt die diagnostische Unterstützung (43%). Das kleinste Potenzial sehen die Befragten in der prädikativen Analytik (24%).

Ganz generell kann festgehalten werden: Ist den Befragten eine mögliche KI-Nutzung in einem Bereich bekannt, stufen sie das Potenzial deutlich höher ein.

Mehr als die Hälfte der Befragten können sich vorstellen, durch den Einsatz von KI in den Bereichen Automatisierung von Routineaufgaben (56%) und diagnostischer Unterstützung (51%) in den nächsten 5 Jahren als Patientin oder Patient profitieren zu können.

Trotz der Fortschritte sind auch Herausforderungen zu berücksichtigen, wie Datenschutzbedenken, die Notwendigkeit der Validierung und Regulierung von KI-Systemen und die Integration in bestehende klinische Arbeitsabläufe. Dennoch ist das Potenzial von KI im Gesundheitswesen enorm und verspricht viele Aspekte der Patient:innenversorgung und medizinischen Forschung zu unterstützen.

Die Kenntnis über elektronische Angebote ist in einigen Bereichen weiterhin rückläufig, in anderen ist der Abwärtstrend gebrochen.

Die Bekanntheit von Apps für Fitness und Bewegung (-13 Prozentpunkte), Notruf-Apps (-12 Prozentpunkte) und die Online-Speicherung der Patientenverfügung (-2 Prozentpunkte) nimmt weiterhin ab. Zudem sind Apps zur Unterstützung des Contact Tracings weniger Befragten bekannt (-32 Prozentpunkte). Letzterer Rückgang lässt sich mit grosser Wahrscheinlichkeit auf das Ende der Covid-19-Pandemie zurückführen.

Eine positive Bilanz in Bezug auf die Bekanntheit können Apps zur Erkennung von Krankheiten und Allergien (+15 Prozentpunkte), das elektronische Patientendossier (EDP) (+10 Prozentpunkte), Apps zur Messung von Vitalwerten (+9 Prozentpunkte), Apps zur Erinnerung für Medikamenteneinnahme (+5 Prozentpunkte) und Apps mit Erinnerungsfunkton für Impfungen (+4 Prozentpunkte) verzeichnen.

Die (zukünftige) Nutzung elektronischer Angebote nimmt im Vergleich zum Vorjahr in allen angefragten Bereichen zu. Einige Angebote erreichen in diesem Jahr gar Höchstwerte. Ist ein Angebot den Befragten bekannt, wird es jeweils von mehr als zwei Dritteln der Befragten genutzt oder eine zukünftige Nutzung wird in Betracht gezogen.

Notruf-Apps finden sich auch in diesem Jahr auf Platz 1. 87 Prozent der Befragten, die Notruf-Apps kennen, nutzen diese bereits oder können sich die Nutzung vorstellen (+9 Prozentpunkte). Jeweils 84 Prozent geben an, Apps für Fitness und Bewegung oder Apps zur Messung von Vitalwerten (zukünftig) zu nutzen. Die Nutzung von Apps zur Erkennung von Krankheiten und Allergien nimmt bei den Befragten am stärksten zu. 80 Prozent sprechen sich für eine Nutzung aus (+38 Prozentpunkte). Die positive Entwicklung im Zusammenhang mit der Nutzung von elektronischen Angeboten zeigt sich auch bei Apps mit Erinnerungsfunktion für Medikamenteneinnahme (+20 Prozentpunkte), Apps mit Erinnerungsfunktion für Impfungen (+22 Prozentpunkte), Apps zur Unterstützung des Contact Tracings (+7 Prozentpunkte), beim EPD (+15 Prozentpunkte) und bei der Online-Speicherung der Patientenverfügung (+16 Prozentpunkte).

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Nicht nur die Kenntnis und die Nutzungsbereitschaft rund um das EPD nehmen zu, sondern auch der Abwärtstrend bei der Bewertung des EPD in den vergangenen Jahren konnte vorerst gestoppt werden. 61 Prozent der Befragten finden das EPD eine eher bis sehr gute Sache.

Die leicht zunehmende Nutzungsbereitschaft rund um das EPD spiegelt sich auch in der Frage zur Eröffnung und Verwendung des EPD wider. Ein erstes Mal seit 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr vermehrt Personen von einer Eröffnung und einer Nutzung des EPD überzeugt. 41 Prozent der Befragten geben an, ein EPD eröffnen und verwenden zu wollen.

Die Fronten scheinen sich zu verhärten. Personen, die selbst kein EPD eröffnen wollen, wollen dies nur minderheitlich auf Empfehlung einer Gesundheitsfachperson machen (16%). Der seit 2018 festgehaltene Abwärtstrend ist vorerst nicht zu stoppen.

Eine Mehrheit der Personen, die ein EPD eröffnen möchten, möchte dies online machen (60%). Rund ein Viertel möchte den Prozess physisch vor Ort begleitet tätigen (26%). Insbesondere bei den 65+-Jährigen ist der Wunsch, ein EPD physisch vor Ort begleitet eröffnen zu können, gross (42%).

Von den 26 Prozent vor Ort möchten 84 Prozent der Befragten des EPD bei der Hausärztin oder beim Hausarzt eröffnen.

Über die Jahre hinweg sind die Meinungen zu den abgefragten Argumenten nahezu unverändert. Das Nutzenversprechen der Bevölkerung bleibt stabil.

Der Schweizer Bevölkerung liegt ein Argument im Zusammenhang mit dem EPD besonders am Herzen: Im Notfall sind mit dem EPD alle wichtigen Informationen jederzeit verfügbar. 83 Prozent stimmen diesem Argument voll oder eher zu. Von rund zwei Dritteln der Befragten werden die folgenden Vorteile des EPD erkannt: Alle Behandlungsinformationen sind jederzeit verfügbar (71%). Unnötige Abklärungen und Behandlungen können eingespart werden (68%). Behandlungsfehler können vermieden werden (65%). 55 Prozent der Befragten erkennen im EPD den Mehrwert, selber Informationen hinterlegen zu können. Weitere 53 Prozent sehen zudem eine Qualitätssteigerung der Behandlung.

Jedoch kann aufgrund des Antwortverhaltens auch eine gewisse Skepsis der Bevölkerung abgelesen werden. 57 Prozent der Befragten sorgen sich um die Sicherheit ihrer Gesundheitsdaten. Sie fürchten, diese können durch ein EPD allzu leicht in die falschen Hände gelangen. Zudem sind 52 Prozent der Befragten der Meinung, Gesundheitsfachpersonen können Informationen von Patient:innen auch ohne EPD austauschen. 44 Prozent sind der Meinung, die elektronische Eingabe der Behandlungsdaten durch Gesundheitsfachpersonen während der Konsultation beeinträchtigt den persönlichen Kontakt zu den Patient:innen.

Das Vertrauen in den Datenschutz im Zusammenhang mit dem elektronischen Patientendossier ist im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil. Positive Nennungen nehmen bei den Befragten minimal zu (+3 Prozentpunkte). Das Misstrauen steigt erneut im Vergleich zum Vorjahr nur minimal an (+1 Prozentpunkt). Der Prozentsatz der Personen, die keine Antwort geben möchten oder können, hat sich verringert (-3 Prozentpunkte).

59 Prozent der Einwohner:innen vertrauen eher/voll und ganz dem Datenschutz rund um das elektronische Patientendossier. Knapp ein Drittel der Befragten (31%) vertraut dem Datenschutz eher nicht/überhaupt nicht. 10 Prozent der Befragten können keine inhaltliche Antwort geben.

Datenaustausch und Datenschutz

Die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen spielt eine entscheidende Rolle für die zukünftige Entwicklung. Unterstützer:innen einer stärkeren Vernetzung versprechen sich eine Verbesserung der Patientenversorgung, eine Effizienzsteigerung und die Förderung der Forschung. Jedoch ist die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen auch mit Herausforderungen wie dem Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten konfrontiert.

59 Prozent der Befragten sind mit dem Austausch der persönlichen Gesundheitsdaten zwischen den behandelnden Gesundheitsfachpersonen einverstanden. Für 29 Prozent kommt es auf die Regeln, die vorherrschen, an. Lediglich 7 Prozent sind mit dem elektronischen Austausch nicht einverstanden. Dies entspricht dem tiefsten Wert seit Erhebungsbeginn im Jahr 2013.

Die Revision des EPDG sieht vor, das elektronische Patientendossier (EPD) flächendeckend einzuführen, wobei ein Opt-Out-Modell zur Anwendung kommt. Jeder in der Schweiz wohnhaften Person wird automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet. Anschliessend haben die Einwohner:innen die Möglichkeit, eigenständig zu bestimmen, welchen Gesundheitsfachpersonen sie Zugriff gewähren.

Rund die Hälfte der Befragten fühlt sich eher bis sehr gut qualifiziert zu entscheiden, welchen Gesundheitsfachpersonen sie den Zugriff erlauben würde (51%). 26 Prozent der Befragten fühlen sich hingegen nicht ausreichend qualifiziert. Insbesondere ältere und bildungsschwächere Personen fühlen sich nicht genügend qualifiziert.

Die Sensibilisierung im Bereich Datenschutz zeigt sich bei der Kompetenz, die sich die Befragten selber zuschreiben, fast am deutlichsten. In der Erhebungsreihe waren mehrmals zwischen 70 und 80 Prozent von der Eigenkompetenz im Datenschutz überzeugt. Aktuell sind es nur noch gut die Hälfte der Befragten.

81 Prozent der Befragten würden ihren behandelnden Ärzt:innen uneingeschränkt Einsicht in die persönlichen Gesundheitsdaten gewähren. 14 Prozent würde die Einsicht einschränken. Apotherker:innen dürften bei 31 Prozent der Einwohner:innen uneingeschränkte Einsicht geniessen. Die Hälfte wäre mit einer eingeschränkten Einsicht einverstanden (50%). Rund ein Viertel stimmt der uneingeschränkten Einsicht von weiteren Gesundheitsfachpersonen zu (26%). Weitere 48 Prozent wäre mit einer eingeschränkten Einsicht einverstanden. Krankenkassen (17%), öffentlichen Stellen (6%), Forschungseinrichtungen (6%) oder Privatunternehmen (1%) stehen die Befragten hinsichtlich uneingeschränkter Einsicht kritisch gegenüber. Bei Privatunternehmen ist die Skepsis besonders gross. Mehr als zwei Drittel der Befragten würden eine Einsicht jeglicher Form ablehnen (69%).

Die Zustimmung zur Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten spiegelt sich im Vertrauen, das den verschiedenen Stellen im Zusammenhang mit dem Datenschutz gegenüber gebracht wird, wider. Das grösste Vertrauen wird den behandelnden Ärzt:innen zugesprochen (90%). 77 Prozent der Befragten sprechen ihr Vertrauen gegenüber den Apotheker:innen aus. Weitere Gesundheitsfachpersonen geniessen ebenfalls ein hohes Vertrauen bei der Bevölkerung (61%). Die Bevölkerung bringt Krankenkassen (46%), öffentlichen Stellen (43%), Forschungseinrichtungen (42%) und Privatunternehmen (14%) nur minderheitlich das Vertrauen im Zusammenhang mit dem Datenschutz entgegen.

Synthese

KI bei Bevölkerung noch unbekannt, Potenzial wird jedoch erkannt

Die Kenntnis über den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen ist bei der Bevölkerung noch nicht weit fortgeschritten. Ist die Anwendung jedoch bekannt, wird auch das Potenzial für die Allgemeinheit und der mögliche persönliche Nutzen erkannt. Dies deutet darauf hin, dass mit weiterer Aufklärung und Demonstration von KI-Erfolgen im Gesundheitssektor die Akzeptanz und das Interesse in der Bevölkerung steigen werden.

Nutzung digitaler Angebote nimmt zu

Wenn digitale Angebote bekannt sind, zeigt die Mehrheit der Befragten Interesse an deren zukünftiger Nutzung oder nutzt sie bereits. Diese positive Entwicklung unterstreicht das vorhandene Potenzial und die Offenheit der Bevölkerung gegenüber weiteren Digitalisierungsschritten im Gesundheitswesen. Um diese Schritte zu gehen, müssen vertrauenswürdige Akteure (z.B. Ärzt:innen) ins Boot geholt werden.

Ärzteschaft geniesst hohes Vertrauen in der Bevölkerung

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Ärzteschaft hinsichtlich Datenschutz und Datenaustausch ist hoch. Patient:innen sind überzeugt, dass ihre Gesundheitsdaten von den behandelnden Ärzt:innen sicher und vertraulich behandelt werden. Dies fördert eine offene Kommunikation und unterstützt die medizinische Versorgung, indem es einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen den behandelnden Ärzt:innen gewährleistet.

Sorgen um die Kompetenz beim Datenschutz

Während in früheren Erhebung mehrmals zwischen 70 und 80 Prozent von der Eigenkompetenz im Datenschutz überzeugt waren, sind es aktuell nur noch gut die Hälfte der Befragten. Insbesondere ältere und bildungsschwache Personen fühlen sich überfordert. Somit benötigt es Unterstützungsstrukturen für anstehende Entscheidungsprozesse (z.B. Datenfreigabe an Gesundheitsfachpersonen), wenn mit der Revision des EPDG für alle in der Schweiz wohnhaften Personen eingeführt wird.

Methodische Details

Auftraggeber: BAG

Grundgesamtheit: Einwohner:innen der Schweiz ab 16 Jahren, die einer der drei Hauptsprachen mächtig sind (bis 2017: in % Stimmberechtigte, 2018-2022 in % Einwohner:innen ab 18 Jahren)

Herkunft der Adressen: Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen SRPH Bundesamt für Statistik BFS

Datenerhebung: Online und schriftlicher Fragebogen (bis 2022 CATI)

Stichprobengrösse: Total 1’690  (Papier: 693, online: 997); n DCH: 1047 n FCH: 359 n ICH: 284

Art der Stichprobenziehung: Nach Sprachregion, Alter und Geschlecht geschichtete Zufallsstichprobe (inkl. Oversampling für FCH und ICH)

Ausschöpfquote: 38 Prozent

Gewichtung: Alter/Geschlecht nach Sprache, Sprache, Siedlungsart, Bildungsniveau, Stimmentscheid E-ID

Stichprobenfehler: ± 2.4 Prozentpunkte bei 50/50 (und 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit)

Befragungszeitraum: vom 28. November 2023 bis 07. Januar 2024